„Flüchtlingsbürgen“ sind Menschen, die gegenüber der Ausländerbehörde gebürgt haben, die Lebenshaltungskosten für Flüchtlinge zu übernehmen. Dafür haben die Flüchtlingsbürgen eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Diese Verpflichtung erlaubte es Flüchtlingen ein Visum für Deutschland auszustellen und diese nach Deutschland zu holen.
Flüchtlingsbürgen und Landesaufnahmeprogramme
2013 haben alle Bundesländer – außer Bayern – Landesaufnahmeprogramme eingerichtet. Diese wurden – unter anderem von Syreren – genutzt, um (bis heute; Stand November 2018) für rund 20.000 Menschen zu bürgen. Meistens waren es Flüchtlingshelfer oder Angehörige die gebürgt haben, damit Flüchtlinge oder Angehörige legal nach Deutschland einreisen durften.
Es ist umstritten, ob die Ausländerbehörden die Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität von Flüchtlingsbürgen überprüft haben.
Der Zeitraum für den Flüchtlingsbürgen die Kosten für Flüchtlinge übernehmen müssen, liegt bei 3 Jahren, wenn die Bürgschaft vor dem 6. August 2016 eingegangen wurde. Für jede Flüchtlingsbürgschaft, die nach dem 6. August 2016 eingegangen wurde, beträgt der Zeitraum 5 Jahre in dem Bürgen die Kosten für Flüchtlinge übernehmen müssen. Dies bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017.
Welche Kosten übernehmen Flüchtlingsbürgen?
Die Flüchtlingsbürgen verpflichteten sich folgenden Kosten zu übernehmen:
- Öffentlichte Mittel, die für den Lebensunterhalt eines Flüchtlings verwendet wurden
- Kosten für Lebensunterhalt und Miete des Flüchtlings
- Kosten für Einreise des Flüchtlings
Davon ausgenommen, sind folgende Kosten:
- Kosten, die durch Behandlung bei Krankheit entstehen
- Kosten, die bei Schwangerschaft entstehen
- Kosten, die durch eine Geburt entstehen
- Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen
- Kosten, die durch eine Behinderung entstehen
Flüchtlingsbürgen: Zahlen, Daten und Fakten
Die genaue Anzahl der Flüchtlingsbürgen ist unbekannt. Ebenso ist der Bundesregierung die volle Höhe der Erstattungsforderungen unbekannt.
Die Bundesregierung teilte auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer mit, dass es bundesweit Forderungen an Flüchtlingsbürgen in Gesamthöhe von 21 Millionen Euro gibt. Bisher sollen davon lediglich 670.000 Euro beglichen sein. Damit sind gerade 3,2 Prozent der Forderungen beglichen. (Stand November 2018)
Die Bundesagentur für Arbeit hat 2500 registrierte Kosten-Bescheide.
Wer treibt die Flüchtlingsbürgschaft ein?
Der Inkasso-Service der Arbeitsagenturen ist dafür verantwortlich die ausstehenden Beiträge einzutreiben. Wenn die Arbeitsagenturen nicht vollstrecken und eintreiben, werden die Beiträge nicht beglichen.
Die Forderungen betreffen Ausgaben von Gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern. Enthalten sind nicht Leistungen von kommunalen Trägern, die eigenverantwortlich die Grundsicherung für Flüchtlinge übernommen haben.
In Niedersachsen werden rund 7,2 Millionen Euro von Flüchtlingsbürgen gefordert. In Nordrhein-Westfalen werden 5,7 Millionen Euro gefordert. In Brandenburg werden (nur) 57.000 Euro gefordert.
Im Durchschnitt beträgt eine Flüchtlingsbürgschaft zwischen 5.000 und 20.000 Euro. In Einzelfällen sollen bis zu 50.000 Euro verlangt wurden sein.