Der Begriff stammt ursprünglich aus der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit und bezeichnet das Verhör während der Folter. Er leitet sich aus dem lateinischen Wort „poena“ ab, was so viel wie „Strafe“ oder „Pein“ bedeutet. Aus der Ableitung von „Pein““ (als Begriff für Schmerzen) entstand das Adjektiv „hochpeinlich“ (im Sinne von „schmerzhaft“). Die Bezeichnung „hochnotpeinlich“ stellt eine Steigerung dar.
Geschichte: hochnotpeinlich
Bei der hochnotpeinlichen Befragung handelte es sich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen um ein Element der Blutgerichtsbarkeit des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Kaiser Karl V vereinheitlichte im Jahr 1532 in der „Constitutio Criminalis Carolina“ die gesetzlichen Strafverfahren und harmonisierte auf diese Weise die Gerichtsbarkeit der vielen verschiedenen Landesherren. Dieses Gesetzbuch wurde auch als „peinliche Halsgerichtsordnung“ bezeichnet. In die Zuständigkeit der Blutgerichtsbarkeit fielen alle Verbrechen, die mit Körperstrafen bis hin zum Tod bestraft wurden, während die Urteile der niederen Gerichtsbarkeit in der Regel aus Haft- und Geldstrafen oder Verbannung bestanden.
Die hochnotpeinliche Befragung stellt die strengste Form der Gerichtsbarkeit dar, deren Anwendung erst dann erlaubt war, wenn ein hinreichender Tatverdacht bestand und andere Methoden der Beweisführung zu keinem Ergebnis führten. Anfangs bezog sich der Begriff lediglich auf Verfahren im Rahmen der Inquisitionsprozesse. In späteren Jahren wandelte sich seine Bedeutung, sodass eine hochnotpeinliche Befragung gleichbedeutend für die Anwendung der Folter war.
Was bedeutet „hochnotpeinlich“? Bedeutung, Definition, Erklärung
Im Laufe der Jahrhunderte wandelt sich die Bedeutung des Wortes „hochnotpeinlich“. Es wird heute nicht mehr im Zusammenhang mit Folter oder Gerichtsprozessen angewendet, sondern gilt vielmehr als Steigerung des Begriffes „peinlich“ im Sinne der Beschreibung einer unangenehmen oder beschämenden Situation oder eines beschämenden Verhaltens. Häufig handelt es sich dabei um fragwürdige politische Vorgänge oder diplomatische Missgeschicke.
Gelegentlich wird auch eine Person mit dem Attribut „hochnotpeinlich“ bezeichnet, wenn sie sich öffentlich blamiert und damit gegen gesellschaftliche Normen verstößt. Ein Mensch in einer beschämenden Situation bezeichnet sich selbst wiederum in manchen Situationen als „peinlich berührt“. Eine Steigerung dieser Form von Betroffenheit tritt ein, wenn ein Mensch erklärt, er sei „hochnotpeinlich berührt“. Weiterhin kann ein Mensch in scherhaft-übertriebener Weise auf eine unangenehme Situation reagieren, indem er sagt: „Das ist mir hochnotpeinlich“.
Heutige Bedeutung des Wortes im Sinne von „Genau“
Der Begriff „hochnotpeinlich“ lässt sich auch im Sinne von „sehr streng“ anwenden. Er bezieht sich auf genaue, gründliche Untersuchungen oder intensive Nachforschungen. Wird dieser Vorgang als überflüssig oder als bewusste Schikane empfunden, erhält das Wort „Hochnotpeinlich“ einen negativen Beigeschmack. In diesem Fall klingt die ursprüngliche Bedeutung des Wortes an: Die Art und Weise einer Untersuchung wird indirekt mit einer mittelalterlicher Prozessführung gleichgesetzt und auf diese Weise als rückschrittlich und unangemessen dargestellt.
Ebenfalls gebraucht man das Wort „hochnotpeinlich“ im scherzhaften Sinne für ein sehr strenges oder übertriebenes Verhalten. Beispielsweise bezeichnet ein Heranwachsender die Nachfrage seiner Eltern über Schulnoten oder über seinen Freundeskreis als „Hochnotpeinliche Befragung“, da er sich durch das Gespräch unter Druck gesetzt fühlt und die Sorgen für unbegründet hält. Gleichzeitig benutzt er den Begriff unter Anspielung auf die historische Bedeutung, indem er die Vorgaben seiner Eltern als mittelalterlich und altmodisch beklagt.