Was bedeutet NichtSemester / Nicht-Semester? Was ist das? Bedeutung, Definition

Nicht-Semester, Nichtsemester, Bedeutung, Definition, Maßnahmen


Ein „Nicht-Semster“ (NichtSemster) ist ein Semester, dass stattfindet, aber formal nicht gezählt wird.

Was ist ein Nicht-Semester / NichtSemester? Bedeutung, Definition, Vorteile

Ein „Nicht-Semester“ ist ein Ausnahmesemester, dass stattfindet, weil der normale Lehr-, Semester- und Studienbetrieb nicht garantiert werden kann. Anlässe für ein Ausnahmesemester ist die z.B. die gesamtgesellschaftliche Auswirkung einer Krise auf Hochschulen und Universtäten wie z.B. die Coronakrise. Das bedeutet, dass Krisenbedingt Veranstaltungen und Seminare ausfallen können, sowie dass Fristen für Prüfungen verschoben werden müssen. Außerdem muss die Wahrung z.B. des Kontaktverbots beachtet werden.

Für Studenten, Mitarbeiter und Wissenschaftler hat ein Nicht-Semester eine entlastende Wirkung. Denn jenes Semester das zum „Nicht-Semester“ erklärt wird, hat keine negativen Auswirkungen auf das Bafög, Fristen, Stipendien, Forschungsprojekte und auf die Regelstudienzeit.

Außerdem erlaubt ein Nicht-Semester, dass vom Coronavirus-betroffene Studenten sich – ohne Nachteile zu befürchten – isolieren und kurieren können, sowie dass sie vom Coronavirus-betroffene Verwandte pflegen können.

Für Universitätsmitarbeiter könnte ein Nicht-Semester dazuführen, dass befristete Verträge, um ein Semester verlängert werden. Gleiches ist möglich für Forschungsprojekte.

In einem Nicht-Semester finden soweit möglich Veranstaltungen, Seminare und Prüfungen statt. Jedoch kann kein gewohnter Hochschul- oder Universitätsbetrieb garantiert werden.

Außerdem gibt ein Nicht-Semester den Hochschulen und Universitäten Planungssicherheit. Ein Nicht-Semester erlaubt es den Hochschulbetrieb langfristig zu sichern, statt diesen kurzfristig und eventuell verbunden mit Problemen wiederherzustellen.

Rechenbeispiel: Nicht-Semester / NichtSemester

Ein Student hat im Wintersemester 2018/2019 angefangen zu studieren, dann studierte er im Sommersemster 2019 und Wintersemester 2019/2020 weiter. Damit hat er drei Semester absolviert. Wird das Sommersemester 2020 zum Nicht-Semester erklärt, so kann der Student an Veranstaltungen teilnehmen, aber das Semester wird nicht gewertet.

Das bedeutet: Der Student hat insgesamt vier Semester studiert, formal werden aber nur drei gezählt. Studiert der Student nun im Wintersemester 2020/2021 weiter, so hat der Student dann fünf Semester studiert, formal hat er aber nur vier Semester studiert.

Alternative zum Nicht-Semester / NichtSemester

Statt einem Nicht-Semester, dass formal nicht zählt, gibt es eine Alternative: Alles wird um ein Semester verlängert werden. Das würde bedeuten, dass die Regelstudienzeit jedes Studienganges um ein Semester erhöht wird. Die Förderdauer des Bafögs würde um ein Semester erhöht. Befristete Verträge würden um ein Semester verlängert. Abgabe Fristen für z.B. Studien- oder Abschlussarbeiten würden um ein Semester verlängert werden.

Corona, Covid-19 und Coronakrise: Sommersemester als Nicht-Semester / NichtSemester

In einem Deutschlandfunkinterview am 18. März 2020 forderte der Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Ulrich Radtke, ein Nicht-Semester. Er prägte damit den Begriff „Nicht-Semester“.

In Hinblick auf die Coronakrise und die Einschränkungen des Lehr- und Semesterbetriebs forderte Professor Ulrich Radtke ein Nicht-Semester.

Durch die Coronakrise kann der Lehrbetrieb nicht normal stattfinden. Damit Studenten davon keine Nachteile haben, sollte das Sommersemester 2020 formal nicht gezählt werden.

Für Studenten kann in einem Ausnahmesemester nicht garantiert werden, dass sie erforderliche Leistungspunkte erwerben, Prüfungen absolvieren und Abschlussarbeiten schreiben können.

In einem Offenen Brief setzten sich über 1.300 Wissenschaftler dafür ein, dass das Sommersemester 2020 ein Nicht-Semester wird. Sie finden den Offenen Brief hier.

Nicht-Semester: Bildungsministerium trifft Entscheidung

Die Entscheidung, ob ein Semester zum Nicht-Semester erklärt wird, trifft das Bildungsministerium. Außerdem wird vom Bildungsministerium festgelegt, welche Studiengänge digital absolviert werden können, sowie ob Prüfungen digital stattfinden können.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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