Coronavirus, Covid-19-Behandlung: Wie Ärzte entscheiden, wer behandelt wird (Kriterienkatalog)

Entscheidung, ob ein Patient auf die Intensivstation aufgenommen_


Wenn Intensivkapazitäten und intensivmedizinische Ressourcen nicht mehr ausreichen, muss entschieden werden, wer behandelt wird und wer nicht. Diese Entscheidung treffen Ärzte nicht aus dem Bauch heraus, sondern nach klinisch-ethischen Empfehlungen, die sieben medizinische Institutionen und Fachgesellschaften erarbeitet haben. In diesem Beitrag erfahren Sie nach welchen Empfehlungen entschieden wird.

Coronavirus, Covid-19-Behandlung: Wann Ärzte entscheiden müssen, wer behandelt wird und wer nicht

Die klinisch-ethischen Empfehlungen werden angewendet, wenn nicht mehr alle kritisch erkrankten Personen auf die Intensivstation aufgenommen werden können, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht mehr ausreichen oder darüber entschieden werden muss, wie begrenzt-verfügbare Ressourcen verteilt werden sollen.

Patienten werden nach der klinischen Erfolgsaussicht priorisiert. Das kann dazu führen, dass auf eine Intensivbehandlung bei jenen verzichtet wird, bei denen keine oder nur eine sehr geringe Erfolgsaussicht besteht.

Für Krankenhäuser gilt hier, dass sie mit ihren begrenzten Ressourcen möglichst viele Patienten medizinisch versorgen sollen.

Entscheidend für eine Behandlung sind medizinische Indikation und der Patientenwille.

Anmerkung:

Ärzte müssen bei knappen Ressourcen eine Auswahl treffen. Diese Entscheidung ist eine sehr schwierige und schlimme Entscheidung. Wir alle können dafür sorgen, dass solch eine Situation verhindert wird, in dem wir uns an das Kontaktverbot und die Ausgangsbeschränkungen halten. Wir schützen das Gesundheitssystem in dem wir Kontakte reduzieren, uns in Heim- bzw. Selbstisolation begeben und auf Abstand zu anderen gehen. Siehe: Flatten the Curve und Social Distancing.

Coronavirus, Covid-19-Intensivbehandlung: Welche Kriterien in Betracht gezogen werden

Für die Priorisierung von Patienten werden folgende Kriterien in Betracht gezogen:

  • klinischer Zustand des Patienten
  • Patientenwille
  • Begleiterkrankungen (Komorbiditäten)
  • Erfassung des Allgemeinzustands
  • Laborparameter
  • Prognostisch relevante Scores

Die Entscheidung, ob ein Patient intensivmedizinisch behandelt wird, wird anhand folgender Schritte entschieden:

Entscheidung, ob ein Patient auf die Intensivstation aufgenommen (für Deutschland, Coronavirus, Covid-19)

Grafik dazu: siehe oben.

  • 1. Schritt: Muss die Person intensivmedizinisch behandelt werden?
    (Wenn die Atmung oder Herzkreislaufsystem versagt, wird ein Patient intensivpflichtig. (Respiratorisches oder hämodynamisches Versagen))
    Entscheidung: „Ja“ oder „Nein“
    (Bei Ja erfolgt der zweite Schritt; bei Nein wird die Person adäquat medizinisch versorgt.)
  • 2. Schritt: Wie ist die Erfolgsaussicht?
    Entscheidung: „Aussichtslosigkeit“ oder „Erfolgsaussicht besteht“
    (Bei „Aussichtlosigkeit“ erfolgt keine Intensivmedizinische Behandlung, es erfolgt adäquate Versorgung einschließlich palliativer Maßnahmen. Bei „Erfolgsaussicht besteht“ erfolgt Schritt 3.)
  • 3. Schritt: Will der Patient behandelt werden? (Einwilligung)
    Entscheidung: „Keine Einwilligung“ oder „Einwilligung“
    (Bei „Keine Einwilligung“ erfolgt keine Intensivmedizinische Behandlung, es erfolgt adäquate Versorgung einschließlich palliativer Maßnahmen. Bei „Einwilligung“ erfolgt Schritt 4.
  • 4. Schritt: Priorisierung (wenn Ressourcen nicht ausreichen)
    (Erfolgsaussichten werden eingeschätzt; Wie realistisch ist das Therapieziel?, Vergleich Erfolgsaussichten der intensivmedizinischen Behandlung für andere Patienten, Berücksichtigung der Kapazitäten)
    Entscheidung: „Vorrangige Behandlung“ oder „Nachrangige Behandlung“
    (Bei Entscheidung für vorrangige Behandlung erfolgt Intensivtherapie. Bei Entscheidung für nachrangige Behandlung erfolgt keine Intensivtherapie, aber es erfolgt adäquate Versorgung.)

Die oben genannten Schritte entscheidet kein Arzt allein! Die Schritte werden im Mehraugen-Prinzip entschieden.

Coronavirus, Covid-19: Wann eine Behandlung nicht indiziert ist (Entscheidung Arzt)

Intensivtherapie ist nicht indiziert, wenn der Sterbeprozess unaufhaltsam begonnen hat, eine Therapie aussichtslos ist, weil keine Besserung oder Stabilisierung erwartet wird und das Überleben vom dauerhaften Aufenthalt auf einer Intensivstation abhängt.

Patienten, die eine Intensivtherapie ablehnen, werden nicht intensivmedizinisch behandelt.

Quelle: „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall-und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ (Webseite)

Coronavirus, Covid-19: Situation in Straßburg

Im Universitätsklinikum Straßburg werden seit dem 21. März keine Covid-19-Patienten mehr beamtet, die über 80 Jahre alt und in einem kritischen Zustand sind. Die Patienten werden palliativ versorgt.

Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd)

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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