Die „Fiktion der Nichteinreise“ ist ein rechtliches Konstrukt und die Vorraussetzung dafür, dass Transitzentren eingerichtet werden können. (Mehr zu den von CDU und CSU beschlossenen Transitzentren findest du hier.)
Im Drei-Punkte-Plan der Unionsparteien wird die „Fiktion der Nichteinreise“ als Grundlage für die Zurückweisung von Asylbewerber benannt.
Die „Fiktion der Nichtreise“ bedeutet, dass ein Sachverhalt als falsch angenommen wird, der in Wirklichkeit existiert bzw. das ein Sachverhalt als wahr angenommen wird, der in Wirklichkeit nicht existiert. Doch was bedeutet das?
Fiktion der Nichteinreise und die Realität
Damit Ausländer in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen können, müssen sie sich auf deutschen Boden – also auf deutschem Staatsgebiet – befinden. Das passiert, wenn sie z.B. die Grenze übertreten.
„Tansitzentren“ befinden sich zwar physikalisch auf deutschem Boden, wer sich aber in einem Transitzentrum befindet, ist nicht juristisch und nicht rechtlich auf deutschem Boden, sondern in einer Art Übergangszone. Das bedeutet für Ausländer: Die Einreise nach Deutschland in Transitzentrum wird rechtlich nicht anerkannt. Die Personen sind zwar körperlich eingereist, aber nicht juristisch.
Das Aufenthaltsgesetz macht es möglich
Körperlich einzureisen, aber juristisch nicht einzureisen, ist möglich aufgrund der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. Diese besagt, dass ein Ausländer erst als eingereist gilt, wenn er die Grenzübergangsstelle passiert und die Kontrollstation der Grenzpolizei oder des Zolls hinter sich gelassen hat. Kommt er in ein Transitzentrum so hat er die Grenzübergangsstelle noch nicht passiert. Damit kann man sagen, dass der Ausländer sich auf der Grenze zwischen zwei Staaten befindet, ohne in einen von beiden auch juristisch eingereist zu sein.
Etwas vergleichbares findet in Transitzonen in Flughäfen statt. Wer sich dort befindet, befindet sich zwischen zwei Länder, ohne ins eins der beiden Länder juristisch eingereist zu sein. Hier entsteht der Eindruck, dass dieses Territorium extraterritorial ist.
Weiteres:
- Was ist Sekundärmigration? Das erklären wir hier.
- Was bedeutet „Habemus Einigung„? Das erklären wir hier.
Transitzentren als Kompromiss im Asylstreit
Im Asylstreit haben sich die Unionsparteien (CDU und CSU) auf einen Kompromiss geeinigt. An der deutsch-österreichischen Grenze sollen Transitzentren eingerichtet werden. Diese Zentren befinden sich auf deutschen Boden. In diesen Zentren sollen Ausländer Asylanträge stellen.
Asylbewerber die von Österreich aus nach Deutschland einreisen wollen, sollen in Transitzentren untergebracht werden. In diesen Zentren, die die Asylbewerber nicht verlassen dürfen bis ihr Antrag bearbeitet ist, halten sich die Asylbewerber auf.
Damit sollen Asylbewerber, die schon in anderen Staaten registriert sind, von einer Einreise nach Deutschland abgehalten werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Sekundärmigration.