Als „Refurbishing“ wird im Allgemeinen das kontrollierte, qualitätsgesicherte Wiederaufbereiten, die Überholung, technische Kontrolle und gegebenenfalls Instandsetzung von gebrauchten Artikeln und Produkten bezeichnet.
Was ist „Refurbishing“? Bedeutung, Übersetzung auf deutsch
Das englischsprachige Adjektiv „refurbished“ bedeutet übersetzt ins Deutsche „renoviert“, „aufpoliert“ oder „aufgefrischt“. Das dazugehörige englischsprachige Substantiv „Refurbishing“ lässt sich demnach mit „Renovieren“, „Aufpolieren“ oder „Auffrischen“ übersetzen.
Ein Artikel oder Produkt, das das Merkmal „refurbished“ aufweist, ist also keinesfalls als gebrauchter Artikel zu bezeichnen oder anzusehen.
Vielmehr erhält der Käufer beim Erwerb eines als „refurbished“ gekennzeichneten Produkts ein deutlich höherwertiges Qualitätsversprechen als beim Einkauf eines „gebrauchten“ Artikels – er erhält ein Produkt, auf dessen einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit er, anders als beim Kauf eines „gebrauchten“ Artikels, vollumfänglich vertrauen kann.
Welche Merkmale hat „Refurbishing“?
Durch das „Refurbishing“ wird aus einem gebrauchten Produkt durch qualitätsgesicherte technische Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung im Rahmen einer kompletten Generalüberholung aus einem „gebrauchten“ Artikel ein Produkt, das nunmehr die Bezeichnung „refurbished“ tragen darf. Zwar wurde der jeweilige Artikel bereits in irgendeiner Form „gebraucht“, durch den Vorgang des „Refurbishings“ erhält der Kunde jedoch ein im Ergebnis quasi vollkommen neuwertiges Produkt.
Refurbished: Gesetzliche Gewährleistung
Bei als „refurbished“ einzustufenden Artikeln hat der Händler darüber hinaus zwingend die mindestens Einjährige (nach anderer Ansicht Zweijährige) Verpflichtung, dem Käufer die Rechte auf gesetzliche Gewährleistung gemäß § 437 BGB (umgangssprachlich „Garantie“) zu gewähren.
Hier zeigt sich überdeutlich der klare Unterschied von als „refurbished“ einzustufenden Artikeln gegenüber „gebrauchten“ Produkten: „Gebrauchte“ Produkte werden meist von Privatpersonen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung angeboten und verkauft – der Ausschluss der Gewährleistung durch einen gewerblichen Händler gegenüber einem Verbraucher ist gesetzlich nicht möglich.
Welche Vorteile hat „Refurbishing“?
Kauf- und Verkauf von Artikeln, die „refurbished“ wurden, haben sowohl für Käufer als auch Verkäufer bedeutende Vorteile.
Vorteile für den Händler
Bietet ein Händler einen Artikel als „gebraucht“ an, so hat er, wenn der Käufer Verbraucher ist, dennoch in jedem Fall die Pflichten der gesetzlichen Gewährleistung aus § 437 BGB zu tragen (umgangssprachlich „Garantie“).
Angesichts dessen, dass dem Händler dadurch potenziell enorme Kosten für Reparatur und Nachbesserung an dem „gebrauchten“ Artikel entstehen könnten, ohne dass der Händler die geringste Ahnung hinsichtlich Zustand, Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit des von ihm angebotenen Produkts hat, wird sich aus wirtschaftlichen Gründen kaum ein gewerblicher Verkäufer hierauf einlassen.
Im Rahmen des „Refurbishings“ führt der Händler eine vollständige technische Überprüfung und gegebenenfalls Überholung durch, sodass sich der Verkäufer selbst von der Mangelfreiheit des von ihm angebotenen Artikels überzeugen kann.
