Kontaktbeschränkungen, Kontaktbegrenzungen: Bedeutung, Definition, Erklärung

Kontaktbeschränkungen, Kontaktbegrenzungen, Bedeutung, Definition


Kontaktbeschränkungen und Kontaktbegrenzungen sind räumliche und soziale Eindämmungsmaßnahmen, um die Ausbreitung einer Pandemie zu verlangsamen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

Kontaktbeschränkungen und Kontaktbegrenzungen dienen dazu, dass man sich nicht selbst mit einem Virus infiziert oder – falls man infiziert ist – andere mit einem Virus infiziert. Durch Kontaktbeschränkungen wird das Risiko stark reduziert, andere anzustecken, in dem vermieden wird, dass überhaupt Kontakt hergestellt wird. Die Maßnahmen dienen dem Selbst- und Fremdschutz.

Kontaktbeschränkungen und Kontaktbegrenzungen werden angewendet in dem man keinen Besuch empfängt und andere nicht besucht. In dem auf der Straße Abstand (1,5 Meter) zu anderen gehalten wird. In dem man sich größtenteils selbstisoliert.

Siehe: Kontaktreduzierung, Flatten the Curve, Social Distancing

Kontaktbeschränkungen in Berlin

Während der Coronakrise hat Berlins Regierung eine „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ erlassen. Die Verordnung gilt bis zum 5. April 2020.

Die Verordnung sieht Kontaktbeschränkungen vor und ist eine Form der Kontaktreduzierung. Unter anderem wurde folgendes geregelt:

  • Personen müssen sich ständig in ihrer Wohnung, ihrem Haus oder ihrer gewöhnlichen Unterkunft aufhalten.
  • In der Öffentlichkeit muss zu allen(!) anderen Person ein Abstand von mindestens 1,5 Meter gehalten werden.
  • Die Wohnung darf nur verlassen, wenn Gründe verliegen. Diese Gründe sind unter anderem:
    • Arbeitsweg,
    • Medizinische Behandlung in Anspruch nehmen,
    • Lebensmittel einkaufen,
    • Tierbedarf einkaufen,
    • Hund gassi führen,
    • Besuch kranker/alter Menschen,
    • Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen leisten,
    • Sterbende begleiten,
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft,
    • dringende Termine wahrnehmen,
    • Amtstermine wahrnehmen,
    • individuelle Religionsausübung,
    • auf Vorladungen reagieren,
    • gärtnern
  • Umzüge sind erlaubt
  • Wohnungsbesichtigung sind möglich

Die „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ enthält eine Mitführpflicht. Dass heißt, wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, muss per Personalausweis (oder Lichtbildausweis) der Polizei oder dem Ordnungsamt nachweisen können, wo er wohnt. Ein Passierschein wird nicht benötigt.

Der Beruf, der Job, das Mandat oder das Ehrenamt auszuüben, ist weiterhin erlaubt.

Berlin darf nur verlassen werden, wenn dies auf direktem Weg zur Wohnung liegt.

Die Kontaktbeschränkungen sind keine Ausgangssperre. Auch findet das Wort „Ausgangsbeschränkungen“ keine Anwendung in der Verordnung.

Kontaktbeschränkungen Sachsen-Anhalt

Die Kontaktbeschränkungen in Sachsen-Anhalt gelten vom 23. März 2020 0:00 Uhr bis 5. April 2020 24:00 Uhr.

  • Auch in Sachsen-Anhalt gilt, dass zu allen Personen in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden muss.
  • In der Öffentlichkeit darf man sich nur mit einer Person aus dem eigenen Haushalt aufhalten. Zu allen anderen Menschen muss ein Abstand von 1,5 Meter gehalten werden.
  • Restaurants und Gastronomien werden für Publikumsverkehr geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.
  • Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Piercingstudios und Tattoos müssen schließen.

Die Polizei kontrolliert, ob das Kontaktverbot und die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.

Weitere Bedeutung: Kontaktbegrenzungen im Fußball

Im Fußball wird auch von Kontaktbegrenzungen gesprochen. „Kontaktbegrenzungen“ legen fest, wie viel Interaktionen ein Spieler mit dem Fußball haben soll. Um die Interaktionen zu erhöhen, wird die Kontaktbegrenzungen niedrig gehalten. Denn Kontaktbegrenzungen zwingen Spieler dazu, öfter abzuspielen oder zupassen.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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