Was sind Rückführungspatenschaften / Abschiebungspatenschaften? Bedeutung, Definition, Erklärung

Was sind Rückführungspatenschaften, Abschiebungspatenschaften, Bedeutung, Definition, Erklärung


Der Begriff „Rückführungspatenschaft(en)“ (teilweise auch: Abschiebepatenschaft(en) oder Abschiebepatenschaft(en)) ist eine außerordentlich aktuelle Wortschöpfung. Sie entstand im September 2020 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung konkreter Vorschläge zur Erneuerung des „Asyl- und Migrationspaktes“ innerhalb der EU durch die Europäische Kommission. Das Wort steht dabei synonym für eine geplante Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik innerhalb der Gemeinschaft. Diese sieht vor, nicht allein die Verteilungsgerechtigkeit bei der Aufnahme von Migranten zu honorieren, sondern ebenso ein verstärktes Engagement der Mitgliedstaaten (aber auch von Drittländern) bei der Durchsetzung von Abschiebemaßnahmen finanziell und organisatorisch zu unterstützen.

Update: Die Begriffe „Rückführungspatenschaften“ und „Corona-Dikatatur“ wurden beide zum Unwort des Jahres 2020 gewählt. (2019 war das Unwort des Jahres „Klimahysterie„.)

Was bedeutet Rückführungspatenschaft / Abschiebungspatenschaft / Abschiebepatenschaft? Bedeutung, Definition, Erklärung

Der Begriff „Rückführungspatenschaften“ kommt im Vorschlag der EU-Kommission selbstverständlich nicht vor. Es ist eine Wortschöpfung der Medien, um komplizierte und bürokratische Formulierungen bei der geplanten Erneuerung des „Asyl- und Migrationspaktes“ zu vereinfachen und deren Sinn möglichst einheitlich und allgemeinverständlich zu etikettieren. Eine sarkastische Verwendung des eigentlich positiv konnotierten Begriffes „Patenschaft“ ist in diesem Zusammenhang beabsichtigt, gleichzeitig kann der Begriff „Rückführung“ durch Synonyme wie „Abschiebung“ oder „Ausweisung“ wahlweise ersetzt und verstärkt werden.

Abschiebungspatenschaft: Inhalte des neuen „Asyl- und Migrationspaktes“ der EU

Am 23. September 2020 stellte die Europäische Kommission in Brüssel ihre Vorschläge im Hinblick auf eine Erneuerung des bestehenden „Asyl- und Migrationspaktes“ vor. Im Mittelpunkt der Planungen stehen demnach Anpassungen und Effizienzsteigerungen bei den bisher angewandten Verfahren. Die Ziele wurden in diesem Kontext allerdings nur sehr vage formuliert und einzelne Maßnahmen nur ansatzweise konkretisiert, grundsätzlich möchte die EU-Kommission mit der Erneuerung des „Asyl- und Migrationspaktes“ jedoch mittelfristig drei Ziele verwirklichen.

Die erste geplante Maßnahme ist ein verstärktes Screening an den EU-Außengrenzen. Personen, die das EU-Gebiet ohne Genehmigung betreten, sollen schneller identifiziert sowie im Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen erfasst werden. Im Rahmen von Grenzverfahren wird ihr Status ermittelt und eine schnellere Entscheidung über Asyl oder Rückführung herbeigeführt.

Das zweite Ziel der Planungen ist es, die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten im Bereich der Asylpolitik zu verbessern. Die EU konnte für allgemein verbindlichen Regelungen zur Zuwanderung in der Vergangenheit keinen Konsens erreichen und versucht der sich verstärkenden Disharmonie durch Kompromisse entgegenzuwirken. Eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen bleibt zwar weiterhin das zentrale Ziel, allerdings möchte die Kommission den sogenannten „Aufnahmeverweigerern“ die Möglichkeit einräumen, durch länderübergreifende Unterstützung von Abschiebemaßnahmen ihre gemeinschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.

Das dritte Vorhaben des Maßnahmenpaketes würde diese Erwägungen zusätzlich tangieren, da es eine stärkere Einbindung von Drittstaaten in die Prozesse vorsieht. Die Bekämpfung der illegalen Schleusung und ihrer Ursachen, die Schaffung legaler Zugangswege und die wirksame Umsetzung von Rücknahmevereinbarungen oder -abkommen stehen dabei im Mittelpunkt.

Bedeutung: Rückführungspatenschaften / Abschiebungspatenschaften

In der deutschen Politik wurden die geplanten Maßnahmen unterschiedlich beurteilt. Einige Protagonisten lehnten die Vorschläge aufgrund ihrer „Ungeheuerlichkeit“ und „Inhumanität“ kategorisch ab, andere begrüßten die Vorschläge der Europäischen Kommission. Funktionierende Strategien seien aufgrund unübersehbarer Defizite in der praktischen Umsetzung von Abschiebemaßnahmen unbedingt erforderlich, argumentierten diese, andere Politiker konnten hingegen nicht erkennen, dass die vorgeschlagenen Konzepte substantielle Lösungen beinhalten würden.

In der Öffentlichkeit führten insbesondere die Punkte 2 und 3 des Maßnahmenpakets zu teilweise heftigen Reaktionen und haben zur Entstehung des Begriffes „Rückführungspatenschaft“ wesentlich beigetragen. Im Mittelpunkt der Kritik stand die Wahrnehmung, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten bislang unter humanitären Gesichtspunkten eingefordert worden sei, während die neuen Vorschläge inhumanes Verhalten einzelner EU-Staaten honorieren würden. So würden Länder, die bislang nur wenige Flüchtlinge aufgenommen hätten, ihre Verweigerungshaltung zukünftig aufrechterhalten und könnten stattdessen durch Übernahme von „Rückführungspatenschaften“ – also die Umsetzung konkreter Abschiebemaßnahmen – andere EU-Staaten unterstützen. Die politische Akzeptanz dieser Länder würde sich durch diese „Patenschaften“ erhöhen und sie gleichzeitig in ihrer moralisch zweifelhaften Haltung bestätigen. Es wird befürchtet, dass sich die Solidarität innerhalb der EU auf diese Weise von einer Aufnahme- in eine Abschiebekultur verwandelt und die Grundrechte bestimmter Menschengruppen nachhaltig gefährdet sein könnten.

Eine Reaktion auf die Pläne der EU-Kommission ließ deshalb nicht lange auf sich warten. Ein Verstoß gegen die Genfer Menschenrechtskonvention, mutmaßten die einen, ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, argumentierten andere. Im Moment sind sogenannte „Rückführungspatenschaften“ allerdings nicht mehr als ein Vorschlag. Es ist auch nicht abschließend geklärt, ob bisherige „Verweigererstaaten“ betroffene Migranten zu Zwecken der Abschiebung aufnehmen müssten oder nicht. An dieser Frage könnte das Vorhaben schon zu Beginn scheitern. Gute Chancen auf Erfolg haben „Rückführungspatenschaften“ momentan nur in einer Kategorie: Bei der Wahl zum „Unwort des Jahres 2020“.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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