Was ist eine „Dummensteuer“? Bedeutung, Definition, Erklärung

Was ist eine Dummensteuer, Bedeutung, Definition, Erklärung


Dummensteuer ist ein Trendwort, das sich in seiner ursprünglichen Verwendung bereits gewandelt hat. Wer dabei an eine Steuer für Nicht-Wissen oder Unfug denkt, liegt eigentlich daneben.

Was bedeutet „Dummensteuer“? Bedeutung, Definition, Erklärung

Seitdem das Wort populär wurde, wird Dummensteuer öfter in einem abgewandelten Zusammenhang benutzt.

Man ist tatsächlich dazu verleitet, an eine Steuer für Dummheit zu denken. Doch diese ist natürlich weder realistisch, noch wäre sie umsetzbar. Dummheit ist einer der am schwersten abzugrenzen Begriffe unserer Sprache.

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Statement der Sprach- und Bildungswissenschaftlerin Vera F. Birkenbihl. Sie sagte einst, Dummheit sei nur eine andere Ebene Form der Wahrnehmung dieser Welt. Damit kritisierte sie vor allem die Härte mit der manche Führungspersönlichkeiten oder Lehrkräfte das Bildungsvermögen ihrer Mitarbeiter oder Schüler kritisierten.

Tatsächlich wird der Begriff „dumm“ in unserer Gesellschaft sehr häufig und oft vorschnell genutzt. So manch ein Mensch wettert daher am Stammtisch oder bei einer politischen Diskussion:

„Wenn wir eine Steuer für Dummheit einführen würden, wäre das Land reich!“

Inzwischen wird das Wort Dummensteuer häufig im Zusammenhang mit solch populistischen Äußerungen verstanden und angewenet. Eigentlich bedeutet es aber etwas ganz anderes.

Wer diese Steuern bezahlt, ist dumm

Tatsächlich entstand der Begriff „Dummensteuer“ in der Welt der Wirtschaft und Buchhalter.

Die Steuer- und Wirtschaftsexperten Klaus Tipke und Joachim Lang bezeichneten damit Steuern, die im Grunde vermeidbar gewesen wären.

Hier ist genau der Kern: Dummensteuern sind Steuern, die auf legalem Wege vermeidbar sind.

Das Steuer- und Finanzrecht der Bundesrepublik Deutschland ist eine Wissenschaft für sich. Menschen, die sich auf diesem Gebiet auskennen, sind hoch spezialisierte Fachkräfte. Sie treten als Steuerberater, Anwälte, Steuerforscher oder Buchhalter auf.

Ein Betrieb muss nicht immer gleich viele Steuern bezahlen. Ein kompliziertes System aus Rechnungen zu Einnahmen, Ausgaben, Profiten, Anlagewerten usw. ermittelt am Ende einer Abrechnungsperiode die an den Staat zu entrichtenden Steuern.

Wer sich gut auskennt und geschickt wirtschaftet, kann die Steuerlast am Jahresende deutlich senken. Dazu müssen sich die bereits genannten Experten hervorragend auskennen, geschickt (und manchmal auch skrupellos) agieren und trotzdem jederzeit die vorgeschriebenen Gesetze wahren.

Zur Zahlung von unnötigen Steueren kann es aus Unkenntnis geltender Gesetze, Schwierigkeiten mit mehrdeutigen Gesetzen, Informationsmängeln, wirtschaftlich falschen Entscheidungen und Inkompetenz der Buchhalter und Wirtschaftsexperten eines Unternehmens kommen.

Die Steuerlast, die ein Betrieb am Ende des Jahres bezahlt, die bei besserer Arbeit aber vermeidbar gewesen wäre, bezeichnete man in Fachkreisen als „Dummensteuer“.

Dummensteuer: Was in der Wirtschaft üblich ist, gilt auch privat

Selbstverständlich können auch Privatpersonen Dummensteuern bezahlen. Viele Menschen nutzen die Gelegenheit zur Abgabe der Lohnsteuererklärung nicht.

Wer eigene Ausgaben, Fahrtkosten und sonstige Belastungen am Jahresende nicht gelten macht, zahlt womöglich zu viel Einkommenssteuer.

Je besser sich Privatpersonen mit den Steuergesetzen auskennen, desto mehr Steuererleichterung können sie geltend machen. Wer beispielsweise eine Immobilie abbezahlt, hohe Gesundheitskosten hat oder behindert ist, kann extra Steuern sparen.

Auch hier gilt, dass die Dummensteuer der Anteil ist, der bei ausreichend Wissen, Können und Engagement vermeidbar gewesen wäre.

Die erweiterte Bedeutung der Dummensteuer

Neben dieser betriebswirtschaftlichen Nutzung, wird der Begriff für weitere vermeidbare Steuern benutzt.

Ein Klassiker für eine Dummensteuer ist die Erbschaftssteuer.

Diese teils horrenden Beträge (abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und den vererbten Werten) lässt sich einsparen, indem Senioren ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten geschickt weitergeben.

Liegt nach dem Tod einer Person noch nicht einmal ein Testament und letzter Wille vor, kann es richtig teuer werden.

Die Steuerlast, die Erben dann tragen müssen, wäre vermeidbar gewesen und gilt als Dummensteuer.

Daneben gelten im privaten Bereich diese Steuern als Dummensteuer:

  • Steuer auf Spekulationsgewinne (bei privaten Veräußerungen)
  • Steuern auf Kapitalerträge.

Da diese Zugewinne für den Staat schwer oder gar nicht kontrollierbar sind, gleichen sie einer „Freiwilligensteuer“. Menschen geben diese Einkünfte bei der Steuererklärung an, weil sie Angst vor Strafe haben oder besonders anständig sein wollen.

Der Volksmund bezeichnet diese Steuern inzwischen jedoch fast einheitlich als „Dummensteuer“. Dumm ist, wer die Einkünfte angibt und vermeidbare Steuern bezahlt.

Was hat die Lotterie mit der Dummensteuer zu tun?

Gelegentlich werden begeisterte Lotterie-Spieler als Bezahler einer Dummensteuer bezeichnet.

Schaut man sich die Systeme genauer an, bemerkt man schnell, dass vor allem der Staat bei den Gewinn versprechenden Spielen abkassiert.

Je nach System fließen bis zu 50 Prozent der Einnahmen in die Staatskasse (Glücksspielsteuer). Bei Gewinnchancen, die teilweise unter einem Prozent liegen, hat der einzelne Spieler kaum Chancen auf Zugewinn.

Tatsächlich geben manche Menschen im Laufe eines Spielerlebens tausende von Euro oder noch viel mehr aus und bekommen so gut wie nichts davon zurück. Im Grunde genommen leisten sie eine freiwillige und auf Spielfreude basierende Steuer an den Staat, die nicht sein müsste.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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