Was bedeutet „Hutbürger“? Wie entstand der Ausdruck?


„Hutbürger“ ist eine scherzhafte Bezeichnung für den Teilnehmer der im August 2018 in Dresden stattgefundenen Anti-Merkel-Demonstration bei dem sich herausstellte, dass er ein Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes ist. Der Mann pöbelte – während der Demonstration – gegen die Presse und forderte Journalisten des ZDF auf, ihn nicht zu filmen und warf ihnen vor eine Straftat zu begehen. Er stellte daraufhin eine Strafanzeige gegen die Polizisten. Diese hat er mittlerweile zurückgezogen. Auch hat der Mann sich beim ZDF-Redakteur Arndt Ginzel entschuldigt.

In Folge der Demonstration entstand eine Diskussion, um die Pressefreiheit. Der sächsischen Polizei wurde vorgeworfen, Sympathien mit Pegida zu haben und Journalisten bei ihrer Arbeit zu behindern. Es verbreiteten sich Begriffe wie Pegizei, LKAida und Hutbürger. Mehr dazu hier.

Was bedeutet Hutbürger genau?

Der Ausdruck „Hutbürger“ ist eine Ableitung vom Ausdruck „Wutbürger“. Teilnehmern von Pegida-Demonstrantionen wurde in der Vergangenheit wiederholt vorgeworfen Wutbürger zu sein.

Der Demonstrant der Anti-Merkel-Demonstration in Dresden, der die ZDF-Journalisten aufforderte ihn nicht zu filmen, fiel durch seine Aggressivität und seinen Hut auf. Er trug einen Deutschland-Anglerhut. Außerdem trug er Sonnenbrille, Hemd und Weste.

Die Netzgemeinde verspottete den Mann als „Hutbürger“ und spottete über seinen Dialekt.

Unter den Hashtags #Hutbürger, #Pegizei und #LKAida wird auf Twitter über die Vorfälle in Dresden gesprochen.

Weitere Spott-Bezeichnungen für den Mann sind: Hutachter und Hutmensch

Hutachter – abgeleitet von „Gutachter“ und in Anlehnung daran, dass er als Gutachter arbeitet.

Hutmensch – abgeleitet von „Gutmensch“. „Gutmensch“ wird oft als Schimpfwort und abwertend verwendet.

Hutbürger als LKA-Mitarbeiter

Am 22. August 2018 veröffentlichte das sächsische Innenministerium Informationen, dass der Mann Mitarbeiter des Landeskriminalamtes ist. Ein Sprecher stellte klar, dass der Mann ziviler Mitarbeiter ist und kein Beamter. Er arbeitet als Buchprüfer im Dezernat für Wirtschaftskriminalität. Er erstellt Gutachten und soll auch vor Gericht als Gutachter auftreten.

Am 23. August befand der Mann sich im Urlaub. Die Behörde wollte prüfen, ob er vorzeitig aus seinem Urlaub zurückgeholt werden kann. Über dienstrechtliche Konsequenzen wird aktuell diskutiert. Mitarbeiter sind angehalten ihr Auftreten und ihre Äußerungen im Sinne ihres Arbeitgebers zu mäßigen.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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