Mindestlohn 2020: Höhe Brutto und Netto

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Der gesetzliche Mindestlohn betrug im Jahr 2020 in Deutschland 9,35 Euro pro Stunde Brutto. Die 9,35 Euro pro Stunde als gesetzlicher Mindestlohn galten vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021.

Update: Infos über den Mindestlohn 2022 findest du hier. Infos über den Mindestlohn 2023 gibts hier.

Der gesetzliche Mindestlohn betrug im Jahr 2019 in Deutschland 9,19 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2020 wurde er um 0,16 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde – per Verordnung der Bundesregierung – angehoben. Damit wurde der gesetzliche Mindestlohn um 1,74 Prozent angehoben. (Den BedeutungOnline-Beitrag über den Mindestlohn 2019 findest du hier.)

Mehr über 12 Euro Mindestlohn erfährst du hier.

Mindestlohn im Monat – brutto und netto

Das Mindestlohn-Brutto-Gehalt betrug in Deutschland ab dem 1. Januar 2020 1.621 Euro. (Zum Vergleich vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren dies 1.593 Euro, also 28 Euro weniger.)

Das Mindestlohn-Brutto-Gehalt wird durch das verstetigte Monatsgehalt errechnet. Da nicht alle Monate die gleiche Anzahl an Arbeitstagen haben, wird hier mit einem Durchschnittswert gerechnet. (Die Monatsarbeitstage variieren je nach Feiertagen und Urlaubstagen.) Dieser Durchschnittswert beträgt 173,33 Arbeitsstunden pro Monat. Werden nun die 173,33 Arbeitsstunden mit den 9,35 Euro multipliziert, kommt das Gehalt von 1.621 Euro Brutto heraus.

Im errechneten gesetzlichen Mindestlohn von 1.621 Euro Brutto fehlen noch Zahlungen wie: Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, Sondergelder, Überstundenzuschläge und Zuschläge für Sonderschichten.

Vom Mindestlohn werden Steuern und Abgaben abgezogen. Dies sind unter anderem:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Einkommensteuer
  • eventuell Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer

Mindestlohn: Wie hoch ist das Netto nun?

Will man den Netto-Mindestlohn errechnen, so muss diese Rechnung individuell erfolgen. Denn viele Faktoren beeinflussen die Höhe der Abgaben. Diese Faktoren sind unter anderem von folgendem abhängig: Bundesland, Kinderfreibeträge, Steuerfreibeträge, Steuerklasse (verheiratet?) und anderen Faktoren. Aus diesem Grund kann kein einheitlicher Netto-Mindestlohn benannt werden.

Jedoch kann eine Netto-Mindestlohn-Spanne benannt werden. Diese beträgt: rund 1120 Euro bis 1320 Euro. (Möchten Sie Ihren Netto-Mindestlohn wissen, so ist Ihre Lohnabrechnung hier am aussagekräftigesten.)

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn / Für wen gilt er nicht?

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer in jeder Branche. Jedoch gibt es Ausnahmen:

  • Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Auszubildende, unabhängig vom Alter, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Personen, die an einer Maßnahme der Arbeitsförderung teilnehmen, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Praktikanten, deren Praktikum kürzer als drei Monate ist, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Personen, die einen freiwilligen Dienst leisten, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsbildungvorbereitung teilnehmen, gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Ehrenamtliche gilt der Mindestlohn nicht.
  • Für Menschen mit Behinderungen, die sich in einem „arbeitnehmerähnlichen“ Verhältnis befinden, gilt der Mindestlohn nicht.

Entwicklung: Mindestlohn-Höhe in Deutschland

Der Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt. Er betrug 2015 und 2016 8,50 Euro pro Stunde Brutto. Der Monatslohn war 1473 Euro brutto.

2017 wurde der Mindestlohn um 0,34 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde brutto erhöht. Der Monatslohn betrug 1532 Euro brutto.

2018 war der Mindestlohn genauso hoch wie 2017, als 8,84 Euro pro Stunde brutto.

2019 wurde der Mindestlohn um 0,35 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde brutto erhöht. Der Monatslohn betrug 1593 Euro brutto.

2020 wurde der Mindestlohn um 0,16 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde brutto erhöht. Der Monatslohn beträgt 1621 Euro brutto.

Übrigens: SPD-Finanzminister Olaf Scholz äußerte sich, dass er 12 Euro pro Stunde als Mindestlohn angemessen finde. Jedoch entscheidet er nicht über die Höhe des Mindestlohns. Diese Entscheidung trifft die Mindestlohn-Kommission. (Weiter unten im Beitrag wird diese erklärt.)

Branchenbezogene Mindestlöhne

Weiterhin gibt es branchenbezogene Mindestlöhne. In den nachfolgend genannten Branchen gilt ein Branchen-Mindestlohn, der je nach Bundesland variiert:

  • Abfallwirtschaft
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung (Pädagogische Mitarbeiter)
  • Elektrohandwerk
  • Dachdeckerhandwerk
  • Gebäudereinigerhandwerk
    • Innenreinigung
    • Glas- und Fassadenreinigung
  • Geld- und Wertdienste
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Pflegebranche
  • Steinmetzhandwerk und Steinbildhauerhandwerk

Mindestlohn-Kommission: Wer legt ihn fest?

Im Mindestlohngesetz ist festgelegt, dass der Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt wird. Dafür trifft sich die Mindestlohn-Kommission und spricht eine Empfehlung an die Bundesregierung aus, wie und in welchen Schritten der Mindestlohn gesteigert werden soll. Die Bundesregierung kann dieser Empfehlung zustimmen oder sie ablehnen. Die Bundesregierung darf die Empfehlung aber nicht verändern oder anpassen.

Im Juni 2018 hat die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohn-Kommission zugestimmt. Die Mindestlohn-Kommission empfahl damals den Mindestlohn in zwei Schritten zu steigern: Im Jahr 2019 wurde der Mindestlohn von 8,84 Euro um 0,35 Euro auf 9,19 Euro gesteigert. Im Jahr 2020 wurde der Mindestlohn von 9,19 Euro um 0,16 Euro auf 9,35 Euro gesteigert.

Mitte 2020 wird die Mindestlohn-Kommission eine neue Empfehlung an die Bundesregierung aussprechen, welche Höhe der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2021 und ab dem 1. Januar 2022 haben soll. Die Bundesregierung kann dieser Empfehlung zustimmen, sie kann sie aber auch ablehnen. Im Sommer 2020 wird sich zeigen, welche Empfehlung die Mindestlohn-Kommission erarbeitet hat und ob die Bundesregierung zustimmt.

In der Mindestlohn-Kommission sitzen verschiedene Mitglieder:

  • ein Vorsitzender (oder eine Vorsitzende)
  • 3 Vertreter der Arbeitgeberverbände
  • 3 Vertreter der Gewerkschaften
  • 2 wissenschaftliche Berater bzw. Wissenschaftler, die beraten. (Sie beraten nur(!). Sie sind nicht stimmberechtigt.)

Ihre Empfehlung für den Mindestlohn orientiert die Mindestlohn-Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne. Hierfür betrachten die Mitglieder den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Der Tarifindex wird ermittelt, in dem Tarifverträge in Deutschland untersucht werden. 2017 wurden rund 700 Tarifverträge untersucht.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

Hallo, ich bin Autor und Macher von BedeutungOnline. Bei BedeutungOnline dreht sich alles um Worte und Sprache. Denn wie wir sprechen und worüber wir sprechen, formt wie wir die Welt sehen und was uns wichtig ist. Das darzustellen, begeistert mich und deswegen schreibe ich für dich Beiträge über ausgewählte Worte, die in der deutschen Sprache gesprochen werden. Seit 2004 arbeite ich als Journalist. Ich habe Psychologie und Philosophie mit Schwerpunkt Sprache und Bedeutung studiert. Ich arbeite fast täglich an BedeutungOnline und erstelle laufend für dich neue Beiträge. Mehr über BedeutungOnline.de und mich erfährst du hier.

2 Gedanken zu „Mindestlohn 2020: Höhe Brutto und Netto“

  1. Eine Sache, die mir schon länger im Kopf rum geistert:
    Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen betrug 2020 1080,-€ netto.
    Bei einer Arbeitszeit von 177,33 Stunden entspricht das einem Nettostundenlohn von 6,09 €.
    Hab ich irgendwo einen Denkfehler oder kollidieren hier tatsächlich Gesetze ?

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