Darf man Klimaaktivisten von der Straße reißen oder überfahren? Rechte der Autofahrer

Darf man Klimaaktivisten von der Straße reißen oder überfahren, Rechte der Autofahrer


Kurze Antwort: Machen Sie es lieber nicht! Klimaaktivisten wegzutragen, von der Straße zu reißen oder wegzuzerren, könnte als Nötigung oder Körperverletzung gewertet werden. Überfahren werden, dürfen Klimaaktivisten auf gar keinen Fall!

Darf man Klimaaktivisten anpinkeln? Die Antwort: Nein! Jemanden anzupinkeln, wird als Beleidigung und Körperverletzung vor Gericht gewertet.

In vielen Städten und sogar auf Autobahnen sorgen die klebenden Klimaaktivisten für Unruhe. Viele Autofahrer haben kein Verständnis für dieses Verhalten und fragen sich, ob sie nicht selbst tätig werden können, bis die Polizei eintrifft. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich Recht und Unrecht nicht unbedingt ausspielen muss. Das steckt nämlich hinter dem Gedanken von Notwehr. Wer sich ordnungsgemäß verhält, dabei aber „angegriffen“ wird, darf sich auch ganz legal verteidigen. Das geht sogar so weit, dass auch in Kauf genommen werden kann, dass der Angreifer bei der Notwehr verletzt wird. Einigen Experten zufolge ist Notwehr ein Menschenrecht, welches jedem Bürger zusteht.

Wie können Klimakleber straffrei von der Straße entfernt werden? Ist wegtragen erlaubt?

Ein Anwalt aus Köln hat sich mit dieser Frage näher beschäftigt. Einige Gerichte urteilten in der Frage der Nötigung durch Aktivisten bisher ganz unterschiedlich. Der Anwalt vertritt zudem auch eine ganz andere Meinung, als seine Kollegen. Er ist der Ansicht, dass Anwälte, die eine andere Meinung als er vertreten, den Menschen die eigene Zivilcourage austreiben wollen. Der Anwalt aus Köln ist der festen Meinung, dass die Klimaaktivisten mit ihren Klebeaktionen rechtswidrig handeln. Also dürfen seiner Meinung nach die Autofahrer die Klimaaktivisten (Klimakleber) auch eigenständig von der Straße entfernen.

Andere Experten wettern diesbezüglich dagegen und erklären, dass ein Wegzerren von der Straße durchaus als Nötigung oder gar als Körperverletzung angesehen werden kann. Die Sitzblockade fällt nämlich in den Schutzbereich des Artikel 8 GG, in dem die Versammlungsfreiheit geregelt ist. Diese wiederum kollidiert aber mit dem Freiheitsrecht der Autofahrer.

Hier kommt es ganz auf die Auslegung der beiden Grundrechte an und ist im Einzelfall zu entscheiden. Ein Professor für Strafrecht an einer Universität rät dringend davon ab, die Klimaaktivisten eigenständig von der Straße zu entfernen und diese womöglich dabei noch zu verletzen. Es ist nicht gewiss, ob solch eine Straftat später als Notwehr abgehandelt wird.

Auch der Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion erscheint die Maßnahme „Notwehr“ durch Einzelpersonen nicht rechtlich gültig. Um Klimablockaden schnell und sicher aufzulösen, sind in erster Linie die Ordnungsbehörden einzuschalten.

Notwehr ist gerechtfertigt

Einige Rechtsexperten vertreten die Meinung, dass das eigenständige Wegtragen der Aktivisten dazu geeignet sei, um den Angriff zu verhindern oder zumindest etwas abzumildern. Grundsätzlich gilt das gleiche Prinzip, wie bei einer Frau, die nachts angegriffen und am Weitergehen behindert wird. Sie darf, aus Notwehr, ein Pfefferspray benutzen und es dem Angreifer in die Augen sprühen. Selbst dann, wenn der Angreifer dabei verletzt werden könnte.

