Was ist der Nürnberger Kodex (1947)? Bedeutung, Definition, Erklärung, Inhalt

Was ist der Nürnberger Kodex 1947, Bedeutung, Definition, Erklärung, Inhalt


Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie, die die Vorbereitung und Durchführung von medizinischen, psychologischen und anderen an Menschen durchgeführten Experimente regelt.

Was ist der Nürnberger Kodex (1947)? Bedeutung, Definition, Erklärung

Der Kodex besteht aus zehn klar festgelegten Punkten, die besagen, dass eine freiwillige Zustimmung einer Versuchsperson zu Experimenten unbedingt erforderlich ist.

Dazu muss die Versuchsperson im juristischen Sinne in der Lage sein, die Entscheidung fällen zu können. Die Einwilligung zu Versuchszwecken muss weiterhin freiwillig, ohne Druck, Gewalt, Täuschung, Betrug oder Zwang erfolgen. Die betroffene Person muss in der Lage sein, ihre eigene Entscheidung treffen zu können, ohne dass sie in irgendeiner Form überredet oder gezwungen wurde, ihre Einwilligung zu Versuchszwecken zu geben.

Weiterhin müssen der Person alle Einzelheiten wie der Zweck des Experimentes, die Gefahren, eventuelle Folgeschäden, welche Mittel angewendet werden und die Länge des Versuches bekannt sein. Nur dann kann er in der Lage sein, eine voll informierte Entscheidung zu treffen.

Der Nürnberger Kodex wurde 1947 festgelegt und gehört bis heute zu den internationalen medizinethischen Grundlagen. Mit diesem rechtlichen Kodex wurden klare Richtlinien für Menschenversuche geschaffen, die bis heute die Basis der medizinischen Ausbildung sind.

Warum gibt es den Nürnberger Kodex? Geschichte, Historie, Gründe

Der Nürnberger Kodex wurde 1947 beim Nürnberger Ärzteprozess nach der Urteilsverkündung festgelegt.

Während der Nationalsozialismus-Zeit führten Ärzte im Namen der Forschung verschiedene Experimente an Menschen durch, die sich in Konzentrationslagern befanden. Ohne Rücksicht auf deren Gesundheit oder Leben wurden Zwangssterilisation und andere verbrecherische medizinische Versuche an den Häftlingen durchgeführt. Die Ärzte unternahmen unter anderem Höhenversuche in Druckkammern, Unterkühlungsversuche, Fleckfieber-, Sulfonamid- und Gift-Experimente an den Häftlingen. Weiterhin wurde die Trinkbarmachung von Meerwasser an ihnen getestet.

Schließlich fand dann 1947 der größte Ärzteprozess in der Geschichte statt. Der US-Militärgerichtshof klagte in Nürnberg gegen diese 20 Ärzte und drei weitere Personen, die der Organisation von Medizinverbrechen beschuldigt wurden. Nach 140 Verhandlungstagen wurde dann das Urteil vom US-Militärgerichtshof gefällt, welches mit sieben Todesurteilen, fünf lebenslangen Haftstrafen, vier langjährigen Haftstrafen und sieben Freisprüchen endete. Als Folge dieses Urteils erließ der US-Militärgerichtshof am 20. August 1947 ein zehn Punkte Kodex, der anschließend als Nürnberger Kodex bekannt wurde und bis heute die Grundlage bei Experimenten mit Menschen bildet. Damit wird gesichert, dass die heutige Medizin auf bioethischen Grundlagen basiert.

Wozu dient der Nürnberger Kodex? Zweck

Mit dem Nürnberger Kodex soll sichergestellt werden, dass die Menschenrechte sowie die Menschenwürde erhalten bleiben und unwürdige medizinische Menschenversuche vermieden werden. Dem 1947 erlassenen zehn Punkte Kodex von Nürnberg wurden von der UNESCO, dem Weltärzteverband und des Europarates weitere Punkte hinzugefügt, die sich der heutigen Situation anpassen.

Damit die grundlegenden Prinzipien des Kodex nicht in Vergessenheit geraten, erinnerte die Nürnberger Regionalgruppe der Vereinigung Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) zum 50. Jahrestag an den Nürnberger Kodex. Auf ihrem Kongress Medizin und Gewissen ergänzte die Vereinigung den Kodex mit eigenen und auf heute bezogene ethische Fragen zu den Themen Fortpflanzungsmedizin, Pränataldiagnostik, Gendiagnostik, Transplantationsmedizin, Sterbehilfe und Sterbebegleitung.

Durch die zehn Punkte des Kodex wird ein klarer Trennstrich zwischen medizinischen Versuchen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gezogen und solche oder ähnliche Verbrechen wie die vom Zweiten Weltkrieg sollen mit dem Nürnberger Kodex verhindert werden.

Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex: Inhalt

1. Bevor die Versuchsperson ihr Einverständnis zu Experimenten geben kann, muss ihr das Wesen, die Länge, der Zweck des Versuchs, die Methode und welche Mittel eingesetzt werden, bekannt sein. Weiterhin muss die Versuchsperson darüber informiert sein, welche Folgeschäden, Gefahren und Unannehmlichkeiten sie durch den Versuch zu erwarten hat.
Derjenige, der den Versuch leitet, anordnet oder durchführt, hat die Pflicht, den Wert der Zustimmung festzustellen. Diese Pflicht darf nicht straflos an andere Personen abgegeben werden.

2. Der Versuch muss so durchgeführt werden, dass die Ergebnisse dem Wohl der Gesellschaft dienen und diese Ergebnisse nicht durch andere Methoden oder Forschungsmittel erreicht werden können. Weiterhin dürfen die Versuche nicht überflüssig oder willkürlich sein.

3. Der Versuch muss so durchgeführt werden, dass die Ergebnisse den Versuch rechtfertigen. Weiterhin muss er auf Tierversuche und Wissen über die Krankheit aufbauen.

4. Bei der Versuchsdurchführung müssen alle unnötigen körperlichen und seelischen Schädigungen und Leiden vermieden werden.

5. Der Versuch darf unter keinen Umständen durchgeführt werden, wenn angenommen werden kann, dass es zu ernsten Schäden oder dem Tod kommen kann. Dient der Versuchsleiter jedoch gleichzeitig als Versuchsperson, kann unter Umständen eine Ausnahme gemacht werden.

6. Eine Gefährdung darf nicht über die Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des Problems vorgegeben sind.

7. Um die Versuchsperson vor jeglichen Verletzungen, bleibenden Schäden oder dem Tod zu bewahren, muss der Versuch sorgfältig vorbereitet werden und in einer passenden Einrichtung durchgeführt werden.

8. Von dem Versuchsleiter- oder Durchführer wird in allen Bereichen des Versuchs höchste Geschicklichkeit und Vorsicht verlangt und die Versuche dürfen nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden.

9. Erreicht die Versuchsperson einen Punkt, an dem sie körperlich oder psychisch nicht mehr in der Lage ist, den Versuch weiterzuführen, darf sie diesen jederzeit beenden.

10. Hat der Versuchsleiter während des Versuches aufgrund seines Urteilsvermögens Bedenken oder muss mit Verletzungen, bleibenden Schäden oder dem Tod der Versuchsperson rechnen, muss der Versuch abgebrochen werden.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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