„Schaulästige“ ist eine abwertende Bezeichnung für Schaulustige und Gaffer.
Schaulästige, Schaulustige und Gaffer sind Menschen, die Unfälle, Unglücke und Katastrophen ausgiebig beobachten und im schlimmsten Fall durch ihr Verhalten Einsatzkräfte behindern.
Was bedeutet „Schaulästige“? Bedeutung, Definition, Erklärung
Der Ausdruck „Schaulästige“ leitet sich vom bekannten Begriff „Schaulustige“ ab. Als „Schaulustige“ werden Menschen bezeichnet, die bei Unglücken, Unfällen, Katastrophen oder Gewalttaten nicht wegschauen, sondern gezielt starren und das Geschehen beobachten – aber nicht helfen! Im schlimmsten Fall stehen diese Menschen Sanitätern, Rettungskräften, der Polizei oder Sicherheitsleuten im Weg. Auch können sie den Verkehr, Rettungsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen stören oder behindern.
Der Ausdruck „Schaulästige“ spielt darauf an, dass Schaulustige mit ihrem Verhalten lästig, unangenehm und störend sind. Gerade der Umstand, dass Schaulustige mit ihrem Verhalten dazu neigen, den Verkehr, Rettungskräfte und Rettungsmaßnahmen zu behindern, macht diese Leute zu einem großen Störfaktor.
Schaulästige sind keine Hilfe, sondern Störfaktor!
Gerade der Begriff „Schaulustige“ macht deutlich, dass Schaulustige eine gewisse Lust empfinden, einen Unfall, ein Unglück oder eine Katastrophe zu beobachten. Siehe auch: Dark Tourism / Dunkler Tourismus
Was machen Schaulästige genau?
Schaulästige ignorieren den notwendigen Abstand. Sie nehmen keine Distanz ein. Sie stören die Arbeit der Einsatz- und Rettungskräfte. Sie können z.B. im Weg stehen, Wege versperren oder den Verkehr verlangsamen, weil sie langsamer fahren, um einen Unfall zu beobachten. Schaulästige blockieren auch den Standstreifen.
Schaulästigen ist die Befriedigung ihrer Sensationsgier wichtiger als zu Helfen oder Mitgefühl.
Bußgelder für Gaffer, Schaulustige und Schaulästige
In Deutschland wird jemand bestraft, wenn er oder sie Rettungskräfte behindert, keine Hilfe leistet oder Unfallopfer / Unfälle fotografiert.
Wenn Schaulustige Polizei, Einsatzkräfte und Rettungskräfte behindern, dürfen sie strafrechtlich belangt werden. Das Wort „behindern“ wird hier weit ausgelegt. Einsätzekräfte werden z.B. behindern, wenn Autofahrer auf der Autobahn langsamer fahren, um eine Unfallstelle zu beobachten und damit Rettungskräfte am Durchkommen behindern. Dies wird mit einer Geldstafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestaft.
Folgende Bußgelder und Strafen gibt es:
- Den Seitenstreifen auf der Autobahn befahren und damit Rettungskräfte behindern: 20 Euro Bußgeld.
- Auf dem Seitenstreifen auf der Autobahn parken und damit Rettungskräfte behindern: 25 Euro Bußgeld.
- Eine hilflose Person oder einen Unfall fotografieren oder filmen: Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
- Wer Fotos oder Videos der Opfer veröffentlicht, kann wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte belangt werden.
- Unterlassene Hilfeleistung: Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
- Einsatzkräfte behindern: Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
- Unfalltote fotografieren oder filmen: Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
Warum gibt es Schaulästige, Schaulustige und Gaffer?
Gaffen ist moralisch verwerflich! Damit bedient jemand nur die eigene Sensationsgier. Denn Gaffer sind rücksichtslos und aggressiv. Sie beobachten, aber helfen nicht. Die Leidtragenden sind die Opfer und Rettungskräfte. Denn die Opfer befinden sich in einer verletzlichen, kritischen bis lebensgefährlichen Situation und sind nun auf Hilfe angewiesen. Rettungs- und Einsatzkräfte müssen ohne Behinderung arbeiten können, um Leben zu retten. Dies ist bei Gaffern nicht möglich.
Es ist ein menschlicher Reflex hinzuschauen, wenn etwas Schlimmes und emotional-aufwühlendes passiert. Dies ist bei Unglücken, Katastrophen und Unfällen der Fall. Hinzu kommt, dass eine gewisse Anspannung und Spannung herrscht. Hier reagiert das Gehirn mit alten Verhaltensweisen, denn wenn etwas schlimmes passiert ist, muss die Gefahr sofort eingeschätzt werden, um das eigene Überleben zu sichern. Hinzu kommt Neugier, die Menschen dazu antreibt, dass sie herausfinden wollen, was passiert ist und wie es weitergeht.
Wenn Menschen anfangen Fotos und Video von Unfällen und Opfern zu erstellen, bedienen sie damit ihr eigenes Mitteilungsbedürfnis (und verletzen Gesetze). Sie wollen Bekannten und Familie von dem Unglück berichten. Jedoch sollte jeder diese Neigung unterbinden!
Übrigens: Werden Gaffer von der Polizei (oder anderen) auf ihr Verhalten angesprochen, fühlen die meisten sich ertappt.
Geschichte: Schaulästige
Populär wurde der Begriff „Schaulästige“ im August 2019. Der SWR3 veröffentlichte am 8. August 2019 auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag mit dem Begriff „Schaulästige“ und dem Wunsch, dass dieser Ausdruck in den Duden aufgenommen werden solle. Auf der dazugehörigen Unterseite auf der Homepage des SWR3 erklärte der Sender den Begriff und forderte auch auf die entsprechende Petition zu unterschreiben. (Externer Link zum Facebook-Beitrag über Schaulästige des SWR3: hier)
Bei der Wahl zum Wort des Jahres 2019 der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. (GfdS) belegte „Schaulästige“ den vierten Platz. Den ersten Platz erhielt der Ausdruck „Respektrente“.