Machen wir es kurz: Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, ist in Deutschland verboten.
Himmelslaternen sind in Deutschland verboten: Übersicht der Bundesländer
Die Verbote wurden in folgenden Bundesländern zu folgenden Zeiten erlassen:
- Baden-Württemberg: seit 24. Januar 2012 verboten
- Bayern: seit 2012 verboten
- Berlin: nicht verboten; aber Aufstiegserlaubnis erforderlich
- Brandenburg: Seit dem 4. Februar 2010 verboten
- Bremen: seit dem 14. Oktober 2009 verboten
- Hamburg: seit dem 1. Februar 2010 verboten
- Hessen: seit dem 23. Juli 2009 verboten
- Mecklenburg-Vorpommern: seit dem 26. August 2009 verboten
- Niedersachsen: seit dem 1. Mai 2009 verboten
- Nordrhein-Westfalen: seit dem 18. Juli 2009 verboten
- Rheinland-Pfalz: seit dem 1. September 2009 verboten
- Saarland: seit dem 2. Oktober 2009 verboten
- Sachsen: seit dem 1. September 2009 verboten
- Sachsen-Anhalt: seit dem 23. April 2009 verboten
- Schleswig-Holstein: seit dem 28. August 2009 verboten
- Thüringen: seit dem 19. Oktober 2009 verboten
Für Berlin gilt, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) genehmigt, ob Himmelslaternen genutzt werden dürfen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) lehnt aber jeden Antrag ab.
Wer gegen das Verbot, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis 5.000 Euro rechnen. (Die Höhe der Geldbuße variiert je nach Bundesland.)
Die Verbote wurden zwischen 2009 und 2012 erlassen, da es wiederholt wegen Himmelslaternen zu Bränden und Unfällen kam.
Was sind Himmelslaternen? Warum sind sie so gefährlich?
Himmelslaternen sind unbemannte und ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb. Sie bestehen aus einem bis zu 60 cm großen Lampion. Sie steigen durch eine offene Flamme oder Feuerquelle in die Luft. (Vergleichbar mit einem Heißluftballon.) Ihre Hülle besteht aus leichtem und leichtentflammbaren Material (z.B. Reispapier).
Sind Himmelslaternen erst einmal in der Luft kann ihre Richtung, ihre Geschwindigkeit oder ihr Landeort nicht mehr gesteuert oder beeinflusst werden. Himmelslaternen steigen auf eine Höhe von bis zu 500 Meter und legen während ihres Flugs mehrere Kilometer zurück. Das führt dazu, dass Himmelslaternen weit weg von ihrem eigentlichen Startpunkt unbemerkt landen. Auch kann es passieren, dass Himmelslaternen in der Luft in Flammen aufgehen und abstürzen. Eine abstürzende oder schlecht landende Himmelslaterne kann einen Brand auslösen. Das macht Himmelslaternen unberechenbar und gefährlich!
Außerdem stellen Himmelslaternen eine Gefahr für den Flugverkehr dar.
Als Alternative zu Himmelslaternen gibt es Flying Wish Papers.
Darf ich Himmelslaternen steigen lassen? Ja, aber nur mit Aufstiegserlaubnis
Wer Himmelslaternen steigen lassen möchte, benötigt dafür eine Aufstiegserlaubnis. Diese kann beim zuständigen Ordnungsamt und bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) beantragt werden. (Sie finden das Formular hier.)
Generell ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen hier verboten:
- Im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze
- Im Umkreis von 20 km um regionale Flughäfen
- Im Umkreis von 50 km um internationale Flughäfen
- nicht in der Nähe von Waldgebieten
- (Weitere Regeln erfahren Sie beim zuständigen Ordnungsamt.)
Es gilt, dass für die Einhaltung des Brandschutzes der Antragsteller veranwortwortlich ist.
Über Himmelslaternen
Himmelslaternen stammen aus China. Sie heißen daher auch „Kong-Ming-Laternen“. Vor rund 2000 Jahren wurden sie in China entwickelt und dienten als militärisches Kommunikationsmittel.