Bedeutung: Bezeichnung für Aussagen, die das Ziel der Herabsetzung und Verunglimpfung bestimmter Personen oder Personengruppen verfolgen. Als Hate Speech können Beiträge von Beleidigungen bis Volksverhetzung bezeichnet werden.
Hate Speech und Meinungsfreiheit widersprechen sich nur, wenn gesetzliche Regelungen durch Aussagen gebrochen werden. In solchen Fällen, wird das Delikt als Äußerungsdelikt bezeichnet.
Hate Speech-Aktivisten kann vorgeworfen werden Gegner mit der Beschuldigung Hate Speech begangenen zu haben, mundtot zu machen.
Sammlung von Äußerungsdelikten:
- Beleidigung (§§ 185 ff. StGB)
- Üble Nachrede (§§ 185 ff. StGB)
- Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB)
- Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§ 90b StGB)
- Beschimpfung von Bekenntnissen (§ 166 StGB )
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Anstiftung
- Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
Verletzungs von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)
(Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Rechtsberatung findet auch nicht. Bitte fragen Sie einen Anwalt.)
„Hate Speech“ kann mit „Hassrede“ übersetzt werden.
Wortart: Susbtantiv
Beispiel 1: „War das jetzt Hate Speech?“