Was sind Upload-Filter? Uploadfilter Bedeutung, Funktionsweise, Definition


Uploadfilter scannen und analysieren Medieninhalte. Während des Uploads und vor der Veröffentlichung auf einer Plattform prüfen sie Inhalte auf Regel- oder Rechtsverstoße. Erkennt ein Uploadfilter einen Verstoß gegen die Regeln einer Plattform, so verhindert dieser die Veröffentlichung des Medieninhaltes.

Nach welchen Regeln Uploadfilter arbeiten, legen die Betreiber einer Plattform selbst fest. Die Regeln der Uploadfilter richten sie dabei nach nationalen (und internationalen) Gesetzen und ihren Community-Regeln aus.

Folgende Plattformen und Unternehmen arbeiten bereits mit Uploadfiltern: (Auszug)

  • Facebook
  • Instagam
  • Microsoft
  • Twitter
  • YouTube (Content-ID-System)

Der Uploadfilter von YouTube ist seit 2007 aktiv, wird ständig weiterentwickelt und seine Entwicklung soll mehr als 100 Millionen (100.000.000) US-Dollar gekostet haben. Der YouTube-Uploadfilter hat als Aufgabe Urheberrechtsverletzungen von Musik, Videos, Filmen und anderen audiovisuellen Inhalten zu erkennen. Erkannte Inhalte werden dann entfernt. Erkannte illegal urheberrechtlich hochgeladene Musik wird automatisch stumm geschaltet.

Auf Facebook werden Uploadfilter eingesetzt, um die Veröffentlichung von illegalen Inhalte und Inhalte, die gegen die Facebook-Regeln verstoßen, zu verhindern. Unter anderem werden pornografische Inhalte und Inhalte mit erotischem oder sexuellem Charakter entfernt.

Ziele von Uploadfiltern

Uploadfilter arbeiten mit riesigen Datenbanken und komplexen Algorithmen, die einen Medieninhalt auf Text-, Bild-, Sprach- und Videoinhalte überprüfen. Dabei scannt der Algorithmus einen Inhalt unter anderem auf Übereinstimmungen mit urheberrechtlich-geschützte Werken wie Musik, Liedern, Filmen, Bildern und Videos. Weitere Übereinstimmungen können durch die algorithmische Erkennung von sexuellen oder pornografischen Inhalten entstehen.

Uploadfilter können verhindern, dass rechtswidrige oder illegale Medieninhalte auf einer Plattform veröffentlicht werden. Dies können z.B. Gewaltdarstellungen, Terrorpropaganda oder Kinderpornografie sein.

Uploadfilter verhindern auch, dass jemand Medien verbreitet und veröffentlicht, die ihm nicht gehören. Dies gilt unter anderem für direkte Kopien oder bearbeitete Werke. Auch Erwähnungen kurzer Sequenzen oder Ausschnitte kann ein Uploadfilter erkennen und die Veröffentlichung verhindern.

Uploadfilter arbeiten automatisch und in der Regel findet eine händische Überprüfung durch einen Menschen nicht statt.

Artikel 13 und Uploadfilter

Die Uploadfilter des Artikel 13 sollen dafür sorgen, dass Nutzer kein urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Webseite oder App hochladen und veröffentlichen können. Das bedeutet, dass Plattformen nur noch die Veröffentlichung von Inhalten erlauben dürfen, wofür sie eine Lizenz haben. Fehlt die Lizenz ist die Veröffentlichung verboten.

Im Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtslinie ist festgelegt, dass Uploadfilter für alle Plattformen gelten sollen, die Profitorientiert arbeiten.

Plattformen, die alle(!) drei folgende Kriterien erfüllen, sind davon ausgenommen:

  • Die Plattform ist weniger als 3 Jahre auf dem europäischen / EU-Markt aktiv
  • Der Jahresumsatz ist unter 10 Millionen Euro.
  • Weniger als 5 Millionen Nutzer nutzen die Plattform im Monat.

Außerdem müssten die Plattformbetreiber belegen, dass sie sich mit größter Mühe und bestmöglichen Bemühungen gegeben Urheberrechtsverletzungen einsetzen.

