„Stimmungsmache“ und „Meinungsmache“ bedeuten, dass ein Mensch oder ein Medium seine Reichweite, seinen Einfluss und seine Glaubwürdigkeit nutzt, um eine bestimmte Weltansicht, eine bestimmte Haltung und eine bestimmte Meinung für oder gegen etwas oder jemanden zu verbreiten.
Stimmungsmache und Meinungsmache stellen jeweils den Versuch dar, die (öffentlichte) Meinung zu beeinflussen. Dabei soll die (öffentliche) Meinung so beeinflußt werden, dass beeinflusste Personen eine Haltung bzw. Meinung für oder gegen etwas oder jemanden einnehmen. Der Versuch der Stimmungsmache soll dazu führen, dass sich das Verhalten der beeinflussten Personen ändert.
Techniken für Stimmungsmache und Meinungsmache:
- Verbreiten von falschen Informationen / Fake News
- Unausgewogene und einseitige Darstellung von Informationen (Nur pro / Nur kontra)
- Schüren von Ängsten / Panik
- stark dramatisierende und emotionalisierende Berichterstattung
- Moralische Entwertungen
Stimmungsmache und Meinungsmache kann dazu führen, dass eine Öffentlichkeit gegen etwas aufgewiegelt wird, sowie dass eine Öffentlichkeit etwas für gut oder schlecht hält.
Stimmungsmache und Meinungsmache sind stets einseitig und unausgewogen. Sie basieren auf klaren Freund-Feind-Bildern. (Beispiel: Wir sind die Guten. Wer nicht ist/denkt wie wir, ist gehört zu den Schlechten.) Außerdem liefern sie einfache Lösungen und es wird meist einfach eine Person oder Gruppe als Sündenbock benannt, die vermeintlich schuld sein soll.
Ein anderes Wort für (politische) Stimmungsmache ist „Propaganda“.
Synonyme für Stimmungsmache und Meinungsmache sind: Hetze, Scharfmacherei
Siehe auch: NPC-Meme
Maßnahmen gegen Stimmungsmache und Meinungsmache
Kritisches Denken hilft gegen Stimmungs- und Meinungsmache. Dies beginnt beim Hinterfragen, ob der dargestellte Sachverhalt wirklich so ist, ob die Schlußfolgerungen und ihre Bewertungen angemessen sind. Außerdem hilft eigenes Denken und eigenes Recherchieren, sowie sich die Frage zu stellen, wer profitiert („Cui bono?“). Wenn eine bestimmte Haltung oder Meinung vermittelt wird, gibt es stets jemanden, der davon profitiert!
Fakten anzuzweifeln, ist stets ratsam. Angezweifelte Fakten sollten durch eigene Recherchen und zusätzliche Quellen bestätigt werden.
Das differenzierte Betrachten eines Sachverhaltes hilft ebenfalls gegen Stimmungsmache. Denn etwas ist nicht nur an-sich schlecht oder an-sich gut.
Gilt die Meinungsfreiheit für Stimmungsmache und Meinungsmache? (Art. 5 GG / Zensur)
Art. 5 des Grundgesetzes regelt klar, dass jeder in Deutschland das Recht hat seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dies ist innerhalb der allgemeinen Gesetze erlaubt.
In der Bundesrepublik Deutschland werden alle Meinungen – egal, ob emotional, rational, richtig, falsch, moralisch wertvoll, moralisch abstoßend – geschützt, solange sie nicht gegen die Gesetze verstoßen. (Eine Straftat stellen z.B. dar: Aufruf zur Straftat / Aufforderung zur Gewalt, Beleidigung, Volksverhetzung)
Es steht jedem frei, Politiker, Parteien oder Personen zu kritisieren oder zu loben.
Das bedeutet, Stimmungsmache und Meinungsmache sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens erlaubt. (Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung!)
Stimmungsmache und Meinungsmache im Internet und den sozialen Medien
In sozialen Medien und auf Webseiten auf denen Teilnehmer ihre Meinung ungefiltert veröffentlichen können, findet Stimmungsmache ebenfalls statt. Durch massenhafte einseitige Kommentare und Beiträge soll der Eindruck vermittelt, dass es eine (größere) Öffentlichkeit gebe, die diese Meinung vertritt. Im Zusammenspiel mit Algorithmen, die populäre Beiträge prominenter platzieren, kann so der Eindruck entstehen, dass eine Meinung akzeptierter ist, als angenommen.
Maßnahmen gegen die Stimmungs- und Meinungsmache auf Webseiten und in den sozialen Medien sind unter anderem das Moderieren von Kommentaren und Techniken wie Shadow-Banning.
Siehe auch: Online-Enthemmungseffekt