Mit der Gewissheit, ein einwandfreies Produkt anzubieten, stellt es für den Händler in wirtschaftlicher Hinsicht keinerlei Risiko mehr dar, die gesetzliche Gewährleistung als Verpflichtung gegenüber dem Kunden in Kauf zu nehmen.
Refurbishing-Vorteile für den Kunden
Diese Vorteile des „Refurbishings“ für den Verkäufer führen im Gegenzug zu noch deutlich erheblicheren Vorteilen für den Kunden: Denn die Gewissheit des einwandfreien Zustands und der völligen Funktionsfähigkeit des Artikels, die sich der Verkäufer im Rahmen des „Refurbishings“ verschafft hat, hat nunmehr ebenso der Kunde.
Er kann sich sicher sein, einen absolut neuwertigen oder zumindest den Angaben des Verkäufers entsprechend aufbereiteten Artikel zu erhalten – und sich aufgrund der vom Verkäufer zu tragenden gesetzlichen Gewährleistung auch sicher sein, dass der Artikel eine gewisse Langlebigkeit aufweisen wird: Sollten sich nach Schäden oder Mängel an dem Artikel zeigen, kann der Käufer in diesem Rahmen ohne Weiteres Nachbesserung, Nachlieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises von dem jeweiligen Händler einfordern.
Und das selbstverständlich – dies dürfte den Hauptvorteil für Kunden beim Kauf von als „refurbished“ gekennzeichneten Artikeln darstellen – zu einem deutlich günstigeren Preis als das entsprechende, als „neu“ gekennzeichnete Produkt.
Anwendungsbereiche von „Refurbishing“
Hauptanwendungsbereich des „Refurbishings“ dürfte der Online-Versandhandel darstellen. Dies ist insbesondere auf das gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht beim Fernabsatz zurückzuführen.
Produkte werden schlicht zwecks Inaugenscheinnahme oder zum Test bestellt – intensiv betroffen sind auch die Onlineshops von Modehändlern, in denen oftmals die identischen Artikel in verschiedenen Kleidergrößen bestellt werden, um die Anprobe zu Hause ungestört durchzuführen – bereits zum Zeitpunkt der Bestellung steht also fest, dass ein Großteil der ausgewählten Produkte zurückgesendet wird, da sich der Kunde für nur eine der bestellten Kleidergrößen entscheiden wird.
Hier findet „Refurbishing“ Anwendung: Die zurückgesandten Artikel und Produkte, meist gänzlich unbenutzt, ohne die geringsten Gebrauchsspuren, werden systematisch und qualitätsgesichert auf Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit hin überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt.
Diese Artikel werden dann von den Händlern erneut, gekennzeichnet als „refurbished“, zum Verkauf angeboten.
Wofür ist „Refurbishing“ gut?
Neben den angeführten Vorteilen für Händler, die zurückgesandte, aber im Prinzip neuwertige Produkte wirtschaftlich sinnvoll zum Verkauf anbieten können, und den Vorteilen für Kunden, die ihr Wunschprodukt neuwertig zu einem deutlich niedrigeren Preis erhalten, ohne auf Gewissheit hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit oder ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht verzichten zu müssen, liegt der große Vorteil des „Refurbishings“ im Bereich Nachhaltigkeit:
So gab es zuletzt erhebliche Negativberichte über die beispielhaft angeführten Onlinehändler Amazon und H&M, die zurückgesandte, aber einwandfreie und voll funktionstüchtige Artikel ohne jegliche Mängel schlicht der Entsorgung zuführten, da ein Verkauf als „gebraucht“ für diese Unternehmen wirtschaftlich offenbar nicht von Interesse war.
Diesem Missstand wird durch „Refurbishing“ entgegengewirkt.
Das Refurbishing leistet also einen großen Beitrag zur Abfallvermeidung. Durch den Kauf eines als „refurbished“ gekennzeichneten Produkts erhält der Käufer sein Wunschprodukt demnach nicht einfach nur in neuwertiger Qualität zu einem erheblich günstigeren Preis – er leistet auch einen großen Beitrag zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.