Warum sagt man „Schwarzfahren“? Woher kommt der Ausdruck? Wortherkunft, Erklärung, Bedeutung

Warum sagt man Schwarzfahren, Woher kommt der Ausdruck, Wortherkunft, Erklärung, Bedeutung


Man fährt mit der S- und Regionalbahn. Dann öffnet sich die Tür und ein bis zwei Kontrolleure weisen sich als Mitarbeiter der benutzten Bahnlinie aus. Sie fordern jeden Reisenden zur Vorlage einer zeitnah entwerteten Fahrkarte auf. Kann ein Passagier diese nicht vorlegen, dann werden seine Personalien aufgenommen. Gleichzeitig muss er eine Strafe zahlen. Alle Anwesenden gehen nun davon aus, dass der Betreffende ein Schwarzfahrer ist. Sollte er nur seine Monatskarte vergessen haben, wird der Vorgang eingestellt.

Begriff „Schwarzfahren“: Situation in Deutschland

Update Juli 2021:

Folgende Verkehrsbetriebe haben den Ausdruck „Schwarzfahren“ von Plakaten, Aufklebern und aus ihren Bahnen verbannt:

  • Berlin die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Bogestra Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV)
  • Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG),
  • Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH (VGN)
  • ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Als Ersatzworte werden folgende Ausdrücke benutzt:

  • „Kunde ohne gültigen Fahrausweis“
  • „Kunde ohne gültiges Ticket“

Warum sagt man „Schwarzfahren“? Wortherkunft, Bedeutung, Erklärung

Das Schwarzfahren gibt es erst seit Einführung der Eisen- und Stadtbahnen. Zuvor fuhren die Menschen mit der Postkutsche. Und der Mitarbeiter der Poststation ließ nur den einsteigen, der sein Fahrgeld zuvor bezahlte. Zu dieser Zeit wurde auch zwischen Betrug und Täuschung nur bedingt unterschieden. Ob es eine Differenzierung gab, hing vom betreffenden Land ab, in dem es zu diesem Vorfall kam.

Da die Bahnen in erster Linie von den mittleren und ärmeren Schichten benutzt wurden, hatten in der Regel nur die finanziell schwächeren Menschen keine Fahrscheine gelöst.

„Schwarzfahren“: Wortherkunft, Ursprung, Etymologie

Ende des 19. Jahrhunderts wurde der umgangssprachliche Begriff des Schwarzfahrens geprägt.

Eine gängige Idee war Anfang der 2020er Jahre, dass der Ausdruck „schwarz“ nicht für die Farbe Schwarz steht, sondern angeblich für die Armut des Mitfahrers, der sich keine Fahrkarte leisten konnte oder wollte.

Eine schwache Theorie besagte, dass der Ausdruck „Schwarzfahren“ angeblich seine Wurzeln im Jiddischen des 19. Jahrhundert haben soll. „Schwarzfahren“ soll sich vom Wort „shvarts“ ableiten, was „Armut“ bedeuten soll. Jedoch gibt es hier ein Problem: Denn das Wort „shvarts“ bedeutet auf deutsch einfach nur „schwarz“ (die Farbe ist gemeint). (Ein jiddisches Wort für Armut ist z.B. „Dalles“.)

Eine weitere Theorie ist möglich und besagt, dass die Farbe „schwarz“ synonym mit illegal, unerlaubt, verboten und gesetzwidrig ist. Es gibt Ausdrücke wie Schwarzbrennerei, Schwarzarbeit und natürlich den Schwarzmarkt. Wer also illegal fährt, fährt halt schwarz. Was im Schwarzen passiert, passiert im Dunkeln, abseits der Augen und Ohren von Staat und Polizei.

Einen Bezug zur Hautfarbe der ohne gültigen Fahrschein mitfahrenden Person ist nicht ausmachbar. Jedoch kann der Ausdruck „Schwarzfahren“ in der Gegenwart rassistisch verstanden werden.

Welche rechtliche Bedeutung hat das Schwarzfahren heute?

Alle Bahnen im Bundesgebiet sind entweder staatlich oder privat organisiert. Auch die Privatbahnen erhalten staatliche Zuschüsse, um die Fahrkarten günstig anbieten zu können. Dazu kommt die Pflege des Bahn- und Schienennetzes. Die damit verbundenen Kosten werden auch über die Fahrpreise finanziert.

Wer diese Leistung in Anspruch nimmt, ohne den vereinbarten Fahrpreis zu bezahlen, erschleicht sich eine Leistung. Diese besteht in einer nicht bezahlten Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
Von Verschleierung spricht der Gesetzgeber deshalb, weil der Schwarzfahrer mit dem Einsteigen und Mitfahren den Eindruck vortäuscht, er habe eine gültige Fahrkarte dabei. Diese kann in einer Jahres-, Monats- oder Tageskarte bestehen. Alternativ gilt diese Regelung auch für Einzelfahrkarten. Nur wenn es sich um den Besitzer einer gültigen Jahres- oder Monatskarte handelt, die nicht übertragbar ist, kann dieser Verdacht nachträglich geheilt werden. In diesem Fall legt der „Schwarzfahrer“ seine Karte nachträglich bei der zuständigen Bahnverwaltung vor.

Der Straftatbestand des Erschleichens wird im § 265a Strafgesetzbuch geregelt. Die Statistik geht von bis zu einem Prozent innerhalb eines Jahres aus. Somit erfüllt der Schwarzfahrer die Voraussetzungen eines Vermögensdelikts.

Mit der Strafnorm soll jede Art von Vermögen geschützt werden. Dazu gehört auch die Öffentlichkeit, wenn sie beispielsweise Beförderungen gegen ein festgelegtes Entgelt anbietet.

Das Schwarzfahren oder Erschleichen dieser Dienstleistung steht seit dem ersten September 1935 im Gesetzbuch. Man wollte so erreichen, dass das Schwarzfahren nicht mit dem stärker wirkenden Betrug gleichgesetzt, jedoch trotzdem geahndet wird. Ein wesentlicher Grund lag in der zunehmenden Automatisierung des Fahrkartenverkaufes.
Während der Passagier gegen über einem Schaffner oder Schalterbeamten den Tatbestand eines Betrugs aktiv realisieren kann, verhält es sich gegenüber einem Automaten anders. Denn einen Menschen kann man täuschen und betrügen, einen Fahrkartenautomaten jedoch nicht.

Welche Strafen sind mit dem Schwarzfahren verbunden?

Wird der Schwarzfahrer erwischt, weil er keine oder nur eine ungültige Karte bei sich führt, werden Strafen verhängt. Es kann sich dabei um eine Geld- oder Freiheitsstrafe handeln.

Hat der Mitfahrer die Entwertung vergessen oder aber versehentlich auch die zweite Kartenseite entwertet, ist die Fahrkarte bei diese Fahrt ebenfalls ungültig. Er hat zwar den Eindruck, als wäre die Karte korrekt entwertet worden. Trotzdem begeht der den Straftatbestand der Erschleichung einer Fahrleistung.

Diese Gruppe wird auch als Graufahrer bezeichnet. Sie handelt im Gegensatz zu den direkten Schwarzfahrern ohne einen Vorsatz, sondern werden erst durch das Aufsichtspersonal auf ihren Fehler aufmerksam gemacht.

Steht zweifelsfrei fest, dass es sich um einen Vermögendelikts handelt, wird zumindest eine Geldstrafe erhoben. Der vorgesehene Betrag kann schon auf einer Schautafel innerhalb der Bahn abgelesen werden. Möchte oder kann der Schwarzfahrer seine Geldstrafe nicht begleichen, gibt es als Ersatz eine Freiheitstrafe. Sie wird nach den üblichen Sätzen berechnet und dann zu einem bestimmten Termin angetreten. Da der verurteilte Schwarzfahrer einige Tage oder Wochen mit Straftätern konfrontiert wird, die wegen problematischer Straftaten eine langjährige Haftstrafe ableisten müssen, sollte sich der Schwarzfahrer entweder sein Handeln oder aber die Bezahlung überlegen.

Schwarzfahren: Welche Rechte haben die Kontrolleure?

Auch der leere Akku des Smartphones kann das Schwarzfahren begünstigen. Statt einer positiven Bestätigung des Kaufs per App, steht das Smartphone plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Um den wichtigen Termin nicht zu verpassen, steigt der Geschäftsmann trotzdem ein – und wird von den Kontrolleuren erwischt.

Doch hier sollte der Fahrgast Ruhe bewahren. Wird er ausfällig oder geht sogar zum körperlichen Angriff über, dann verschärft er so nur die ihn erwartende Strafe.

Verlangen die Kontrolleure einen Ausweis, dann sollte man ihn sicherheitshalber zeigen. Sonst kann das zur Prüfung vorgesehene Personal die Polizei einschalten. Diese ist per Gesetz dazu berechtigt, den Personalausweis zu prüfen. Nutzt der Reisende eine personenbezogene Monats- oder Jahreskarte, kann er auf diese Weise die Rechtmäßigkeit eines Fahrausweises nachweisen. So sparen alle Beteiligten Zeit und schonen ihre Nerven.

Jeder Kontrolleur oder Schaffner vertritt das Hausrecht seines Dienstherrn. Der ist dazu berechtigt, unbefugte und den Bahnbetrieb störende Personen des Zuges zu verweisen.

Sollte ein Schwarzfahrer erwischt werden, dann dürfen ihn die Kontrolleure festhalten, bis seine Personalien festgestellt worden sind. Das ist auch der Fall, wenn der Betreffende an der nächsten Station schnell aussteigen möchte.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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5 Gedanken zu „Warum sagt man „Schwarzfahren“? Woher kommt der Ausdruck? Wortherkunft, Erklärung, Bedeutung“

  1. Wieso kann der Ausdruck in der Gegenwart rassistisch verstanden werden, wenn er keinen Bezug zur Hautfarbe hat?

    Wenn man paranoid ist?

  2. Die Theorie der Wortherkunft über „shvarts“ erscheint mir fraglich – gibt es dafür eine Quelle?

    Wikipedia vermutet eine „Ableitung des rotwelschen Begriffs „schwärzen“, mit dem zunächst der Schmuggel, später alle mögliche Arten von illegalen Aktivitäten (z. B. Schwarzbrennerei) bezeichnet wurden.“

    1. Kleiner Nachtrag: Die Aussage, dass „Shvarts“ Armut bedeutet, hat 2021 der Sprachwissenschaftler Eric Fuß verbreitet.

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