Die Maskenpflicht regelt, dass jeder einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, der z.B. einkaufen geht oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Doch was ist mit Banken? Muss in einer Bank oder Sparkasse auch die Maske getragen werden?
Gilt die Maskenpflicht in Banken oder Sparkassen? Nein, aber
Die kurze Antwort: In einer Bank oder einer Sparkasse müssen Sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gesetzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet in einer Bank eine Maske zu tragen, außer Bankmitarbeiter fordern es verbal ein oder Sie werden per Hinweisschild darauf aufmerksam gemacht.
Es gilt also, wenn Ihre Bank oder Sparkasse, die Maske nicht von Ihnen fordert, nehmen Sie die Maske ab, wenn Sie die Bank betreten. Hierbei ist es egal, ob sie nur Geld abheben, eine Überweisung tätigen oder mit einem Mitarbeiter sprechen wollen.
Banken, Sparkassen oder Geldinstitute dürfen – mit Berufung auf das Hausrecht – von Kunden fordern, dass Sie beim Betreten der Bank einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht!
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Ausnahmen: Bayern und NRW
In Bayern und Nordrhein-Westfalen müssen Sie beim Betreten einer Bank oder Sparkasse eine Maske tragen.
Maskenpflicht in Banken: Warum nicht?
Kennen Sie diesen Witz? „Letztens kamen zwei Maskierte in die Bank. Zum Glück waren das nur zwei Bankräuber. Die hatten nichts mit Corona zu tun. Wir haben uns ganz schnell beruhigt.“ (Mehr Corona-Witze finden Sie hier.)
In einer Bank oder Sparkasse muss Ihr Gesicht erkennbar sein, damit Bankmitarbeiter Sie von Bankräubern unterscheiden können. Dies dient der Sicherheit, denn jede verhüllte oder vermummte Person könnte ein Bankräuber sein.
Im Gespräch mit Bankmitarbeitern kann es erforderlich werden, dass man Sie identifizieren möchte. Hierbei ist eine Maske äußerst hinderlich.
Wenn Sie in einer Bank oder Sparkasse keine Maske tragen, achten Sie darauf, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern und wichtige Hygieneregeln einhalten.
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