Was ist das Mindestlohngesetz? Bedeutung, Inhalt, Regelungszweck

Was ist das Mindestlohngesetz, Bedeutung, Inhalt, Regelungszweck


Im ökonomischen Kontext bezeichnet der Begriff „Mindestlohn“ eine festgesetzte Form der Arbeitsvergütung, die entweder per Gesetz oder durch Tarifverträge etabliert wird und somit als eine Art Untergrenze für Entlohnung dient, die keinesfalls unterschritten werden darf.

Vereinbarungen, die niedrigere Entlohnungen als die rechtlich oder tariflich vorgeschriebenen Mindestlöhne festlegen oder in denen Arbeitnehmer auf den Mindestlohn verzichten, erweisen sich als nichtig. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer trotz solcher Vereinbarungen dennoch das Recht haben, ihren Anspruch auf den festgelegten Mindestlohn geltend zu machen.
Wenn in Deutschland vom Mindestlohn gesprochen wird, ist in der Regel der gesetzliche Mindestlohn gemeint. Grundlage für die flächendeckende Lohnuntergrenze ist das sogenannte Mindestlohngesetz (MiLoG).

Was ist das Mindestlohngesetz? Erklärung

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Eingeführt wurde er durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11. August 2014, welches auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält. Das Gesetz regelt, wer Anspruch auf den Mindestlohn hat, wie er berechnet wird und wie seine Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Ziel des Mindestlohngesetzes ist die Sicherung von Löhnen und Gehältern in einer bestimmten Höhe.

Jeder, der in Deutschland arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit temporär oder permanent ausgeübt wird. Auch der Firmensitz, ob in Deutschland oder im Ausland, beeinflusst diesen Anspruch nicht. Das bedeutet, dass auch ausländische Unternehmen, die ihre ausländischen Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, den deutschen Mindestlohn zahlen müssen.

Einige Personengruppen sind vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, wie aus näheren Informationen zum Mindestlohn hervorgeht. Keinen Anspruch haben unter anderem Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Selbstständige, Freiberufler sowie Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben.

Was ist der Regelungszweck des Mindestlohngesetzes?

Nach dem von der damaligen Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf hat das Mindestlohngesetz (MiLoG) drei Hauptziele: erstens die Sicherstellung des Lebensunterhalts für Arbeitnehmer, zweitens das Verhindern von Wettbewerben durch zu niedrige Löhne und drittens die Reduzierung der Belastung der Sozialversicherungssysteme.

Der Hauptzweck des gesetzlichen Mindestlohns ist es, Arbeitnehmern ein ausreichendes Einkommen zu garantieren, ohne dass sie zusätzliche Unterstützung von der Agentur für Arbeit oder Wohngeld benötigen. Bei der Bestimmung des Mindestlohns hat sich der Gesetzgeber an der in § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegten Pfändungsfreigrenze orientiert. Diese Grenze stellt sicher, dass Arbeitnehmer nach einer Pfändung immer noch genug Geld zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken, ohne auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.

Ein zentrales Anliegen des allgemeinen Mindestlohns ist ausweislich der Gesetzesbegründung die Verhinderung eines Unterbietungswettbewerbs. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns war aus Sicht des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der abnehmenden Bindungskraft von Tarifverträgen erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen im Wettbewerb nicht über immer niedrigere Löhne zu Lasten ihrer Beschäftigten konkurrieren.

Ein weiterer zentraler Punkt bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der sozialen Sicherungssysteme. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhaltung dieser Systeme als einen verfassungsrechtlich hochrangigen Gemeinwohlbelang anerkannt. Nicht existenzsichernde Löhne belasten diese Systeme.

