Wechselunterricht ist ein Beschulungsmodell, bei dem abwechselnd ein Teil einer Schulklasse (in der Regel die Hälfte) in der Schule unterrichtet wird, während die übrigen Schüler*innen daheim lernen. Der Wechselunterricht lässt sich in verschiedenen Formen durchführen. Die Schüler*innen können sich tage- oder wochenweise abwechseln.
Was ist Wechselunterricht? Bedeutung, Definition, Erklärung
Der Wechselunterricht wurde in Deutschland und vielen anderen Staaten 2020 im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt, um die Distanz zwischen Schüler*innen untereinander sowie ihnen und den Lehrkräften in den Klassenzimmern einhalten zu können. Dabei wurde von Anfang an der Wechsel- mit dem Distanzunterricht (siehe weiter unten) verknüpft. Die Hälfte der Schüler*innen wurde im Präsenzunterricht beschult, die andere Hälfte per Videokonferenz ins Klassenzimmer eingeblendet. Hierzu müssen aber die technischen Voraussetzungen gegeben sein, damit sich alle Teilnehmenden gegenseitig gut erkennen können. Idealerweise existiert im Klassenzimmer eine Videoleinwand, auf der Lehrkraft und die anwesenden Schüler*innen ihre Klassenkameraden daheim auf einem aufgeteilten Screen erkennen können, um zu sehen, wer sich meldet.
Siehe: Was ist Hybridunterricht?
Juristische Rahmenbedingungen für den Wechselunterricht
Auch beim Wechselunterricht bleibt die Schulpflicht vollständig erhalten. Die Hausaufgaben werden wahlweise in der Schule bei Anwesenheit und/oder per E-Mail kontrolliert. Die Durchführung des Wechselunterrichts wird durch Bundes- und Landesrecht geregelt, was aufgrund der Länderhoheit über die Bildung umstritten ist. Das Bundesrecht schreibt den Wechselunterricht seit 2020 vor, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100 gelegen hat. Das Landesrecht einiger Länder wie etwa Baden-Württemberg schreibt ihn allerdings zusätzlich auch bei einer Inzidenz unter 100 vor, wenn sich der Abstand zwischen den Anwesenden anders nicht garantieren lässt. Damit soll dem Abstandsgebot Rechnung getragen werden. Das Ziel, die Sozialkontakte von Schüler*innen per Wechselunterricht zu reduzieren, gilt als schwer erreichbar, weil sich diese auch außerhalb der Schule treffen.
Den Anteil des Wechselunterrichts schreibt kein Gesetz vor, er ergibt sich aber bei hälftiger Aufteilung der Klassen automatisch mit 50 %. Bei einem Überschreiten eines Inzidenzschwellenwertes (in vielen Bundesländern: 165) wird auch der Wechselunterricht komplett aufgegeben, es findet dann nur noch Distanzunterricht statt. Auch bei diesem sind schriftliche Leistungsfeststellungen bei Präsenz der Schüler*innen erlaubt. Das bedeutet: Die Schüler*innen müssen während einer festgelegten Schulstunde daheim schriftlich ihre Leistung nachweisen. Die Mindestanzahl dieser Leistungsfeststellungen ergibt sich durch die Notenbildungsverordnung des jeweiligen Kultusministeriums (eines Bundeslandes). Einige Schulfächer sind davon komplett ausgenommen.
Ergänzung des Wechselunterrichts durch den Distanzunterricht
Die während des Wechselunterrichts nicht in der Schule anwesenden Schüler*innen sind grundsätzlich im Distanzunterricht zu beschulen. Dieser ist eng an technische Voraussetzungen geknüpft, wobei drei Probleme ab 2020 verstärkt zu beobachten waren und bis zum Sommer 2021 immer noch nicht behoben sind:
- Viele Klassenzimmer sind nicht mit der nötigen Videotechnik ausgestattet, um bei einem Wechselunterricht, also einer teilweisen Präsenz von Schüler*innen im Klassenzimmer, den Rest der Klasse digital einzubinden.
- Einige Schüler*innen verfügen daheim weder über das nötige Equipment noch den Arbeitsplatz oder die häusliche Unterstützung durch die Eltern.
- Die digitalen Plattformen für die gleichzeitige Einbindung von vielen Tausend Schüler*innen brachen häufig zusammen. Es gab sie schon einige Jahre vor dem Beginn der Corona-Pandemie, doch ihr Hosting war offensichtlich nur auf sehr viel weniger Zugriffe ausgelegt. Berüchtigt wurde etwa das System Mebis in Bayern. Die Lehrkräfte behalfen sich schließlich mit alternativen technischen Möglichkeiten wie MS Teams, wodurch ihnen möglicherweise juristische Konsequenzen aufgrund der Datenlagerung außerhalb der EU drohen.
Der Distanzunterricht gilt als adäquate Maßnahme der Kontaktvermeidung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte und des Unterrichtsgeschehens. Die Lernprozesse müssen dabei anders gestaltet werden, nämlich so, dass sie methodisch und didaktisch nicht einseitig von einer Präsenz im Klassenzimmer abhängen. Unzulässig ist eine Abwälzung des Unterrichts auf die Eltern, jedoch findet diese besonders in den unteren Klassenstufen zwangsläufig statt: Kinder bis etwa zum 9. Lebensjahr verfolgen kaum jemals freiwillig und ohne Anwesenheit eines Elternteils den Unterricht an einem Bildschirm. Darauf kommt es aber an, weil Distanzunterricht nicht dasselbe ist wie „häusliches Lernen“, das in Form von Hausaufgaben seit eh und je stattfindet. Distanzunterricht soll dem Präsenzunterricht gleichwertig sein, was aber nach den Erfahrungen seit 2020 kaum vollständig umzusetzen ist. Aus diesem Grund präferieren Experten den Wechselunterricht in Kombination mit Distanzunterricht, wo es die Inzidenzen gerade noch zulassen.