Ausgangssperre: Bedeutung, Definition, Rechtliche Situation, Gesetz, Folgen

Ausgangssperre, Bedeutung, Definition, Folgen, rechtliche Situation, Gesetz


Als Ausgangssperre wird das Verbot bezeichnet, das Haus oder die Wohnung in welcher man sich gerade aufhält, zu verlassen. Eine Ausgangssperre wird staatlich durch eine Regierung verordnet und durch die Polizei und/oder das Militär durchgesetzt.

Eine Ausgangssperre wird (aus Sicherheitsgründen) ausgerufen, wenn das Leben vieler Menschen oder wenn die Lebensgrundlagen in Gefahr sind. Eine Ausgangssperre gilt temporär.

Wer gegen eine Ausgangssperre verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe kann variieren und wenige Euro bis mehrere hundert Euro betragen.

Siehe auch: Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote

Siehe auch: Kontaktverbot und Kontaktreduzierung

Ausgangssperren in Deutschland

Ausgangssperre in Mitterteich

In Mitterteich (Plz 95666) im Bundesland Bayern gilt vom 18. März bis 2. April 2020 eine Ausgangssperre. Die Polizei überwacht, ob die Ausgangssperre eingehalten wird. Bei Verstößen gegen Ausgangssperren drohen Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft.

Betretungsverbot in Freiburg

Die Stadt Freiburg verhängte vom 21. März bis 3. April 2020 ein Betretungsverbot. Es ist Bürgern verboten und nicht mehr gestattet öffentlichte Plätze und öffentlichte Orte wie Parks, Plätze und Grünanlagen zu betreten. Mit der Maßnahme will die Stadt unterbinden, dass Bürger sich bei schönem Wetter im Park oder in der Stadt treffen.

Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Bürger dürfen weiterhin zum Arzt, zur Arbeit oder Lebensmittel kaufen gehen. Wer in die Natur gehen möchte, darf dies allein oder zu zweit tun. Weiterhin gilt, dass zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.

Die Entscheidung wurde von allen Fraktionen des Freiburger Gemeinderats mitgetragen.

Bei Verstößen gegen das Betretungsverbot wird die Polizei aktiv.

Ausganggssperre: Was ist erlaubt / Was ist verboten

Für eine Ausgangssperre werden Ausnahmen erlassen. Diese erlauben, dass das Haus oder die Wohnung verlassen werden darf. Diese Ausnahmen können sein:

  • Arbeitsweg: Bewegungen/Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück sind erlaubt.
  • Einkäufe dürfen erledigt werden.
  • Arztbesuche sind erlaubt.
  • Hilfebedürftigen Personen darf geholfen werden. (Betreuung Hilfsbedürftiger)
  • Hunde dürfen Gassi geführt werden.
  • Familien dürfen zusammengeführt werden.
  • Lieferverkehr ist erlaubt.

Für bestimmte systemrelevante Berufsgruppen gelten Ausgangssperren nur bedingt. Eine detailierte Übersicht der systemrelevanten Berufe, Berufsgruppen und Branchen finden Sie hier.

Bei einer Ausgangssperre gilt, dass das Verlassen der eigenen Wohnung oder des Hauses verboten ist.

Synonyme für Ausgangssperre sind: Ausgehverbot, Lockdown, Shutdown, Hausarrest

Warum wird eine Ausgangssperre verordnet? Gründe, Anlässe

Gründe für eine Ausgangssperre sind, dass Gefahr für Leib und Leben, dass Gefahr für das Leben vieler Menschen oder dass die Lebensgrundlagen in Gefahr sind.

Anlässe sind:

  • ein Aufstand
  • Ausfall der Stromversorgung
  • Bombendrohung / Bombenalarm
  • Epidemie / Pandemie (Coronavirus / Covid-19) (Seuchenbekämpfung)
  • Naturkatastrophen (Hochwasser, Überschwemmungen, Schneefälle, Sturm)
  • ein Terroranschlag

Im Falle einer Epidemie oder Pandemie wird eine Ausgangssperre verhängt, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. (Siehe: Flatten the Curve) Denn durch eine Ausgangssperre werden alle betroffenen Personen an ihrem jetzigen Ort festgesetzt. Sie haben dann keinen (oder weniger) Kontakt mehr zu anderen in der Öffentlichkeit. Das senkt die Infizierungsrate.

Eine Ausgangssperre führt dazu, dass Freiheits- und Bürgerrechte kurzzeitig aufgehoben werden. Hier wiegt die Wahrung und Wiederherstellung der öffentlichen und inneren Sicherheit mehr als persönliche Freiheitsrechte. (Bsp.: Versammlungen dürfen nicht stattfinden, Kirchenbesuche finden nicht statt, auch darf nicht der Wohnort gewechselt werden, Einschränkung der Freizügigkeit)

Eine Ausgangssperre als staatlich verordnete Maßnahmen ist eine der letzten Möglichkeiten, um eine Pandemie einzudämmen und zu bekämpfen. Bevor eine Ausgangssperre erlassen wird, gibt es noch Mittel wie: Einschränkungen des öffentlichen Lebens (Schließungen), Bürger auffordern soziale Kontakte zu vermeiden (Social Distancing), Bürger auffordern freiwillig zu Hause zu bleiben

Wenn Bürger sich trotz Einschränkung des öffentlichen Lebens und der Aufforderung zu Hause zu bleiben, weiterhin im öffentlichen Raum bewegen (siehe: Corona-Partys) oder Viren sich weiter stark ausbreiten, haben die Mittel, sich auf die Vernunft und der Freiwilligkeit zu berufen, versagt. Dann helfen staatliche Maßnahmen wie Ausgangssperren.

Siehe auch:

Ausgangssperre: Rechtliche Situation / Gesetze

Eine Gebietskörperschaft kann eine Ausgangssperre verhängen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Diese Ausgangssperre kann im Rahmen von Aufständen, bei einem Bombenalarm oder im Rahmen der Seuchenbekämpfung verhängt werden.

Mit Gebietskörperschaft ist gemeint, dass ein Landrat oder Oberbürgermeister für seine Gemeinde oder Stadt, eine Landesregierung für ihr Bundesland oder die deutsche Bundesregierung für Deutschland eine Ausgangssperre verhängen kann.

Artikel 11 des Grundgesetzes regelt die Freizügigkeit. In Absatz 2 von Artikel 11 ist geregelt, dass das Recht auf Freizügigkeit nur eingeschränkt werden darf, wenn damit unter anderem Seuchengefahr bekämpft wird. Das Recht auf Freizügigkeit darf nur eingeschränkt werden, wenn damit eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Landes oder Bundes bekämpft wird.

Nach Artikel 87a des Grundgesetz darf die Bundeswehr unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Diese Bedingungen sind unter anderem: Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder Landes.

Nach Artikel 35 Grundgesetz dürfen die Bundespolizei und die Bundeswehr zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem schweren Unglücksfall eingesetzt werden.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

Hallo, ich bin Autor und Macher von BedeutungOnline. Bei BedeutungOnline dreht sich alles um Worte und Sprache. Denn wie wir sprechen und worüber wir sprechen, formt wie wir die Welt sehen und was uns wichtig ist. Das darzustellen, begeistert mich und deswegen schreibe ich für dich Beiträge über ausgewählte Worte, die in der deutschen Sprache gesprochen werden. Seit 2004 arbeite ich als Journalist. Ich habe Psychologie und Philosophie mit Schwerpunkt Sprache und Bedeutung studiert. Ich arbeite fast täglich an BedeutungOnline und erstelle laufend für dich neue Beiträge. Mehr über BedeutungOnline.de und mich erfährst du hier.

2 Gedanken zu „Ausgangssperre: Bedeutung, Definition, Rechtliche Situation, Gesetz, Folgen“

  1. In der Beschreibung würde ich meinen, ist im ersten Absatz ein Fehler. Dort heißt es die „WOHNUNG ZU VERLASSEN“.
    Ich würde glauben, es muß geschrieben werden:“die WOHNUNG nicht ZU VERLASSEN.
    Sollte ich in meinem Kommentar falsch geschrieben haben, bitte ich um Entschuldigung.
    Mit freundlichem Gruss
    Brigitte Krebs

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