Was sind Autoposer? Ist das verboten? Erklärung, Psychologie, Bedeutung

Was sind Autoposer, Ist das verboten, Erklärung, Psychologie, Bedeutung


Autoposer sind Menschen, die mit leistungsstarken und partiell unzulässig getunten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Sie fallen durch prahlerisches Verhalten auf. Autoposer sind besonders lautstark unterwegs und fahren wiederholt bestimmte Routen ohne konkrete Destination ab. Der erzeugte Lärm stellt für Anwohner eine Belästigung dar. Nicht selten geraten Autoposer in das Visier der Polizei. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen den Posern empfindliche Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und sogar Strafanzeigen.

Was bedeutet „Autoposer“? Bedeutung, Herkunft, Definition, Erklärung

Das Wort „Poser“ leitet sich von dem englischen Begriff „to pose“ ab und bedeutet übersetzt „sich geben als“. Poser ist eine abwertende Bezeichnung für Personen, die mit zur Schau gestelltem Verhalten oder mit extremen Merkmalen bewusst auffallen wollen. Der Ursprung des Begriffs Autoposer geht auf einen Winterthurer Polizisten zurück, der protzende Fahrer mit lauten Fahrzeugen so betitelte. Anschließend verbreitete sich der Begriff in Zürich und schließlich auch über die Grenzen hinaus.

Diese Probleme verursachen Autoposer:

Neben der enormen Lärmbelästigung stören Autoposer häufig den Verkehrsfluss und tragen zur Bildung von Staus bei. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen verursacht mehr Abgase und belastet somit die Umwelt. Die Polizei errichtet vielerorts spezielle Verkehrskontrollen, um Autoposer zu entlarven. Hierbei achten sie auf besonders laute Fahrzeuge und nicht erlaubte Umbauten. Bei bestimmten Verstößen drohen dem Autoposer empfindliche Strafen.

Strafen / Sanktionen für Autoposer: Ist Autoposing strafbar?

Der Gesetzgeber definiert in der Straßenverkehrsordnung (StVO) Regeln und Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Vorschriften aus § 1 StVO reglementieren, dass jegliche Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden ist. Illegales Tuning führt dazu, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In einigen schweren Fällen kann das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt werden.

Der Bußgeldkatalog sieht folgende Sanktionen für Autoposer vor:

  • Das Verursachen unnötigen Lärms wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet
  • Ebenfalls 80 Euro sind fällig, wenn Autoposer mit ihrem Fahrzeug vermeidbare Abgasbelästigung verursacht haben
  • Die Belästigung anderer durch unnützes Hin- und Herfahren kostet den Autoposer 100 Euro
  • Bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs nach erloschener Betriebserlaubnis werden 50 Euro fällig
  • Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit nach nicht erlaubter Inbetriebnahme zahlt der Beschuldigte 90 Euro und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister
  • Bei Beeinträchtigung der Umwelt nach nicht erlaubter Inbetriebnahme sind 90 Euro Bußgeld fällig

Strafrechtliche Konsequenzen

In Einzelfällen kann das Verhalten von Autoposern strafrechtlich relevant sein. Häufig zur Strafanzeige gebrachte Vergehen sind:

  • Drogen oder Alkohol am Steuer
  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Illegale Autorennen

Nehmen Autoposer nach erloschener Betriebserlaubnis trotzdem mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, begehen sie eine Straftat. Ohne geltende Betriebserlaubnis ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gültig. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bewegt, begeht einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Diese wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Additiv droht dem Beschuldigten der Entzug seiner Fahrerlaubnis sowie zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister.

Autoposer – allgemeines Fazit

Autoposer sind Personen, die mithilfe ihres Fahrzeugs auffallen wollen. Häufig verstoßen sie aufgrund von Lärm- und Umweltbelastung gegen die Straßenverkehrsordnung. Zusätzlich beeinträchtigen sie andere Verkehrsteilnehmer. Die Polizei geht inzwischen entschlossen gegen Autoposer vor. Bei nicht erlaubten Tuning erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Wer trotzdem mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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