Die Partei „Die Linke“ hat bei der Bundestagswahl 2021 4,9 Prozent aller Stimmen erhalten. Damit hat sie unter 5 Prozent und hat somit die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt. Sie darf aber trotzdem in den Bundestag einziehen. Der Grund dafür ist die Grundmandatsklausel.
Was ist die Grundmandatsklausel? Bedeutung, Erklärung
Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei die mindestens drei Direktmandate errungen hat in den Bundestag einzieht. Dass bedeutet, dass solch eine Partei in mindestens drei Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erhalten hat. Anhand der Zweitstimmen wird dann errechnet und festgelegt, wie viele Sitze die Partei (als Fraktion) im Parlament erhält.
Die Grundmandatsklausel wurde bisher nur viermal angewendet. Sie kam bei folgenden Wahlen zur Anwendung:
- Bundestagswahl 1953
- Bundestagswahl 1957
- Bundestagswahl 1994
- Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl 2021: Direktmandate von Die LINKE
Bei der Bundestagswahl 2021 erhielt die LINKE 4,9 Prozent aller Stimmen und drei Direktmandate. Die Direktmandate sind:
- Gregor Gysi erhielt im Wahlkreis „Berlin-Treptow-Köpenick“ 35,4 Prozent der Stimmen.
- Gesine Lötzsch erhielt im Wahlkreis „Berlin-Lichtenberg“ 25,8 Prozent der Stimmen.
- Sören Pellmann erhielt im Wahlkreis „Leipzig II“ mit 22,8 Prozent der Stimmen die meisten Stimmen.
Da die Partei „Die LINKE“ mindestens drei Direktmandate gewann, werden die Mandate anhand des Zweitstimmenergebnis vergeben. Dies führt dazu, dass die LINKE 39 Sitze im Bundestag erhält.
Grundmandatsklausel: Historie
Bei der Bundestagswahl 1994 durfte die PDS dank vier Direktmandaten und trotz 4,4 Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einziehen. Die PDS erhielt 26 Sitze durch Zweitstimmen und in Summe hatte sie 30 Sitze.
Bei der Bundestagswahl 1957 erhielt die „Deutsche Partei“ (DP) 3,4 Prozent aller Zeitstimmen und sechs Direktmandate. Sie erhielt 17 Sitze.
1953 erhielt die „Deutsche Partei“ (DP) bei der Bundestagswahl 3,3 Prozent der Zweitstimmen und zehn Direktmandate. Die DP hatte in dem Bundestag 15 Sitze.
1953 galt für die Grundmandatsklausel noch, dass ein Direktmandat für den Einzug in den Bundestag ausreichte. Dies sorgte dafür, dass die Deutsche Zentrumspartei mit 0,8 Prozent der Zweitstimmen und einem Direktmandat in den Bundestag einzog. Dort hatte sie drei Sitze.