Von Artikel 13 sind alle Apps und Webseiten betroffen, die den Upload von Medieninhalten erlauben. Diese Inhalte können Bilder, Videos, Musik, Collagen, Gifs und sonstiges sein.

Der Artikel 13 regelt außerdem, dass Plattformbetreiber für alle Inhalte, die Nutzer auf ihrer Plattform hochladen und veröffentlichen wollen, Lizenzen von Rechteinhabern einholen müssen. (In Anbetracht der Menge an Inhalten die täglich im Netz veröffentlicht werden, ist das eine unglaubliche und unschaffbare Aufgabe. Beispiel: Pro Minute sollen auf YouTube mehr als 400 Videos veröffentlicht werden.) Eine Folge der Lizenz-Regelung könnte sein, dass Plattform-Betreiber jede ihnen angebotene Lizenz annehmen werden.

Ziel von Artikel 13 ist es, dass die (großen) Plattformen gezwungen werden sollen, mehr an Künstler und Kreative zuzahlen. Dies findet durch den Kauf von Lizenzen statt. Von den Uploadfiltern werden kleine Plattformnutzer betroffen sein, die wenig Kenntnis im Urheberrecht haben.

Artikel 13 sorgt dafür, dass eine Beschwerdestelle für Urheberrechtsverletzungen eingerichtet wird. An diese Beschwerdestelle können Medien- und Contentersteller aber auch Plattformbetreiber ihre Beschwerden richten.

Aktuelle rechtliche Situation (vor Artikel 13)

Plattformbetreiber sind aktuell nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern verantwortlich. Das heißt Nutzer können auf Plattformen im Internet Inhalte frei veröffentlichen. Erst, wenn ein Rechteinhaber bei den Plattformbetreibern angibt, dass ein Inhalt unerlaubt veröffentlicht wurde, müssen die Plattformbetreiber die Veröffentlichung des Inhalts rückgängig machen und diesen ggf. löschen.

Zusammengefasst Aktuelle Situation: (vor Artikel 13) Ein Urheberrechtsverstoß wird erkannt und gemeldet, die Plattform muss reagieren und löschen. Unerkannte Urheberrechtsverstoße bleiben bestehen.

Artikel 13 hebt diese Situation auf und bringt Plattformbetreiber in die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Um Strafen zu verhindern, müssen die Plattformbetreiber verhindern, dass urheberrechtlich geschützt Werke überhaupt erst veröffentlicht werden. Das geht über Uploadfilter. Diese filtern Inhalte beim Upload nach urheberrechtlich geschützen Werken. Haben Plattformbetreiber eine Lizenz zum Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Werken dürfen sie diese veröffentlichen.

Zusammengefasst: Situation mit Artikel 13: Die Plattform muss Urheberrechtsverstöße schon beim Upload erkennen, bevor die Werke veröffentlicht werden.

Kritik an Uploadfiltern

Dass Uploadfilter immer zu 100 Prozent funktionieren, ist nie garantiert. Uploadfilter können nicht zwischen ernsten Inhalten, Kritik und Satire unterscheiden. Uploadfilter können auch nicht unterscheiden, ob ein Meme ein Urheberrechtsverstoß ist oder ob Text auf einem Bild schon gegen Urheberrechte verstößt. Das würde bedeuten, dass Portalbetreiber im Endeffekt vermutlich dazu neigen, eher die Veröffentlichung von Inhalten zu verhindern, anstatt das Risiko einer Strafe einzugehen.

Kritiker befürchten das Uploadfilter zu einer Zensur führt, da Inhalte im Zweifelfalls wohl automatisch nicht veröffentlicht werden. Die Uploadfilter sind damit eine Präventiv-Zensur.

Uploadfilter sorgen dafür, dass Plattformbetreiber entscheiden müssen, welche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen und welche nicht. Diese Entscheidungen werden unter dem Gesichtspunkt einer drohenden Strafe getroffen. Damit werden staatlichen juristische Entscheidungen an private Firmen ausgelagert.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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