Kontaktverbot: Coronavirus, Covid-19, Bedeutung, Definition

Kontaktverbot, Bedeutung, Definition


Am 22. März 2020 hat die deutsche Bundesregierung bekanntgegeben, dass wegen der Corona-Krise in Deutschland ein bundesweites Kontaktverbot erlassen wird. Es galt ab dem 23. März 2020 für zwei Wochen bis zum 15. April 2020. Am 15. April 2020 wurde das Kontaktverbot bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

Kontaktverbot im Kampf gegen Coronavirus, Covid-19: Bedeutung

Das Kontaktverbot bedeutet, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten sind und dass zu anderen Menschen ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden muss.

Ausnahmen: Für Familien und Personen, die im gleichen Haushalt leben, gilt das Kontaktverbot nicht. (Bps. Wohngemeinschaften) Weitere Ausnahmen sind Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, die Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Beerdigungen.

Weiterhin gilt und wurde beschlossen:

  • Zu anderen Personen muss in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
  • Restaurants, Gaststätten und alle Gastronomiebetriebe werden bundesweit sofort für Gäste geschlossen.
  • Die Lieferung und Abholung von Essen ist weiterhin erlaubt. Es gilt, dass das Essen in der eigenen Wohung bzw. im eigenen Haus gegessen werden muss – nicht im Restaurant!
  • Dienstleister im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Dies betrifft Friseure / Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagestudios und Massagesalons. (Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, sind weiterhin möglich.)
  • Der Arbeitsweg, anderen zu helfen oder für Sport und Erholung darf weiterhin die Wohnung oder das Haus verlassen werden.
  • Die Polizei kontrolliert, ob das Kontaktverbot eingehalten wird. Bei Verstößen werden Bußgelder von bis 2.500 Euro verhängt.

Das Kontaktverbot ist keine Ausgangssperre. Damit wird ein Passierschein nicht notwendig. In Bundesländern beschlossene Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin. Eine Übersicht, welche Berufsgruppen und Branchen systemrelvant sind, finden sie hier.

Die Entscheidung trafen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in einer gemeinsamen Telefonkonfernz am Sonntag, 22. März 2020.

Kontaktverbot im Kampf gegen Coronavirus / Covid-19: Bedeutung, Definition

Das Kontaktverbot muss in dem Kontext so verstanden werden, dass zwischen zwei Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden muss und das keine Gruppen gebildet werden dürfen. Ausnahmen gelten für Familien, Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, die Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr und Beerdigungen. Diese dürfen den Abstand von 1,5 Meter unterschreiten.

Menschen-Ansammlungen und Gruppen mit mehr als zwei Personen dürfen nicht gebildet werden und müssen gemieden werden.

Das Kontaktverbot bedeutet, dass eine Person nur mit einer anderen Person Kontakt – bei Einhaltung des Mindestabstandes – haben darf. Dies ist eine Maßnahme, die dem Social Distancing dient. Denn das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch per Tröpfcheninfektion übertragen. Infizierte verbreiten das Virus z.B. durch Berührungen, wenn sie engen Kontakt zu anderen Nicht-Infizierten haben. Dies wird durch das Kontaktverbot unterbunden, wenn es eingehalten wird.

Damit sollen nicht nur die Zahlen der Neuinfektionen reduziert werden, sondern das Gesundheitssystem soll vor Überlastung geschützt werden. (Siehe: Flatten the Curve)

Autor: Pierre von BedeutungOnline

Hallo, ich bin Autor und Macher von BedeutungOnline. Bei BedeutungOnline dreht sich alles um Worte und Sprache. Denn wie wir sprechen und worüber wir sprechen, formt wie wir die Welt sehen und was uns wichtig ist. Das darzustellen, begeistert mich und deswegen schreibe ich für dich Beiträge über ausgewählte Worte, die in der deutschen Sprache gesprochen werden. Seit 2004 arbeite ich als Journalist. Ich habe Psychologie und Philosophie mit Schwerpunkt Sprache und Bedeutung studiert. Ich arbeite fast täglich an BedeutungOnline und erstelle laufend für dich neue Beiträge. Mehr über BedeutungOnline.de und mich erfährst du hier.

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