Ist die Reichskriegsflagge verboten? Verbot, Erklärung

Ist die Reichskriegsflagge verboten, Verbot, Erklärung


Update: Die deutschen Innenminister einigten sich am 13. Juni 2021 auf ein Verbot der Reichskriegsflagge und Reichsflagge. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl, erklärte das Rechtsextremisten die Fahne als Ersatz für die in Deutschland verbotene Hakenkreuzfahne verwenden.

Verbot: Reichsflagge und Reichskriegsflagge

Mit dem Verbots-Erlass bekommen die Behörden einen Rahmen, um konsequent gegen den Missbrauch der Reichsflagge und Reichskriegsflagge vorzugehen. Dies gilt z.B., wenn die Reichsflagge oder Reichskriegsflagge an Orten und Daten (Plural von Datum) mit historischer Bedeutung oder Symbolkraft gehisst oder gezeigt wird. Werden ausländerfeindliche Parolen gerufen, so darf die Fahne nicht gezeigt werden. Auch bei paramilitärisch anmutenden Versammlungen ist das Zeigen der Reichsflagge oder Reichskriegsflagge verboten.

Das Verbot des Zeigens der Reichsflagge oder Reichskriegsflagge wird damit begründet, dass dies eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Unter die Begriffe „Reichsflagge“ und „Reichskriegsflagge“ fallen folgende Flaggen:

  • Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  • Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  • Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
  • Reichsflagge des Deutschen Reiches ab 1892
  • Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935

Hinweis: Der nachfolgende Text ist auf dem Stand vom Oktober 2020.

Diskussion über ein deutschlandweites Verbot der Reichskriegsflagge

Ende September 2020 plädiert der Innenminister Seehofer dafür, dass alle Bundesländer ein einheitliches Vorgehen bei einem Verbot der Reichskriegsflagge anstreben sollen. Er möchte, dass das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge nach Möglichkeit unterbunden wird. Darüber soll auf der Konferenz der Innenminister Dezember 2020 beraten werden. Das zeigt wie komplex die rechtliche Lage im Moment ist.

Reichskriegsflagge Verbot: Ursprüngliche und bis jetzt geltende Rechtslage

Grundsätzlich ist das öffentliche Zeigen von Flaggen in der Bundesrepublik auch bei Versammlungen erlaubt. Adler, Wappen oder Hoheitszeichen dürfen allerdings nur von dazu autorisierten Personen geführt werden. Dieser Aspekt wurde in Bezug auf historische Flaggen noch nicht aufgegriffen und wurde noch von keinem Gericht zur Urteilsfindung herangezogen. Staatsflaggen dürfen auch nicht verändert werden. Bisher galt, dass die Reichsfahne grundsätzlich erlaubt war.

Noch 2005 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Beschlagnahme der Reichsflagge durch die Behörden für rechtswidrig erklärt. Die Reichskriegsfahne durfte auch gezeigt werden, konnte aber bei Gefährdung der Sicherheit eingezogen werden konnte, sofern es sich um die im Kaiserreich und der Weimarer Republik verwendete Variante handelte. Das Zeigen der Variante, die die Nationalsozialisten verwendeten, stellt einen Straftatbestand dar.

Varianten mit unterschiedlicher rechtlicher Stellung

Die Reichsflagge

Die schwarz-weiß-rote Reichsflagge war die Flagge des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreiches. Sie durfte bis jetzt ohne Einschränkungen gezeigt werden. Es kam aber schon zu Beschlagnahmungen und Verurteilungen wegen Störung des öffentlichen Friedens. Allerdings schränkt das Zeigen der Reichsflagge jetzt der Erlass für Bremen ein.

von 1871 bis 1935 verwendete Varianten

Die Reichskriegsflagge trägt ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund in der Mitte mit dem preußischen Adler, der nie durch den deutschen Adler ersetzt wurde. Im linken oberen Quadranten befindet sich die Farben der Reichsflagge und ein Deutsch-Ritter-Kreuz, das auf die Kreuzfahrer zurückgeht, und als sogenanntes Eisernes Kreuz als militärische Auszeichnung Verwendung fand. In der Weimarer Republik wollte man nach dem Ende des Kaiserreichs die Reichskriegsflagge zunächst völlig neu gestalten.

Als Kompromiss an das Militär, dessen Führung die demokratischen Werte der Weimarer Republik nicht immer teilte, wurde sie aber schließlich nur modifiziert. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Oktober 2018 und Moment noch so auf der offiziellen Seite des Bundesverfassungsschutzes stellt das Zeigen dieser Flagge nicht nur keine Straftat, sondern auch keine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann allerdings nach allgemeinem Polizeirecht sichergestellt werden, wenn sie zum Anlass der Gefährdung der öffentlichen Ordnung wird.

von 1935 bis 1945 verwendete Variante der Reichskriegsflagge

Die Reichskriegsflagge, die die Nationalsozialisten ab 1935 verwendeten, ist grundsätzlich verboten. Der weiße Grund wurde hier durch einen roten ersetzt und in der Mitte befindet sich ein Hakenkreuz. Deshalb stellt ihr öffentliches Zeigen einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Das Symbol des Hakenkreuzes darf nicht öffentlich gezeigt werden.

