Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen, die aus Sicherheitsgründen ergriffen werden. Sie schränken den Bewegungsraum von Bürgern ein.
Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote werden von einer Regierung angeordnet, wenn das Leben vieler Menschen oder die Lebensgrundlagen in Gefahr sind. Beide Maßnahmen gelten temporär.
Die Polizei kontrolliert, ob Bürger sich an Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote halten. Verstoßen Bürger dagegen, so drohen Bußgelder.
Siehe auch: Kontaktverbot und Kontaktreduzierung
Ausgangsbeschränkungen: Bayern, Deutschland
Der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder (CSU), hat am 20. März 2020 bekannt gegeben, dass es in Bayern Ausgangsbeschränkungen geben wird. Diese gelten vom 21. März 2020 0 Uhr bis 3. April 2020 24:00 Uhr.
Bürger dürfen ihre Wohnung oder ihr Haus nur noch mit gutem Grund verlassen. Diese Gründe sind unter anderem:
- Arbeitsweg / Ausübung beruflicher Tätigkeit
- Arztbesuche / medizinische Leistungen in Anspruch nehmen
- Apothekenbesuche
- Anderen helfen
- Einkäufe (Lebensmittel, Getränke, Tierbedarf)
- Besuch Lebenspartner, Alte Menschen, Kranken
- Sport und Bewegung
Besuche zu folgenden Läden und Einrichtungen sind erlaubt: Apotheken, Post, Brief- / Versandhandel, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken / Geldautomaten, Tankstellen, KfZ-Werkstätten, Reinigungen
Folgende Einrichtungen dürfen NICHT besucht werden: Krankenhäuser, Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Vorsorgeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Gaststätten werden geschlossen. Bau- und Gartenmärkte werden auch geschloßen.
Insbesondere dienen die Ausgängsbeschränkungen dafür, dass Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit nicht mehr stattfinden.
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen werden bis Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet.
Die Polizei darf Passanten in der Öffentlichkeit kontrollieren und herausfinden, ob sie mit einem trifftigen Grund draussen sind. (Eine Mitführpflicht für den Personalausweis oder Reisepass gibt es nicht. Es hilft aber einen Ausweis dabei zuhaben. Passierscheine werden nicht benötigt.)
In anderen Bundesländern gelten ähnliche Ausgangsbeschränkungen.
Betretungsverbote: Freiburg
Für Freiburg gilt vom 21. März bis 3. April 2020 ein Betretungsverbot für öffentliche Plätze und öffentliche Orte. Bürgern ist es untersagt, diese zu betreten. Die Bürger dürfen folgende öffentliche Orte nicht betreten: Parks, Parkanlagen, Grünflächen, Gehwege, Wege, Straßen, Plätze
Bürger dürfen ihre Wohnung oder ihr Haus aus folgenden gründen verlassen:
- Arbeitsweg
- Arztbesuch
- Lebensmittel einkäufe
- Hilfeleistungen / anderen Helfen
- Sport und Bewegung
Verstöße gegen das Betretungsverbot ahndet die Polizei.
Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten. (Siehe: Coronapartys)
Definition, Bedeutung: Ausgangsbeschränkungen / Betretungsverbote
Betretungsverbote sind Verbote bei denen es Bürgern verboten ist, öffentliche Orte (z.B. Parks, Grünanlagen, Straßen, Wege, Gehwege, Grünflächen, Parkanlagen) oder öffentliche Plätze (z.B. Marktplatz, Bahnhofsplatz,..) zu betreten.
Ausgangsbeschränkungen schränken ein, unter welchen Bedingungen es Bürgern erlaubt ist, ihre Wohnung zu verlassen. Diese Bedingungen und Gründe werden von einer Regierung definiert. (Für systemrelevante Berufsgruppen gelten Ausnahmen.)
