Was bedeutet „Pandemie-konform“ / „Corona-konform“? Bedeutung, Definition, Erklärung

Was bedeutet Pandemie-konform, Corona-konform, Bedeutung, Definition, Erklärung


Sich „Pandemie-konform“ bzw. „Corona-konform“ zu verhalten bedeutet, die behördlichen Hygieneauflagen einzuhalten. Im konkreten Einzelfall gehören dazu:

Die konkreten Regeln ändern sich immer wieder und werden von staatlichen Stellen an geänderte Situationen angepasst. Dabei orientiert man sich an der sogenannten 7-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche. Die ab sofort geltenden Regeln (Stand: 17. Oktober 2020) fallen für einzelne Bundesländer uneinheitlich aus. Besonders das Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischen Risikogebieten ohne junges negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) wurde in einigen Ländern durch Gerichte gekippt, in anderen gilt es noch. Nachfolgend ein Überblick über die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Maßnahmen: Was bedeutet „Pandemie-konform“ / „Corona-konform“? Bedeutung, Definition, Erklärung

Die Bundesregierung beschloss zusammen mit den Länderchefs ab Mitte Oktober 2020 folgende Maßnahmen, die aber als Empfehlung an die Landesregierungen gelten:

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner (nachfolgend vereinfacht: Inzidenz von 35) dürfen sich im privaten Raum nur noch 15 Teilnehmer treffen (sogenannte Kontaktbeschränkung). Das beträfe auch Hochzeiten. Im öffentlichen Raum sind es 25 Teilnehmer, dies gälte dann für Tagungen und Events. Diese Zahlen dürfen bei Vorlage eines Hygienekonzepts nach Erlaubnis durch das Gesundheitsamt überschritten werden. Wenn die Fallzahlen weiter steigen, soll für die Gastronomie eine Sperrstunde gelten. Ab einer Inzidenz von 50 gelten weitere Maßnahmen:

  • #1: Erweiterungen der Maskenpflicht, unter anderem Ausweitung auf öffentliche Plätze
  • #2: Teilnehmerbegrenzung auch bei Veranstaltungen im Freien auf 100 Personen
  • #3: Kontaktbeschränkungen im privaten Raum auf 10 Personen aus maximal zwei Hausständen (betrifft auch Hochzeiten)
  • #4: Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf 10 Personen (betrifft auch Tagungen und Events)
  • #5: verbindliche Sperrstunde in der Gastronomiebetriebe ab 23.00 Uhr
  • #6: Außenabgabeverbot von Alkohol ab 23.00 Uhr (in einzelnen Ländern ab 22.00 h)

Wenn die Inzidenz auch nach diesen Maßnahmen nicht innerhalb von 10 Tagen gleich bleibt oder sinkt, treten weitere Maßnahmen in Kraft. Insbesondere werden dann Kontakte im öffentlichen Raum nur noch unter fünf Personen gestattet.

Hotel „Pandemie-konform“ / „Corona-konform“ besuchen (Hotelbesuch)

Die schwierigste Regel für Hotels betrifft das sogenannte Beherbergungsverbot, das inzwischen mehrere Oberlandesgerichte gekippt haben. Es sieht dort, wo es noch gilt, einen verpflichtenden negativen Coronatest für Besucher aus innerdeutschen Risikogebieten mit einer Inzidenz über 50 vor. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Beherbergungsverbot wird am 8. November 2020 neu bewertet. Im Übrigen gilt ein Hotel außerhalb des Zimmers und des Platzes im Restaurant als öffentlicher Raum, hier herrscht also Maskenpflicht.

Gastronomie / Restaurants „Pandemie-konform“ / „Corona-konform“ besuchen

In der Gastronomie müssen Gäste ihre Adresse hinterlassen. Wenn diese nicht stimmt, droht ein Bußgeld sowohl gegen den Gastronomen als auch gegen den Gast, wenn er ausfindig gemacht wird. Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.

Wer verhält sich „Pandemie-konform“ bzw. „Corona-konform“?

Wer sich an die genannten Regeln hält, verhält sich „Pandemie-konform“ bzw. „Corona-konform“. Zusätzlich appelliert die Bundesregierung an die Bevölkerung, unnötige Kontakte und somit auch unnötige Reisen zu vermeiden. Auch das Befolgen dieser Empfehlung wäre Corona-konform. Im Übrigen gelten nach wie vor die Regeln, die schon zu Beginn der Pandemie im zeitigen Frühjahr aufgestellt wurden. Dazu gehören der Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen, das Einhalten der Wegeregelungen in Gebäuden (eine Richtung für den Eingang, eine andere für den Ausgang) und das häufige Lüften. Bei Events muss zwischen den Besuchern im Saal der Abstand von 1,50 m eingehalten werden, sodass nicht jeder Stuhl besetzt werden kann. Zwischen der Bühne, auf der Speaker ohne Maske agieren, und der ersten Sitzreihe sind mindestens 4,0 m Abstand einzuhalten. Der Besuch von Garderoben und Toiletten ist nur mit Maske erlaubt. In der Gastronomie darf die Maske nur am Tisch abgenommen werden. Schon wer sich zur Toilette, zur Theke oder zum Ausgang begibt, muss die Maske wieder aufsetzen. Es gibt auch ein Corona-konformes Catering bei Events. Die Produkte des Caterings werden in Folie verpackt und auch so auf dem Buffet serviert.

Hochzeit: „Pandemie-konform“ / „Corona-konform“

Die Regeln für Hochzeiten fallen seit Mitte Oktober 2020 in den Bundesländern und einzelnen Städten sehr unterschiedlich aus. So erlaubt München nur drei Gäste bei der Trauung, Dresden hingegen 100 und bei Vorlage eines Hygienekonzepts sogar rund 1.000 Hochzeitsgäste, die zusammen feiern und – soweit dies möglich ist (zum Beispiel in einer Kirche) – auch gemeinsam die Trauungszeremonie besuchen dürfen. In München gilt hingegen derzeit (Stand: 17. Oktober 2020) für die nachfolgende private Feier die oben genannte Corona-Regel bei einer Inzidenz ab 50 (den Wert überschreitet München immer wieder): Es dürfen sich nur 10 Personen in einem Raum zur Feier aufhalten, die maximal aus zwei Hausständen stammen dürfen. Das wären Braut und Bräutigam, die jeweiligen Eltern und möglicherweise noch je zwei Geschwister oder sonstige Angehörige. Die folgenden Beispiele zeigen, wie uneinheitlich die Regeln für private Zusammenkünfte und somit auch für Hochzeiten mit Stand Mitte Oktober ausfallen:

  • In Frankfurt sind derzeit private Zusammenkünfte für bis zu 25 Personen in Gaststätten und angemieteten Räumen erlaubt. Das gilt auch für Hochzeiten. Schon ab dem 19.10.2020 wird diese Zahl auf zehn Personen reduziert.
  • In Rheinland-Pfalz sind derzeit noch grundsätzlich bis zu 75 Personen bei Privatfeiern erlaubt, in Hotspots mit hoher Inzidenz hingegen – dazu zählt aktuell auch Mainz – liegt die Grenze bei zehn Personen.
  • In Köln dürfen bis zum 18.10. noch 25 Personen gemeinsam eine Hochzeit feiern, doch ab dem 19.10.2020 sinkt die erlaubte Zahl auf zehn Personen.
  • In Bochum sind noch 25 Hochzeitsgäste erlaubt. Bei entsprechendem Hygienekonzept dürfen es auch mehr sein. Ein konkretes Limit nennt die Stadt nicht, verweist aber auf Anfrage darauf, dass sie sich Kontrollen vorbehält. Das Hygienekonzept kann beinhalten, dass sich die Hochzeitsgäste wie die (sich fremden) Gäste eines Restaurants verhalten, also die Maske nur am Tisch abnehmen.

Die genauen Regeln müssen die Bürgerinnen und Bürger ab sofort zeitnah verfolgen, wenn sie sich Pandemie-konform verhalten wollen. Sie könnten sich immer wieder ändern.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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