Wie ist das Mindestlohngesetz aufgebaut?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gliedert sich in vier Abschnitte und umfasst derzeit 24 Paragraphen. Abschnitt 1 befasst sich mit der Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns und definiert in Unterabschnitt 1 den Inhalt des Mindestlohns. Während § 1 MiLoG den Adressatenkreis und die Höhe des Mindestlohns beschreibt, wird in § 2 MiLoG die Fälligkeit der Zahlung geregelt. Die Unabdingbarkeit der Lohnuntergrenze ist Gegenstand des § 3 MiLoG. Die anschließenden §§ 4 bis 12 MiLoG setzen sich mit der sogenannten Mindestlohnkommission auseinander.

Die Mindestlohnkommission setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, wobei je drei Personen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten. Zusätzlich empfehlen diese Mitglieder jeweils eine wissenschaftliche Fachkraft als beratendes Mitglied, das jedoch kein Stimmrecht besitzt. Gemeinsam ernennen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter den Vorsitzenden der Kommission. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht darin, einen Mindestlohn zu bestimmen, der sowohl den Arbeitnehmern ausreichenden Schutz bietet, als auch faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet, ohne die Beschäftigungssituation zu beeinträchtigen. Empfehlungen der Kommission zur Anpassung des Mindestlohns werden durch die Bundesregierung rechtlich verankert.

Im MiLoG umfasst Abschnitt 2 nur den § 13. Dieser stellt klar, dass der § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes analog angewendet wird. Nach der Gesetzesbegründung soll mit der Regelung die Wirksamkeit des Mindestlohns erhöht werden. Der Generalunternehmer soll dazu angehalten werden, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer der von ihm beauftragten Nach- und Subunternehmer den festgelegten Mindestlohn erhalten.

Abschnitt 3 des MiLoG regelt die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes durch staatliche Stellen und enthält Bußgeldvorschriften. Abschnitt 4 regelt im § 22 den persönlichen Geltungsbereich und bestimmt, in welchen Fällen das Gesetz keine Anwendung findet.

Welchen Mindestlohn sieht das MiLoG aktuell vor?

Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12 Euro je Stunde. Dies führt zu einem Bruttoeinkommen von rund 2.080 Euro monatlich bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche. Das tatsächliche Nettogehalt variiert je nach individuellen Faktoren wie der Steuerklasse, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder, der Religionszugehörigkeit und dem Wohnort.

Eine Anpassung des Mindestlohns ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem genannten Datum auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben werden soll. Für den 1. Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro geplant. Dies entspricht Steigerungen von jeweils 3,4 und 3,3 Prozent.

Wann sieht das MiLoG besondere Dokumentationspflichten vor?

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten aufzeichnen. Diese Dokumentationspflicht betrifft in erster Linie Minijobber. Darüber hinaus gilt sie in Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannt sind, weil dort ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht. Dazu gehören unter anderem das Baugewerbe, die Zeitungszustellung, Paketdienste, das Logistikgewerbe und die Gebäudereinigung.

Wie werden Arbeitgeber bei einem Verstoß bestraft?

Bei Verletzung der Mindestlohnpflicht, somit der Unterschreitung der unteren Lohngrenze, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 36 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Die festgelegte Geldstrafe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter der aus der Verletzung resultierende finanzielle Gewinn, das Verschulden und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers. Das Bußgeld kann dabei bis zu 500.000 Euro betragen.

Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht korrekt dokumentieren, riskieren Geldbußen von bis zu 30.000 Euro. Zudem kann eine solche Verletzung dazu führen, dass das betroffene Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen wird.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

Hallo, ich bin Autor und Macher von BedeutungOnline. Bei BedeutungOnline dreht sich alles um Worte und Sprache. Denn wie wir sprechen und worüber wir sprechen, formt wie wir die Welt sehen und was uns wichtig ist. Das darzustellen, begeistert mich und deswegen schreibe ich für dich Beiträge über ausgewählte Worte, die in der deutschen Sprache gesprochen werden. Seit 2004 arbeite ich als Journalist. Ich habe Psychologie und Philosophie mit Schwerpunkt Sprache und Bedeutung studiert. Ich arbeite fast täglich an BedeutungOnline und erstelle laufend für dich neue Beiträge. Mehr über BedeutungOnline.de und mich erfährst du hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert