Mindestlohn 2023: Höhe Brutto und Netto

Mindestlohn 2023, Höhe Brutto und Netto


Der gesetzliche Mindestlohn beträgt in Deutschland 12,00 Euro brutto die Stunde. Dieser Wert gilt seit dem 1. Oktober 2022. (Wir berichteten: 12 Euro Mindestlohn)

Wie hoch ist der Mindestlohn 2023?

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. (Siehe: Mindestlohn 2022)

Um wieviel ist der Mindestlohn gegenüber dem Vorjahr gestiegen?

Beim vorherigen Mindestlohn von 10,45 Euro brutto die Stunde erhielten ArbeitnehmerInnen 1811,00 Euro brutto im Monat.

Bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro brutot die Stunde erhalten Arbeitnehmer ein Monatsgehalt von 2.080,00 Euro brutto. Dies ist eine Steigerung von 14,8 Prozent.

Netto-Mindestlohn 2023 im Monat: Wie hoch ist das Netto?

Bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde kann der Nettolohn zwischen 1450 und 1650 Euro liegen. Es ist nicht genau bestimmtbar wie hoch der allgemeine Nettolohn ist, da viele individuelle Faktoren einen Rolle spielen.

Hinweis: Der Nettolohn ist sehr individuell, denn er wird von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, vom Bundesland und von weiteren Faktoren wie z.B. Zuschüssen der Regierungen bestimmt. So lässt sich keine allgemeingültige Zahl nennen, aber zumindest einer Eingrenzung vornehmen.

Beispielrechnung: Ein 25-Jähriger kinderloser Beschäftigter lebt in Baden-Württemberg, hat die Steuerklasse 3 und verdient den Mindestlohn von 2.080 € brutto (ohne geldwerten Vorteil). Daraus ergibt sich ein Netto-Gehalt von 1.652,04 €. Er leistet, wenn er gesetzlich versichert ist, Sozialabgaben in Höhe von 427,96 € und entrichtet keine Lohnsteuer.

Pauschal: Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche erhalten ArbeitnehmerInnen ein monatliches Mindestgehalt von 2080 € brutto – berechnet nach der Formel 12 x 173,33 Stunden/Monat.

Mindestlohn 2023: allgemein und kurz erklärt

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Er ist die unterste Lohngrenze für ArbeitnehmerInnen, von der nur wenige Personengruppen ausgeschlossen sind. Seit 1. Oktober 2022 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto die Stunde. Der Mindestlohn ist Lohnuntergrenze, also das, was Beschäftigten als Minimum für ihre Tätigkeit zusteht.

Der Mindestlohn soll verhindern, dass Menschen trotz Arbeit von zusätzlichen Sozialleistungen abhängig werden. Lange Zeit wurde gegen den Mindestlohn mit dem Verlust von Arbeitsplätzen argumentiert. Seit der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, ist diese Situation jedoch nicht eingetreten.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Der Mindestlohn gilt nicht für Langzeitarbeitslose (während der ersten sechs Monate), Auszubildende und teilweise für PraktikantInnen. Diese haben ein Anrecht auf Mindestlohn, wenn ihr Praktikum länger als drei Monate dauert. Ausnahmen gelten auch für Arbeitsverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss.

Die Bundesregierung möchte ihre Ausbildungsbereitschaft fördern. Auch für Ausbildungsverhältnisse ist kein Mindestlohn vorgeschrieben, denn die Azubis benötigen relativ viel Unterstützung und für Arbeitgeber entstehen während der Ausbildungszeit Kosten. ArbeitgeberInnen müssen aber Mindest-Ausbildungsvergütungen zahlen.

Gesetzlicher Mindestlohn und branchenspezifischer Mindestlohn

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn bieten Unternehmen branchenspezifische Mindestlöhne. Auch diese sind verbindlich und gelten als unterste Lohngrenze für die jeweilige Branche. Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen handeln diesen Mindestlohn in Tarifverhandlungen aus.

Diesen Lohn erhalten dann alle Beschäftigten der Branche, unabhängig vom jeweils geltenden Tarifvertrag. Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird, gibt es in vielen Branchen eine Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte. Davon ausgenommen sind lediglich Minijobber im privaten Sektor.

Wer bestimmt den Mindestlohn?

Die ständige unabhängige Mindestlohnkommission setzt den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz um. Die Kommission wird von der Bundesregierung alle fünf Jahre neu bestimmt. Sie hat den Auftrag, die Auswirkungen des Mindestlohnes hinsichtlich des Schutzes von ArbeitnehmerInnen, Wettbewerbsbedingungen und der Beschäftigung in Regionen und Branchen zu evaluieren. In der Kommission sind sowohl ArbeitgeberInnen als auch Gewerkschaften vertreten. Sie arbeiten ehrenamtlich.

Wer profitiert am meisten vom Mindestlohn?

Die Gewerkschaften haben aus vielerlei Gründen eine Anhebung des Mindestlohns gefordert. Die Anpassung war längst überfällig, denn auch die EU-Mindestlohn-Richtlinie verlangt eine höhere Tarifbindung und höhere Mindestlöhne von ihren Mitgliedsländern.

Der Mindestlohn verhindert Lohnarmut, sorgt für würdige Arbeitsbedingungen und entlastet auch die Staatskasse. Nicht zuletzt ist er geeignet, die Binnenwirtschaft anzukurbeln. Von der Anhebung des Mindestlohnes profitieren 6,6 Millionen ArbeitnehmerInnern (nach dem DGB) in Deutschland. Das sind in erster Linie Frauen. Weil diese überwiegend im Niedriglohnsektor tätig sind, ist der Mindestlohn ein erheblicher Beitrag zur Gleichberechtigung.

Ferner profitieren Menschen aus Ostdeutschland, Beschäftigte ihn Teilzeitjobs und NeueinsteigerInnen vom Mindestlohn.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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