Der „globalen Pakt für Flüchtlinge“ ist nach dem UN-Migrationspakt ein weiteres UN-Abkommen, dass den internationalen Umgang mit Flüchtlingen regeln soll. Ziel des Paktes ist die Unterstützung und Entlastung von Ländern, die die Flüchtlinge aufnehmen und vorsorgen.
Am 13. November 2018 wurde im dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung über den „globalen Pakt für Flüchtlinge“ diskutiert. Länder in denen viele Flüchtlinge aufgenommen wurden, sprachen sich für den Pakt aus. Diese Länder waren unter anderem: Pakistan, Algerien, Venezuela und die Demokratische Republik Kongo.
Mitte Dezember soll der Pakt offiziell von der UN-Generalversammlung unterzeichnet werden.
Der „globale Pakt für Flüchtlinge“ ist rechtlich nicht bindend. Er stellt eine Absichts- und Selbstverpflichtungserklärung der unterzeichnenden Staaten dar.
Den offiziellen Text „Globaler Pakt für Flüchtlinge“ findest du hier und hier. (Beide Links führen zu PDFs über den globalen Pakt für Flüchtlinge auf un.org.)
Der englische Titel des Paktes ist „Global Compact on Refugees“.
Wer stimmte für den „globalen Pakt für Flüchtlinge“?
Dem Entwurf des „globalen Pakt für Flüchtlinge“ stimmten 176 UN-Mitgliedsstaaten zu. Deutschland und alle EU-Staaten stimmten dem Pakt zu. 13 Staaten nahmen nicht an der Abstimmung teil. 3 Länder enthielten sich.
Die USA stimmten gegen den Pakt, da dieser – laut US-Botschafterin – gegen die Interessen ihres Landes verstoße.
Inhalt des globalen Pakt für Flüchtlinge
Vom „globalen Pakt für Flüchtlinge“ sind folgende Personen betroffen:
- offizielle anerkannte Flüchtlinge
- Personen, die nach internationalem oder nationale Recht einen Schutzanspruch haben
- politisch Verfolgte
- Kriegsflüchtlinge
Länder, die an Kriegsgebiete grenzen und viele Flüchtlinge aufnehmen, sollen durch den Pakt unterstützt werden. Als Begründung dafür wird genannt, dass die Lasten, die durch internationale Flüchtlingsbewegungen entstehen, international nicht gerecht verteilt sind. Der Pakt soll hier für Ausgleich sorgen, in dem er Lasten und Verantwortung verteilt.
Kernziele des globalen Pakt für Flüchtlinge sind:
- Den Druck auf Aufnahme-Länder reduzieren
- Die Eigenständigkeit von Flüchtlingen stärken
- Drittstaaten-Lösungen fördern
- Bedindungen in Herkunftsländern schaffen, so dass eine Rückkehr in Würde und Sicherheit möglich ist.
Du findest den Text auf Un.org hier.
Wie soll der „globale Pakt für Flüchtlinge“ helfen?
Die internationale Unterstützung soll durch finanzielle und personelle Hilfe stattfinden, sowie durch Unterstützung mit Ressourcen. Insbesondere soll die Bildung, Gesundheitsversorgung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen unterstützt werden.
Mit – unter anderem – deutschen Finanzmitteln soll Aufnahmeländer von Flüchtlingen geholfen werden, so dass Fluchtursachen gemindert und Krisen vorgebeugt werden.
Weitere Maßnahmen sind:
- Registrierung und Dokumentation von Flüchtlingen in einem Personenstandsregister.
- Sicherheitsüberprüfung von Flüchtlingen, die aufgenommen werden sollen
- Gesundheitsüberprüfung von Flüchtlingen, die aufgenommen werden sollen
- Humanitäre Hilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Globaler Flüchtlingspakt: Neuansiedlung / Resettlement
Eine weitere Regelung betrifft die Neuansiedlungsmöglichkeiten für Flüchtlinge („Resettlement“ genannt). Hierbei sollen aufnahmewillige Länder helfen, dass Flüchtlinge in ihr Land umgesiedelt werden. Das Flüchtlingshilfswerk entscheidet vor Ort, welche Flüchtlinge einen Schutzstatus erhalten und vermittelt diese auf legalem Weg in Länder, die sie aufnehmen wollen.
In Deutschland wurden in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 10.200 Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen.