Was bedeutet „Demokratieabgabe“ (Rundfunkbeitrag, GEZ)? Bedeutung, Definition

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Als „Demokratieabgabe“ bezeichnete der damalige WDR-Chefredakteur, Jörn Schönenborn, im Dezember 2012 den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag. Diese Bezeichnung löste in Deutschland eine heftige Debatte aus.

Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder. Generell ist dieser Beitrag keine Meinungsäußerung.

Was bedeutet der Begriff „Demokratieabgabe“? Bedeutung, Definition

Von seinem Begriff her, bedeutet „Demokratieabgabe“, dass jemand mit dem Zahlen des Rundfunkbeitrages etwas für die Demokratie tut. Denn mit der Demokratieabgabe kann kommerziell-unabhängiger Journalismus finanziert werden, der z.B. einen Bildungsauftrag verfolgt. Denn dieser Journalismus kann ohne Rücksicht auf Werbekunden kritisch berichten und hinterfragen.

Mit der „Demokratieabgabe“ kann ein Journalismus ermöglicht werden, der auch über Randthemen und weniger interessante Themen berichtet. Weiterhin kann ein Journalismus ermöglicht werden, der sachlich, ruhig und nicht-reißerisch berichtet. Dieser Journalismus kann auf Techniken wie Clickbaiting verzichten. Für diesen Journalismus gelten keine wirtschaftlichen Verwertungskriterien wie z.B. durch einen Artikel generierte Werbeumsätze.

Demokratieabgabe: Was sagte Jörn Schönenborn genau?

In einer Stellungnahme, die auf ard.de veröffentlicht wurde, erklärte Jörg Schönenborn unter anderem, dass die Demokratie-Abgabe ein Beitrag sei, die Funktionsfähigkeit des Staatswesen und der deutschen Gesellschaft zu wahren. Er führte aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Berichterstattung über Politik das Funktionieren der Demokratie sichere. Jörn Schönenborn äußerte sich, dass politische Berichterstattung, die länger als eine halbe Stunde ist, bei kommerziellen Vollprogrammen schwer zu finden sei.

Weiterhin äußerte Jörg Schönenborn, dass es gesellschaftlicher Konsens sei, dass wichtige Strukturen für das Zusammenleben gemeinschaftlich finanziert werden. Diese „wichtigen Strukturen“ seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Stellungnahme von Jörn Schönenborn war auf ard.de. Als die Redaktion den Beitrag im April 2023 aufrufen wollte, ging dies nicht mehr. Der Link war dieser hier.

Kritik am Wort „Demokratieabgabe“

Hinweis: Die nachfolgenden Worte spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wieder.

Der Ausdruck „Demokratieabgabe“ wurde kritisiert, da so der Rundfunkbeitrag eine freundliche Bezeichnung und eine moralisch-positive Aufwertung erhielt. Dies steht im Gegensatz zu dem Umstand, dass der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss, egal ob jemand Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt oder nicht. Deswegen sprechen Kritiker hier auch von einem „Zwangsbeitrag“. Wer den Beitrag nicht zahlen will und die Zahlung verweigert, muss nämlich damit rechnen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten dagegen vorgehen. Freiheitsentzug oder Vollstreckungsersuche sind möglich.

Außerdem wurde am Begriff „Demokratieabgabe“ kritisiert, dass damit versucht werde, hohe Gehälter, hohe Personalkosten, hohe Pensionskosten und hohe Invesitionskosten zu rechtfertigen, da diese für die Demokratie geschehen. Denn eine „Demokratieabgabe“ kann auch als Freifahrtschein zum Geld ausgeben verstanden werden.

Weiterhin stellten Kritiker in Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt noch wichtig für das Zusammenleben oder für die Demokratie sei.

Kritiker stellten außerdem die Umkehrfrage: Ist jemand, der gegen die Rundfunkabgabe ist, auch gegen die Demokratie?

Über den Rundbeitrag

Der Rundfunkbeitrag wurde am 1. Januar 2013 eingeführt und ersetzt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet – unter Einschränkungen – jeden Inhaber einer Wohnung den Rundfunkbeitrag zu zahlen bzw. das pro Wohnung der Rundfunkbeitrag nur einmal zu zahlen ist. (Als Inhaber einer Wohnung wird eine Person bezeichnet, die in der Wohnung gemeldet ist.) Für Inhaber gilt, dass die Beitragsschuld sich allein aus der Möglichkeit ergibt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen.

Gegen Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollen, können die öffentlich-rechtlichen Anstalten rechtlich vorgehen. Unter anderem können sie das Mittel der Erzwingungshaft einsetzen, bei der ein Zahlungsverweigerer mit Freiheitsstrafe bestraft wird. Weitere Mittel sind: Vollstreckungsersuche

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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