Ein Münchner Strafrechtler teilt diese Ansichtsweise jedoch nicht. Man könne ein „gezieltes Verhindern am Weitergehen“ nicht mit einer öffentlichen Sitzblockade gleichstellen. Würden hier die Autofahrer selbst aktiv werden und die Klimaaktivisten – unter Umständen schmerzhaft – entfernen, könne nicht in jedem Fall von Notwehr gesprochen werden.

In der Rechtswissenschaft entscheidet oftmals der konkrete Einzelfall. Hier fließen die unterschiedlichsten Faktoren in die Bewertung mit ein. Ein betroffener Autofahrer kann diese Faktoren aber nur schwer einschätzen und riskiert bei eigenem Eingreifen womöglich, sich strafbar zu machen.

Fazit: Darf man Klimaaktivisten von der Straße reißen oder überfahren?

Selbstverständlich besteht für Autofahrer auch das Recht auf Notwehr; aber nicht immer! Es müssen bestimmte Faktoren einhergehen, damit die Blockade der Klimaaktivisten als „verwerflich“ bezeichnet werden kann und somit als Nötigung gilt. Autofahrern kann nicht garantiert werden, dass sie für eigenständiges Tätigwerden – mit eventuellen Verletzungen – nicht auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Vielmehr sollte bei Sitzblockaden durch Klimaaktivisten grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Gut zu wissen ist auch, dass das Recht auf Notwehr automatisch erlischt, sobald die Ordnungsbehörden vor Ort sind. Kann um die Protestierenden herumgefahren werden, liegt für Autofahrer ebenfalls kein Recht auf Notwehr vor.

Darf man Klimaaktivisten anpinkeln?

Wir beantworten diese Frage, da nach ihr gegoogelt wird und es scheinbar Interesse daran gibt. Die Antwort auf die Frage, ob man Klimaaktivisten anpinkeln darf, lautet: Nein! Ein Anpinkeln von Klimaklebern wird als Beleidigung und Körperverletzung gewertet werden.

Eine Argumentation, dass mit dem Urin geholfen werden wolle, dass der Kleber sich löst, wird – wahrscheinlich, so glaubt die Redaktion – vor Gericht keinen Bestand haben. Denn die Idee dieser Tat scheint mehrheitlich von den betroffenen Autofahrern auszugehen, die einfach ihre Wut ausleben möchten und die Klimaaktivisten bestrafen und erniedrigen wollen. Ein Gericht müsste hier erkennen, dass Autofahrer helfen wollten, obwohl die Klimaaktivisten eigentlich von den Autofahrern und Bürgern nicht von der Straße entfernt werden wollen. Die Klimaaktivisten werden sich der Staatsmacht (Polizei) beugen, wenn diese eintrifft.

Hinweis: Die Redaktion schreibt im Konjunktiv, da noch kein Urteil gefällt wurde. Daher kann die Strafe nur gemutmaßt werden.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

Hallo, ich bin Autor und Macher von BedeutungOnline. Bei BedeutungOnline dreht sich alles um Worte und Sprache. Denn wie wir sprechen und worüber wir sprechen, formt wie wir die Welt sehen und was uns wichtig ist. Das darzustellen, begeistert mich und deswegen schreibe ich für dich Beiträge über ausgewählte Worte, die in der deutschen Sprache gesprochen werden. Seit 2004 arbeite ich als Journalist. Ich habe Psychologie und Philosophie mit Schwerpunkt Sprache und Bedeutung studiert. Ich arbeite fast täglich an BedeutungOnline und erstelle laufend für dich neue Beiträge. Mehr über BedeutungOnline.de und mich erfährst du hier.

Ein Gedanke zu „Darf man Klimaaktivisten von der Straße reißen oder überfahren? Rechte der Autofahrer“

  1. Doch wenn man aufgrund der Sitzblockade von Klimaaktivisten nicht auf Toilette kann und doch aufgrund der Wartezeit muss? Wildpinkeln ist ja genau verboten also wieso nicht direkt die Verantwortlichen anpinkeln?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert