Die 3G-Regel steht für „geimpfte, genesene oder getestete Person“.
Die 3G-Regel steht dafür, dass nur (gegen das Coronavirus) geimpfte, (von einer Coronavirus-Infektion) genesene oder negativ auf Covid-19 geteste Personen Zutritt zu einem Angebot in einem Innenraum erhalten.
Was ist die 3G-Regel? Bedeutung, Definition, Erklärung
Am 10. August 2021 teilte die deutsche Bundesregierung mit, dass die 3G-Regel und weitere neue Pandemie-Eindämmungsregeln kommen werden.
Diese Regeln sind unter anderem:
- Ab einer Inzidenz von 35 gilt eine Testpflicht.
- Bis zum 10. Oktober sind Bürgertests auf Corona kostenlos. Ab dem 11. Oktober sind Bürgertests auf Covid-19 kostenpflicht.
Für Angebote in einem Innenraum gilt ab dem 23. August 2021 die 3G-Regel. Sie bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Zutritt erhalten.
Wer nicht vollständig geimpft oder nicht vollständig genesen ist, erhält nur Zutritt, wenn ein negativer Coronatest vorliegt. (Entweder ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.)
Von der 3G-Regel sind Kinder bis zum sechstens Lebensjahr ausgenommen. Schüler und Schülerinnen, die regelmäßig getestet werden, sind ebenfalls ausgenommen.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung dafür sorgen, dass sich mehr Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen.
Ablehnende Reaktionen auf die neuen Regeln sprachen von einem Testboykott.
Siehe auch:
3G-Regel: Was sind Angebote in einem Innenraum?
Ein Restaurantbesuch, der in einem Innenbereich stattfindet, ist von der 3G-Regel betroffen. Kulturveranstaltungen, die in einem Raum, einer Halle oder einem Innenbereich stattfinden, unterliegen der 3G-Regel.
Veranstaltungen und Feste in Innenräumen unterliegen der 3G-Regel.
Findet Sport in einem Innenraum statt, gilt die 3G-Regel. Die 3G-Regel gilt für Sporthallen, Fitnessstudios und Schwimmbäder.
Körpernahe Dienstleistungen sind auch von der 3G-Regel betroffen. Körpernahe Dienstleistungen leistet z.B. der Friseur.
Wer Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime besuchen will, muss einen Test vorweisen.
Armin Laschet äußerte sich am 11. August 2021, dass die 3G-Regel nicht für Gottesdienste gelten soll.