Unter anderem dürfen Bürger – während Ausgangsbeschränkungen – ihre Wohnung oder ihr Haus aus folgenden Gründen verlassen:
- Arbeitsweg: Für den Weg zur Arbeit
- Arztbesuche: Um einen Arzt oder ärztliche Hilfe aufzusuchen.
- Apothekenbesuche: Um Medikamente zu kaufen.
- Einkäufe: Um Lebensmittel zu kaufen
- Hilfe für anderen: Um anderen zu helfen.
- Besuch Lebenspartner: Um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin zu besuchen.
- Sport und Bewegung: Um an die frische Luft zu gehen; entweder allein oder zu zweit.
Im Falle einer Pandemie oder Epidemie dienen beide Maßnahmen – Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote – die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen. Denn damit werden die sozialen Kontakte einer Person reduziert und minimiert, so dass sie weniger bis keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen hat. (Siehe: Social Distancing,#WirbleibenZuhause) Das führt dazu, dass unabsichtliche Infizierungen weniger stattfinden, sowie dass Risiko für Risikogruppen oder Immunschwache sinkt, sich anzustecken. Das Ziel davon ist nicht nur die Gesundheit jedes Einzelnen zu wahren, sondern das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. (Siehe: Flatten the Curve)
Anmerkung: Mit persönlicher Hygiene (#SafeHands) und Abstand zu anderen Menschen ist schon viel getan. Meiden Sie Coronapartys!
Siehe auch:
- Was ist eine Ausgangssperre?
- Was ist ein Ausgehverbot / Ausgangsverbot?
- Was ist ein Lockdown?
- Was ist ein Shutdown?
- Was ist ein Katastrophenfall?
- 120+ Tipps gegen Langeweile
- Was bedeutet systemrelevant?
Gründe / Anlässe für Ausgangsbeschränkungen / Betretungsverbote
Ist die öffentliche Sicherheit, sind das Leben vieler Menschen oder die Lebensgrundlagen in Gefahr, so kann eine Regierung Ausgangsbeschränkungen oder Betretungsverbote erlassen.
Gründe und Anlässe können sein:
- ein Aufstand
- Bombenalarm
- Naturkatastrophen (Hochwasser, Überschwemmungen, Schneefälle, Sturm)
- Pandemie / Epidemie (Bekämpfung einer Seuche)
- Stromversorgung ausgefallen
- Terrorangriff
Im Falle einer Pandemie oder Epidemie werden Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote erlassen, damit Bürger weniger Kontakt zueinander haben. Nur so kann die Pandemie eingedämmt und die Verbreitung des Virus verlangsamt werden. Denn Ausgangsbeschränkungen führen dazu, dass Bürger an ihrem jetzigen Ort festgesetzt werden, keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und so andere nicht mehr (wenn auch unabsichtlich) anstecken können. Ferner wird dadurch das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt. (Siehe: Flatten the Curve)
Bei Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote wird die persönliche Freiheit temporär eingeschränkt, da die öffentlichte Sicherheit in Gefahr ist. Hier wiegt die Wahrung und Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit mehr als individuelle Freiheits- oder Bürgerrechte.
Ausgangsbeschränkungen / Betretungsverbote: Rechtliche Situation, Gesetze
Artikel 11 des Grundgesetzes regelt die Freizügigkeit von Bürgern. Im zweiten Absatz ist geregelt, dass die Freizügigkeit eingeschränkt werden, wenn damit konkret die Seuchengefahr bekämpft wird. Eine Einschränkung der Freizügigkeit ist nur möglich, wenn Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Landes oder Bundes des Bundes oder Landes droht.
Eine Gebietskörperschaft kann Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote verhängen. Ein Landrat kann für seinen Landkreis oder seine Gemeinde Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote verhängen. Ein Oberbürgermeister kann für seine Stadt oder seine Gemeinde Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote erlassen. Eine Landesregierung kann für ihr Bundesland und eine Bundesregierung kann für Deutschland Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote anordnen.