Geregelt ist das durch § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder des § 130 StGB (Volksverhetzung). Verboten ist dabei die öffentliche Zurschaustellung bzw. Zeigen, die Herstellung und die Einfuhr aus dem Ausland. Der reine Besitz ist nicht strafbar. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind dabei ausnahmsweise anerkennenswerte Ziele, wie z. B. die Darstellung in Unterricht und Lehre. Wobei auch die Ausnahmen kompliziert sind. Die Abbildung des Hakenkreuzes und damit auch der Reichskriegsflagge in dieser Variante ist auf einem Buchumschlag ist bei wissenschaftlichen Büchern z. B. erlaubt, bei Trivialliteratur dagegen verboten.

Ist die Reichskriegsflagge verboten? Auslöser der neuen Rechtslagen

Der aktuelle Anlass für die Neuordnung der gesetzlichen Lage ist das auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zahlreiche ausländische und historische deutsche Flaggen gezeigt wurden, unter den ausländischen waren dabei besonders häufig die türkische, russische und amerikanische zu sehen. Die historischen deutschen Flaggen gingen bis in die Zeit des Deutschen Bundes zurück. Für besonderes Aufsehen sorgte der Versuch in den Reichstag einzudringen, bei dem auch die Reichsflagge und die Reichskriegsflagge gezeigt worden sein sollen.

Gründe für ein Verbot der Reichskriegsflagge

Man geht davon aus, dass die Reichs- bzw. die Reichskriegsflagge als Erkennungszeichen bzw. als Ersatz für die verbotene Hakenkreuzflagge dient. Dabei steht insbesondere die Reichskriegsflagge wegen ihres Bezuges zur imperialistischen Vergangenheit Deutschlands im Fokus. Sie ist eng mit dem Militär und damit auch mit den beiden Weltkriegen verbunden, die Deutschland als Angriffskrieg geführt hat. Schon in der Weimarer Republik (1919-1933) galt die Reichskriegsflagge als antidemokratisches Symbol.

Dass auch die bisher ohne Einschränkung erlaubte Reichsfahne verboten werden soll, liegt daran, dass der Verfassungsschutz zunehmend die sogenannten Reichsbürger im Konflikt mit der Demokratie sieht. Diese gehen davon aus, dass das deutsche Kaiserreich nie erloschen sei und dass entsprechend die Bundesrepublik auch keine rechtliche Legitimation besitze. Deutschland befinde sich noch im Krieg.

Je nach Ausprägung wird dabei keiner der Friedensverträge anerkannt, beginnend mit dem Versailler Vertrag bis zum 2-plus-4-Vertrag. Bezeichnend ist, dass damit auch der demokratische Vorläufer der Bundesrepublik die Weimarer Republik von einigen Vertretern der Szene nicht als legitim gesehen wird. Basierend auf dieser Theorie wird die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik abgelehnt. Dies wird durch das öffentliche Zeigen der Reichsflagge bzw. der Reichskriegsflagge zum Ausdruck gebracht.

Reichskriegsflagge: Unterschiedliche Haltung der Bundesländer

Das Bundesland Bremen hat das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge und auch der Reichsflagge im September 2020 verboten. Sie können eingezogen werden und ihr Führen kann mit einem Bußgeld von 1000 Euro belegt werden. Trotzdem kündigt der Innenminister Bremens an für eine Reichsflagge, gelte das nur bei konkreter Provokation. Geregelt wird das durch eine Ergänzung des Polizeigesetzes.

Brandenburg hält die geltende Regelung bezüglich der Reichskriegsflagge für ausreichend und plant im Moment keine Erweiterung auf die Reichsflagge. Reichskriegsflaggen können dort schon seit 20 Jahren aufgrund eines Erlasses eingezogen werden, und ein Bußgeld kann verhängt werden.

Nordrhein-Westfalen verbietet im Oktober 2020 das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge per Erlass. Die SPD forderte zunächst auch die Reichsflagge mit einzuschließen. Dazu kam dann allerdings nicht.

Auch andere Bundesländer kündigen an, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Bis dahin gilt die ursprüngliche Rechtslage.
Ein Bundesgesetz könnte alle Regelungen kippen, denn grundsätzlich wäre hier eine Zuständigkeit des Bundes laut Grundgesetz möglich, und Bundesrecht stände dann über dem Landesrecht.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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