Schwedisches Gesetz, dass den Geschlechtsverkehr regelt und von Bürgern einfordert, dass sie vor Beginn des Sexes und Sexakten ein klares und eindeutiges Einverständnis und damit die Zustimmung des Sexualpartners zu den jeweiligen sexuellen Handlungen einholen (und im Idealfall auch nachweisen können).
Sollte das Einverständnis nicht eingeholt werden, so kann der Sex nachträglich als Vergewaltigung bewertet werden – auch wenn es zu keiner Auseinandersetzung, Gewalt oder andersweitiger Bedrohung vor oder nach dem Sex kam.
Das Einverständnis kann mündlich, durch eine Geste oder schriftlich erfolgen.
Das Gesetz betrifft alle Paare: Heterosexuelle Paare wie gleichgeschlechtliche Paare und auch Ehepaare; egal wie lange die Personen sich kennen.
Das Gesetz wurde 2017 von rotgrünen Regierung erarbeitet und tritt ab dem 1. Juli 2018 in Kraft. Alle Parlamentsparteien stimmten für das Gesetz. Es soll eine Reaktion auf die #MeToo-Debatte sein.
Das Gesetz führt zwei neue Strafbestände ein:
- unachtsame Vergewaltigung
- unachtsamer sexueller Übergriff
Was ist eine unachtsame Vergewaltigung?
Wenn der Sex stattfindet, ohne dass das Einverständnis klar gegeben oder das klar Widersprochen wurde, wird dies als „unachtsame Vergewaltigung“ bezeichnet.
Als Beispiel: Eine Frau will keinen Sex, sagt aber nicht „Nein“ und wehrt sich auch nicht gegen die Versuche des Mannes. Der Mann fasst dies als „Ja“ auf. Damit ist der Strafbestand der „unachtsamen Vergewaltigung“ erfüllt, da der Mann nicht aktiv das Einverständnis der Frau eingeholt hat.
Mit einem gewaltätigen Akt hat dies nichts zu tun.
Was ist ein unachtsamer sexueller Übergriff?
Wie bei der unachtsamen Vergewaltigung bezeichnet der „unachtsame sexuelle Übergriff“ sexuelle Handlungen, die an einer Person vorgenommen werden, ohne dass die Person dies möchte, klar „Nein“ gesagt hat oder sich wehrt.
Auch hier ist der Strafbestand, dass kein eindeutiges Einverständnis eingeholt wurde, erfüllt.
Das Einverständnis-Gesetz wird auch Einwillungsgesetz genannt.
Der Premierminister der schwedische Regierung Stefan Löfven sagte zu dem Gesetz, dass damit mehr sexuelle Handlungen als bisher als Vergewaltigung eingestuft werden. Ziel sei es mehr Personen zu verurteilen.
Als Beispiel wurde der Fall einer Frau genannt. Sie wachte mitten in der Nacht auf und spürte den Pen*s ihres Bettpartners in ihr. Er hatte keine Gewalt angewendet. Sie war aber erschrocken, wehrte sich nicht und hatte auch nicht „nein“ gesagt. Der Täter wurde freigesprochen. Mit dem neuen Gesetz soll solcher Sex als Vergewaltigung bewertet werden.
Reaktionen
Schwedische Juristen sprachen sich gegen das Gesetz aus. Anne Ramberg, Chefin des schwedischen Anwaltsverbundes, sagte: „Das Gesetz verlangt ja, dass bei jeder neuen sexuellen Handlung immer wieder erneut um Erlaubnis gebeten werden muss. Erwachsene Menschen wissen doch, dass man nicht vor jedem Akt verhandelt und ein Abkommen auf diese Weise setzt.“
Folgen und Interpretation
Sex kann mit dem Gesetz in Schweden leicht als Vergewaltigung bewertet werden, wenn der Mann nicht die explizite Erlaubnis der Frau eingeholt hat.
Sollte nur eine mündliche Vereinbarung stattgefunden haben, so steht im Falle einer Anzeige Aussage gegen Aussage.
In den sozialen und klassischen Medien berichteten Frauen, dass sie im schlafenden oder betrunkenen Zustand Sex hatten und deshalb nicht „nein“ sagen konnten. Es wird oft beschrieben, dass sie beim Akt anwesend waren, aber psychisch „eingefroren“, wodurch es ihnen unmöglich war „nein“ zu sagen.