„Letztwähler“ ist eine scherzhafte Bezeichnung für Menschen für die die nächste Wahl vermutlich die letzte sein wird.
„Letztwähler“ ist das Gegenwort zu „Erstwähler“. Denn während Erstwähler erst wählen dürfen, wenn sie ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter erreicht haben, so dürfen Letztwähler so lange wählen wie sie dazu fähig sind und es ihnen erlaubt ist.
„Letztwähler“ ist eine von jungen Menschen verwendete scherzhafte bis abwertende Bezeichnung für alte bis sehr alte Menschen. Die Bezeichnung „Letztwähler“ impliziert, dass die Letztwähler sich nicht mehr um die Zukunft und Zukunftsthemen sorgen und deswegen wählen, was bzw. wen sie schon immer gewählt haben. Dies gefällt jungen Menschen nicht, da sie annehmen das Letztwähler jene Parteien wählen, die für den aktuellen Zustand verantwortlich sind. Deswegen wünschensich junge Menschen, dass andere Parteien die Verantwortung für das Land übernehmen. Dies spiegelt sich in ihrem Wahlverhalten wieder.
Wahl-Zielgruppen: Erstwähler, Jungwähler, Letztwähler, Altwähler, Nichtwähler und andere
Eine andere Bezeichnung für Letztwähler ist Altwähler. In diesem Sinne können Erstwähler auch als Neuwähler oder Jungwähler bezeichnet werden.
Jedoch sind die Begirffe Erstwähler und Letztwähler genauer. Denn Erstwähler sind nur genau bei der ersten Wahl Erstwähler, danach sind sie „Jungwähler“. Sie bleiben solange „Jungwähler“ wie sie als junge Menschen gelten. Für Letztwähler gilt analog das gleiche. Sie sind Letztwähler, wenn sie das letzte Mal an einer Wahl teilnehmen. Nehmen alte Menschen an weiteren Wahlen teil, so sind sie technisch gesehen Altwähler.
„Letztwähler“ sind eine Zielgruppe, die anhand ihres Alters festgelegt wird.
Weitere Zielgruppen sind:
- Linkswähler (Wähler von Parteien mit linken Ideen und linken politischen Vorstellungen.)
- Rechtswähler (Wähler von Parteien mit rechten Ideen und rechten politischen Vorstellungen.)
- Nichtwähler (Wähler, die nicht wählen gehen.)
Was sind Erstwähler? Bedeutung
Als Erstwähler werden Menschen bezeichnet, die zum ersten Mal bei einer Wahl wählen dürfen. Durch das Erreichen eines gesetzlich festgelegten Mindestalters erhalten Erstwähler das aktive Wahlrecht und können wählen gehen. Dafür ist notwendig, dass Erstwähler das gesetzlich festgelegte Mindestalter vor dem Wahltermin erreicht haben.
Für alle Wahlen gilt, dass nur jemand das aktive Wahlrecht erhält, wenn die Person folgendes erfüllt:
- gesetzliche Mindestalter ist vollendet
- deutsche Staatsbürgerschaft (Für Europawahl gilt: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes)
- seit 3 Monaten den Hauptwohnsitz in der Stadt/Region/Land, wo gewählt wird
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Folgende Mindestalter für das aktive Wahlrecht gelten (ab wann)
Kommunalwahl ab 16 Jahren gilt in den folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg erhalten alle ab 16jährigen das aktive Wahlrecht.
Für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung in Berlin erhalten alle ab 16jährigen das aktive Wahlrecht.
Kommunalwahl ab 18 Jahren gilt in folgenden Bundesländern:
Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Landtagswahl ab 16 Jahren gilt in folgenden Bundesländern:
Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
Landtagswahl ab 18 Jahren gilt in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Bundestagswahl ab 18 Jahren
Für die Bundestagswahl erhält jemand das aktive Wahlrecht, wenn die Person vor dem Wahltermin volljährig (18 Jahre alt) ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die erste Bundestagswahl an der Volljährige bzw. ab 18 Jährige teilnehmen durften, war die Bundestagswahl 1972. Um an den vorher durchgeführten Bundestagswahlen teilnehmen, musste eine wahlberechtigte Person mindestens 21 Jahre alt sein. (1970 wurde das Wahlalter für das aktive Wahlrecht von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt.)
Europawahl ab 16 Jahren
In Österreich und Malta erhalten Jugendliche das aktive Wahlrecht, wenn sie vor dem Wahltermin mindestens 16 Jahre alt sind. In den anderen EU-Ländern sind alle wahlberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Europawahl ab 18 Jahren
Für die Europawahl gilt, dass jemand das aktive Wahlrecht erhält, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist.
Das Wahlrecht ab 18 Jahren gilt in:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
Betriebsratswahl ab 18 Jahren
Für Betriebsratswahlen gilt, dass eine Person mindestens 18 Jahre alt sein und folgende Bedingungen erfüllen muss: Sie muss Arbeitnehmer sein und dem Betrieb angehören in dem gewählt wird.
Unterschied: aktives und passives Wahlrecht
Wer über das aktive Wahlrecht verfügt, darf bei einer Wahl wählen.
Das passive Wahlrecht bedeutet, dass jemand bei einer Wahl antreten und sich damit als Kandidat aufstellen darf.