Ein Immobilienmakler ist eine Person, die Immobilien als Kauf- oder Mietobjekt vermittelt. Es handelt sich also um einen Makler, der zwischen Immobilieneigentümern und Immobilieninteressenten tätig wird und versucht, einen Vertragsabschluss zu erwirken. Sollte ein erfolgreicher Vertragsabschluss erfolgen, erhält der Immobilienmakler eine Provision, die sich im Regelfall nach dem Miet-/Verkaufspreis richtet. Die Provision kann verhandelt werden, aber sie muss den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Zudem ist nicht immer gleich, wer die Maklerprovision trägt. Unterschiede gibt es nicht nur länderübergreifend, sondern auch in den einzelnen Bundesländern.
Wer trägt die Maklerprovision?
Wenn Sie einen Immobilienmakler bei visalo immobilien oder einem vergleichbaren renommierten Unternehmen beauftragen, wird nach erfolgreichem Vertragsabschluss eine Provision fällig. Wer diese letztendlich zu tragen hat, ist in Deutschland jedoch keineswegs einheitlich und im Endeffekt kommt es auf die regionalen Bestimmungen an. Entweder die Provision wird in gleichen Teilen zwischen Verkäufer/Vermieter und Interessenten aufgeteilt oder eine der Parteien trägt die vollen Kosten. Die vom Verkäufer/Vermieter getragene Provision wird als Innenprovision bezeichnet, während die vom Käufer/Mieter getragene Provision Außenprovision genannt wird. Eine gängige Maklerprovision in Deutschland wäre drei Monatsmieten. Bei Verkäufen ist der prozentuelle Gewinn – gemessen am gesamt ausgegebenen Geld – oft geringer als beim Vermieten, aber Immobilienverkäufe sind für Makler aufgrund der hohen Provisionssumme trotzdem attraktiver als das Vermitteln von Mietobjekten. Ganz zu schweigen davon, dass europaweit die Immobilienpreise gestiegen sind, womit auch der Beruf des Immobilienmaklers an Zulauf gewonnen hat.
Gibt es eine geregelte Berufsausbildung zum Immobilienmakler?
In den USA und vielen anderen westlichen Ländern müssen Immobilienmakler eine fachliche Qualifizierung aufweisen, um ihren Beruf ausüben zu können. In Deutschland ist das hingegen nicht der Fall. Hierzulande gibt es keine gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Immobilienmakler und aus diesem Grund ist jedem selbst überlassen, in welchem Maß er sich weiterbilden möchte. Zudem besteht die Option, eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau zu machen, da der Beruf die wesentlichen Aspekte der Tätigkeit des Immobilienmaklers abdeckt. In jedem Fall ist eine behördliche Erlaubnis (§ 34c Gewerbeordnung) notwendig. Man kann also nur dann Immobilienmakler werden, wenn geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen und die persönliche Zuverlässigkeit garantiert ist. Zudem können Diebstahl, Betrug oder eine Konkurs- bzw. Insolvenzstraftat ein Hindernis darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Verurteilung in den letzten fünf Jahren erfolgt ist.
Welche Vertretungsformen gibt es?
Bei Immobilienmaklern gibt es unterschiedliche Vertretungsformen und in Deutschland sind es insgesamt drei. Die für den Immobilienmakler attraktivste Form (qualifizierter Alleinauftrag) unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen, ist aber am interessantesten, da weder der Verkäufer/Vermieter selbst noch andere Makler für das jeweilige Objekt beauftragt werden dürfen. Eine entsprechende Vertretung ist meist befristet und kommt nicht allzu häufig vor. Wesentlich häufiger sind Alleinvertretungen, bei denen zwar keine weiteren Makler eingeschaltet werden dürfen, aber der Auftraggeber selbst tätig werden darf. Nicht zuletzt gilt es noch den Allgemeinauftrag zu nennen. Bei dieser Art von Vertretung können beliebig viele weitere Makler eingeschaltet werden und der Vermieter/Verkäufer kann zudem selber aktiv werden.
Sie fanden unsere Begriffserklärung gut und würden gerne mehr zu anderen Themen lernen? In diesem Fall schauen Sie sich am besten unsere neuen Worte an. Das ein oder andere dürfte Sie mit Sicherheit begeistern.