Bedeutung: Bezeichnung für einen Antrag, die nur dazu dient, dass über ihn gesprochen und über den Antragsteller (meist eine Fraktion) berichtet wird. Dass ein Schaufensterantrag abgelehnt wird, ist den Antragstellern meist bewusst.
Was ist ein Schaufensterantrag? Bedeutung, Definition, Erklärung
Schaufensteranträge werden auch pro-Forma-Anträge genannt. Sie sollen als parlamentarische Arbeit gelten und so staatliche Bezüge von Steuergeldern rechtfertigen. Ihr Wert, Gehalt und ihre Wirkung ist in der Regel sehr gering.
Schaufensteranträge dienen auch dazu, dass die Antragsteller sich für ihr Wählerklientel oder ihre Zielgruppe profilieren können. In diesem Sinne dient der Antrag dazu, dass der Antragsteller oder die antragstellende Fraktion sagen kann, dass sie sich zu dem Thema in der Bürgerschaft, im Stadtrat, im Kreis-, Land- oder Bundestag eingesetzt haben, aber diese Initiative leider abgelehnt wurde.
Schaufensteranträge sind nicht konstruktiv und mit ihnen wird wertvolle Zeit vergeudet. Denn auf Schaufensteranträge müssen andere Fraktionen mit einer Rede / Gegenrede reagieren. Dies sind meist die Momente, in denen den Antragsstellern unterstellt wird, dass sie einen Schaufensterantrag gestellt haben.
In der Regel bezeichnen Fraktionen die Anträge anderer Fraktionen als Schaufensterantrag, um diesen damit zu entwerten, als inhaltlos zu deklarieren und ihm wenig Glaubwürdigkeit zu unterstellen.
Statt Schaufensterantrag kann auch Scheinantrag oder Pseudoantrag gesagt werden.
Der Ausdruck Schaufensterantrag
Der Ausdruck „Schaufensterantrag“ setzt sich aus den Worten „Schaufenster“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Schaufenster“ ist eine Präsentationsfläche in dem Firmen und Unternehmen ihre Produkte und Leistungen präsentieren. Damit wollen sie „Kunden“ motivieren das Geschäft zu betreten, ein Produkt zu kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch zunehmen. Bei einem Schaufensterantrag werden ähnliche Ziele verfolgt: Wähler sollen sehen für welche Themen sich eine Fraktion einsetzt, egal ob dieser Antrag Erfolg hat. (Ein erfolgreicher Antrag wird angenommen und/oder in einen Ausschuss überwiesen. Ein erfolgloser Antrag wird abgelehnt.)