Die kurze Antwort ist: Nein, Sie dürfen Ihre Mundschutzmaske nicht beim Autofahren tragen. Tragen Sie eine Mundschutzmaske beim Autofahren und werden angehalten, so müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen!
Generell gilt, dass Sie Ihr Gesicht beim Führen eines Fahrzeugs nicht verdecken oder verhüllen dürfen.
Es gelten aber Ausnahmen!
Mundschutz-Maske beim Autofahren: Ausnahme
In Baden-Württemberg gilt dies nicht. Das Bundesland hat als erstes festgelegt, dass eine Schutzmaske beim Autofahren getragen werden darf! Wer also in Baden-Württemberg beim Autofahren eine Mundschutzmaske trägt, verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.
Autofahrer mit Mundnasenschutz in Baden-Württemberg müssen dafür sogen, dass ihre Augen und Stirn deutlich erkennbar sind.
In Nordrhein-Westfalen entscheiden Polizisten je nach Einzelfall, ob das Tragen einer Mundschutzmaske medizinisch gerechtfertig ist oder nicht.
Mundschutz-Maske beim Autofahren verboten
Der 23. Paragraf der Straßenverkehrsordnung regelt die sonstigen Pflichten von Autofahrenden oder im Behördendeutsch „Fahrzeugführenden“.
In Absatz (4) ist festgelegt, dass eine Person, die ein Kraftfahrzeug führt, ihr oder sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken darf, so dass es nicht mehr erkennbar ist.
Das Gesicht dient nämlich zur Identifizierung des Fahrzeugsführer, wenn dieser oder diese z.B. geblitzt wird oder ein Vergehen begeht. Auf dem Blitzerfoto soll der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin nämlich identifizierbar sein. (Es könnte argumentiert werden, dass ein Mundnasenschutz ein vorsätzliches Verscheiern der Identität darstellt.)
Das eigene Auto stellt keinen öffentlichen Raum dar. Fremde halten sich hier nicht auf und damit ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus sehr unwahrscheinlich.
Mundschutz-Maske beim Autofahren: Bußgeld
In Deutschland droht ein Bußgeld von 60 Euro, wenn jemand mit aufgesetzter Mundschutz-Maske beim Autofahren verwischt wird. (Nur in Baden-Württemberg darf beim Autofahren ein Mundnasenschutz getragen werden.)
Mitfahrende Personen im Auto dürfen eine Mundschutzmaske tragen. Dies ist erlaubt, da – nach dem Kontaktverbot – nur Personen des eigenen Hausstandes mit im Auto sitzen dürfen.