Bußgeldkatalog zum Kontaktverbot in Nordrhein-Westfalen (NRW) – Liste

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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2020 einen Straf- und Bußgeldkatalog zum am 22. März 2020 erlassenen Kontaktverbot festgelegt.

Zu Erinnerung: Das am 22. März 2020 erlassene Kontaktverbot verbietet folgende Handlungen während der Coronakrise:

  • Ansammlungen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit sind verboten.
  • Der Abstand zu anderen Menschen muss mindestens 1,5 Meter betragen.
  • Wer nicht miteinander im gleichen Haushalt lebt, muss einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten.

Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Straf- und Bußgeldkatalog zum Kontaktverbot in Nordrhein-Westfalen (NRW): Diese Geldstrafen drohen.

Mit folgenden Bußgeldern werden Handlungen und Taten gegen Kontaktverbot in Nordrhein-Westfalen bestraft:

  • Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit: 250 Euro Bußgeld pro Person.
  • Zusammenkünfte mit mehr als zwei, aber weniger als zehn Personen in der Öffentlichkeit: 200 Euro Bußgeld für jede Person.
  • Verstoß gegen Besuchsverbot: 200 Euro Bußgeld pro Person. (Besuchsverbote gelten z.B. für Altenheim oder Krankenhäuser.)
  • Nichtbeachtung von Schutzmaßnehmen und Hygieneunterweisung: 800 Euro Bußgeld.
  • Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung: 400 Euro Bußgeld.
  • Teilnahme an Zusammenkünften: 250 Euro Bußgeld pro Person
  • Teilnahme an Sportveranstaltung: 250 Euro Bußgeld pro Person.
  • Verstoß gegen eine Anordnung: 500 Euro Bußgeld pro Person.
  • Organisator einer Sportveranstaltung oder Zusammenkunft sein: 1.000 Euro Bußgeld.
  • Eine mitgenommen Speise in weniger als 50 Metern Abstand zur gastronomischen Einrichtung essen: 200 Euro Bußgeld pro Kunde.
  • Schutzauflagen einer Bibliothek nicht einhalten: 1.000 Euro Bußgeld.

Bußgelder für Betreibsinhaber / Geschäftsführung / Geschäftsführer

  • Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben nicht einhalten: 1.000 Euro Bußgeld (für Veranstalter)
  • Friseursalon oder Kosmetikstudio betreiben: 2.000 Euro Bußgeld
  • Ein Restaurant, Café oder Kneipe betreiben: 4.000 Euro Bußgeld
  • Bar, Club oder Diskothek betreiben: 5.000 Euro Bußgeld
  • Spielhalle betreiben: 5.000 Euro Bußgeld
  • Fitness- oder Sonnenstudio betreiben: 5.000 Euro Bußgeld
  • Mehr Personen in Markt oder Geschäft lassen als erlaubt: 500 – 1.000 Euro Bußgeld.

Die oben genannten Bußgelder gelten für den Erstverstoß. Bei Wiederholungsverstößen wird das Bußgeld verdoppelt. Die maximale Obergrenze vom Bußgeld beträgt 25.000 Euro.

  • Wenn ein Reiserückkehrer gegen ein Betretungsverbot verstößt, wird dies als Straftat geahndet.
  • Es wird als Straftat geahndet, wenn jemand eine öffentliche Veranstaltung in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung durchführt.

Die hier genannte Liste ist nicht  vollständig. Sie erlaubt einen Einblick für Bürger, welches Handeln geahndet wird. Sie finden die komplette Liste auf der Webseite der Polizei NRW.

Nordrhein-Westfalen ist das erste deutsche Bundesland das einen Straf- und Bußgeldkatalog zum Kontaktverbot erlassen hat.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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