Ausweispflicht, Mitführpflicht: Gibt es eine Pflicht den Personalausweis mitzuführen? Erklärung

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Machen wir es kurz: In Deutschland gibt es keine Pflicht, dass ein Staatsbürger seinen Ausweis immer mit sich tragen muss. Ausnahmen gelten für Grenzübertritte, bestimmte Branchen, Waffenträger und in weiteren Fällen. (Diese werden weiter unten erklärt.) Es gibt in Deutschland nur eine Pflicht, dass ein deutscher Staatsbürger einen Ausweis besitzen muss!

In Kürze: Man muss einen Ausweis haben, aber muss ihn nicht sich führen. In einigen Situation ist es aber ratsam den Ausweis dabei zuhaben.

Ausweispflicht, Mitführpflicht und Identitätsfeststellung: Polizeikontrolle

Bei einer Polizeikontrolle oder Verkehrskontrolle muss der Personalausweis oder Reisepass nicht mitgeführt werden. Wenn bei einer Kontrolle die Identität festgestellt werden soll, so muss die kontrollierte Person ihre Personalien angeben. Verweigert die Person dies, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit. (Siehe: Ordnungswidrigkeitengesetz § 111, Falsche Namensangabe)

Polizisten haben die Möglichkeit bei einer Kontrolle eine Person mit auf die Wache zunehmen, um dort die Identität festzustellen. Das bedeutet, wer leichter durch eine Kontrolle möchte, ist gut beraten einen Ausweis dabei zuhaben.

Wer in einer Polizeikontrolle seine Identität nicht nachweisen kann, muss nicht zwangsläufig mit auf die Wache, sondern kann aufgefordert werden, seinen Ausweis in einer Polizeidienststelle vorzulegen.

Warum es sinnvoll ist, den Ausweis freiwillig dabei zu haben

In bestimmten Situation ist es ratsam einen Ausweis dabei zuhaben, wenn man schneller durch eine Kontrolle möchte:

  • Angeln (in Verbindung mit Angelschein oder Gewässerschein)
  • an Flughäfen
  • auf Bahnhöfen
  • Autofahren
  • Jagd (in Verbindung mit Jagdschein)
  • Kontaktverbot (Coronavirus / Covid-19)
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Verbindung mit nicht-übertragbarem Ticket
  • Schwarzfahren
  • Teilnahme an Demonstration

Ausweispflicht / Mitführpflicht während Coronavirus / Covid-19?

In der Situation einer Pandemie (Coronavirus / Covid-19) und erlassenen Ausgangsbeschränkungen oder eines Kontaktverbots ist es sinnvoll einen Ausweis dabei zuhaben. Dieser erleichtert und verkürzt die Kontrolle. Ein Passierschein wird nicht benötigt.

Durch das am 22. März 2020 erlassene Kontaktverbot kann es zu verstärkten polizeilichen Kontrollen kommen. Laut dem Kontaktverbot sind Menschen Ansammlungen von mehr als 2 Menschen verboten und es muss ein Abstand von 1,5 Meter Abstand zu allen Menschen gehalten werden. Ausnahmen gelten für Familien und Wohngemeinschaften. Sollte die Polizei nun die Identität feststellen wollen, so dient das dazu zu überprüfen, ob Personen, die sich gemeinsam in der Öffentlichkeit bewegen, im gleichen Haushalt wohnen.

Durch Nachweise wie eine Arbeitgeberbestätigung kann bestätigt werden, dass jemand auf dem Weg zur Arbeit ist.

Eine Mitführpflicht besteht trotzdem nicht. Es gelten jedoch Ausnahmen. (Weiter unten werden diese erklärt.)

Unterschied: Ausweispflicht – Mitführpflicht

Ausweispflicht bedeutet in Deutschland, dass es die Pflicht jeder Person über 16 Jahren ist, dass sie einen gültigen Auswies besitzt.

Mitführpflicht bedeutet, dass eine Person verpflichtet ist einen Ausweis mit sich zutragen und diesen im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen.

Muss ich in Deutschland meinen Personalausweis immer dabei haben?

In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Das bedeutet, jede Person, die älter als 16 Jahre alt ist, muss einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. (Dies ist im Personalausweisgesetzes §1 geregelt.)

Im ersten Paragrafen des Personalausweisgesetz steht, dass jede Person ihren Ausweis einer berechtigten Behörde vorlegen muss, wenn diese Behörde die Identität feststellen will. In Deutschland gilt diese Regel für alle Menschen, dass heißt auch Menschen aus anderen EU-Staaten und aus nicht EU-Staaten müssen ihren Ausweis ebenfalls vorlegen, wenn eine Behörde dies verlangt.

Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn deutsche Staatsbürger keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben. Die Strafe kann bis zu 5.000 Euro betragen.

Ausweispflicht und Mitführpflicht: Ausnahmen, wann der Ausweis immer mitgeführt werden muss

1. Mitführpflicht: Grenzkontrollen

An und bei Grenzkontrollen herrscht die Pflicht einen Ausweis vorzuweisen. Innerhalb des Schengenraums reicht ein Personalausweis. Wer den Schengenraums verlässt, braucht einen Reisepass.

Achten Sie bei Auslandsreisen auf die Bestimmungen des Reiselands. In einigen Ländern herrscht eine generelle Mitführpflicht. So z.B. in Italien, den Niederlanden und Portugal.

2. Bestimmte Branchen

In Branchen,in denen Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung häufer vorkommen, gilt eine Mitführpflicht für den Ausweis. Diese Branchen sind unter anderem: Baugewerbe, Gaststätten, Speditionen, Transport- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Messebau,… . Mitarbeiter in diesen Branchen müssen ihren Ausweis (Personalausweis oder Pass) während der Arbeit immer bei sich führen.

3. Beim Mitführen einer Waffe

Wer eine Waffe bei sich trägt oder führt, muss einen Ausweis bei sich tragen.

4. Bei einer Gerichtsverhandlung

Wer an einer Gerichtsverhandlung teilnimmt, kann aufgefordert werden, sich auszuweisen.

5. Kontoeröffenung

Wer ein Konto eröffnet, muss sich ausweisen, in dem er oder sie den Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Dies ist im Geldwäschegesetz geregelt.

6. Öffentlicher Personennahverkehr

Betreiber vom Öffentlichen Personennahverkehr können verlangen, dass Fahrgäste mit nicht-übertragen Tickets einen Ausweis bei sich tragen.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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