Ein Passierschein ist ein Dokument, dass den Besitzer des Scheins bzw. die Besitzerin des Scheins dazu berechtigt ein bestimmtes Gebiet zu betreten, sich innerhalb einer Ausgangssperre bzw. Ausgangsbeschränkung zu bewegen oder eine Grenze zu übertreten.
Im Falle einer polizeilichen Kontrolle dient ein vorgezeigter Passierschein in Verbindung mit einem vorgezeigten Personalausweis als ausreichender Nachweis, dass eine Person ein bestimmtes Gebiet betreten, sich innerhalb einer Ausgangssperre / Ausgangsbeschränkung bewegen oder eine Grenze übertreten darf.
Der Passierschein verkürzt eine Kontrolle und kann dazu führen, dass jemand einfacher durch eine Kontrolle kommt. Für jede Kontrolle gilt, dass die Polizei die Daten des Ausweis‘ mit dem Passierschein vergleicht.
Alternativ sorgen für die Glaubhaftmachung einer Person auch ein Dienstausweis, eine Dienstkarte oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Siehe auch: Kontaktverbot und Kontaktreduzierung
Vorschlag für Passierschein Vorlage als Word und PDF für Ausgangssperre / Ausgangsbeschränkung wegen Corona, Coronavirus
Einen Vorschlag für einen Passierschein als Vorlage in Word oder als PDF finden Sie hier:
Vorschlag Passierschein Vorlage als Word-Dokument vorausgefüllt mit Platzhaltern
Vorschlag Passerschein Vorlage als Word-Dokument mit Kommentaren
Vorschlag Passierschein Vorlage als PDF
Hinweis: Diese Vorlage für einen Vorschlag für einen Passierschein ist im eigentliche Sinne kein Passierschein, sondern stellt im Bestenfall eine Arbeitgeberbestätigung dar, dass die im Vorschlag genannte Person in der im Vorschlag genannten Einrichtung arbeitet. Diese Vorlage ist nur ein Vorschlag. Sie ist kein offizieller Passierschein und kein amtliches Dokument! Ein Passierschein ist in Deutschland nicht vorgeschrieben!
Hinweis: Sie erhalten hier den Vorschlag für den Passierschein als Vorlage kostenlos. Es gibt keine Garantie auf Richtigkeit oder Rechtsgültigkeit. Es wird keine Haftung übernommen. Auch stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar!
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Passierschein für Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung bei Corona, Coronavirus
Wegen (realer und möglicherweise) verhängter Ausgangssperren, Ausgangsbeschränkungen oder Betretungsverboten – während der Coronaviruskrise – erstellten Arbeitgeber und Träger bundesweit Passierscheine für Mitarbeiter, damit diese im Falle einer plötzlichen Ausgangsbeschränkung auch zur Arbeit kommen können. Betroffen sind Menschen in systemrelevanten Sektoren und Berufen, so unter anderem: Apotheken, Ärzte, medizinische Einrichtungen, Behörden, Verwaltungen, Lebensmittelläden, Logistik, Transport, Verkehr, Netzwerke (Eine detailierte Übersicht, wer systemrelevant ist, finden Sie hier.)
ACHTUNG: Vom Arbeitgeber erstellte Passierscheine sind keine behördlichen offiziellen Dokumente, sondern stellen lediglich eine Bestätigung dar, dass eine Person bei dem angegeben Arbeitgeber arbeitet. Für eine mögliche Kontrolle erklären diese Passierscheine damit, warum eine Person gegen eine Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung absichtlich verstößt. Ein Sprecher des bayrischen Innenministeriums erklärte, dass Passierscheine – während der Ausgangsbeschränkungen im März/April 2020 – nicht nötig seien.
Es gilt aber, dass in bisher erlassenen Ausgangsbeschränkungen der Weg zur Arbeit ausdrücklich erlaubt ist.
Im Falle einer nationalen Ausgangsbeschränkung oder Ausgangssperre ist vermutlich damit zu rechnen, dass es einheitliche von Behörden beglaubigte Formulare geben wird.
Inhalt Passierschein
Die Passierscheine weisen den Träger und Ersteller aus, sowie wo der Träger beschäftigt ist. Der Passierschein enthält folgende Informationen:
- Name des Arbeitgebers
- Name des Mitarbeiters (teils mit Angabe des Wohnortes und der Personalausweis-Nummer)
- Firmenstempel des Arbeitgebers
- Erklärung der Notwendigkeit, dass gegen eine Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung verstoßen wird.
Ein erklärender Text kann sein: „Die oben genannte Person ist Mitarbeiter bei / in … und gehört zum notwendigen Personal. Die betreffende Person ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig und unverzichtbar. Sie gehört zum betriebsnotwendigen Personal. Sie muss im Falle einer Ausgangssperre ihren Arbeitsplatz erreichen.“
Im Falle einer Apotheke wird unter anderem folgender Satz ergänzt: „Die Person ist für die Arzeimittelversorgung der Bevölkerung unverzichtbar.“
Allgemein kann formuliert werden: „Für die Person … besteht die dienstliche Erfordernis, den Arbeitsplatz zu erreichen.“
Teils werden Passierscheine auch als „Passierberechtigung“, „Bescheinigung zur Vorlage bei Ausgangssperre“, „Arbeitgeberbestätigung“, „Erklärung über die Unabkömmlichkeit“ oder „Unabkömmlichkeitsbescheinigung“ bezeichnet.
Reale Passierscheine
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen erstellte im März 2020 für Ärzte Vordrucke für eine „Passierberechtigung für Mitarbeiter von Arztpraxen“.
Auch die Apothekerkammer Berlin stellte im März 2020 für Apothekenmitarbeiter einen Passierschein-Vordruck zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit soll im März 2020 an Mitarbeiter Passierscheine verteilt haben. (Quelle: Business Insider)