Am 15. Januar wurde die AfD und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) bundesweit zum Prüffall des Verfassungsschutzes erklärt. Was ist mit „Prüffall“ genau gemeint und welche Folgen hat das?
Wann wird eine Organisation zum Verfassungsschutz-Prüffall erklärt?
Zum Prüffall werden Organisationen erklärt, die nicht eindeutig extremistisch sind und bei denen es Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen gibt.
Extremistische Bestrebungen sind unter anderem: Aktivitäten, die das Ziel haben, Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen oder die verfassungsmäßige Ordnung anzugreifen. (Laut Verfassungsschutz zählt das Lesen von etwaiger Literatur oder das öffentliche Kritisieren der Regierung nicht dazu.)
Anmerkung der Redaktion: Die Ausdrücke „verfassungsfeindlich“ und „extremistisch“ werden vom Verfassungsschutz synonym gebraucht.
Verfassungsschutz: Welche Folgen hat ein Prüffall? Was ist erlaubt? Bedeutung
Die Einordnung als „Prüffall“ ist keine Entscheidung darüber, ob eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz stattfindet oder nicht stattfindet. Der Verfassungsschutz will nun prüfen, ob es Gründe und Anlässe für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gibt. (Bevor eine Organisation als „Beobachtungsobjekt“ eingestuft wird, wird sie als „Verdachtsfall“ eingestuft.)
Der Verfassungsschutz überprüft nun auch Verbindungen der AfD zur Identitären Bewegung. Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 als Verdachtsfall geführt. Außerdem überprüft der Verfassungsschutz öffentlich-bekannte Verbindungen von AfD-Funktionären zu Identitären und Rechtsextremen.
Ein Prüffall ist die Vorstufe zum Verdachtsfall.
AfD-Prüffall: Was macht der Verfassungsschutz jetzt?
Bei einem Prüffall werden keine V-Leute eingesetzt. Nachrichtendienstliche Mittel werden nicht eingesetzt und eine Beobachtung der Kommunikation findet nicht statt.
Bei einem Prüffall setzt der Verfassungsschutz folgende Mittel ein: Öffentlich zugängliche Quellen wie: Internet(-auftritte), Parteiprogramme, Flugblätter, Webseiten, Zeitungen, Soziale Medien, usw.
Eine Überwachung der Telekommunikation ist nur möglich, wenn eine unabhängige Komission dies erlaubt und für notwendig und zulässig hält. Dafür braucht es Anhaltspunkte auf schwerwiegende Straftaten wie z.B. die Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Verfassungsschutz-Situation der AfD:
Seit September 2018 ist der AfD-Landesverband Thüringen ein Prüffall des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz.
Die rechtsnationale Vereinigung „Der Flügel“ und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) sind als Verdachtsfälle eingestuft. Regionale Gruppe der Jungen Alternative in Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachen werden bereits von lokalen Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet.
Verfassungsschutz: Was ist ein Verdachtsfall? Bedeutung
Erst, wenn eine Organisation zum „Verdachtsfall“ erklärt wird, ist der Einsatz von Beobachtungsmitteln eingeschränkt möglich: Observationen sind möglich und behördliche Informationen können eingeholt werden. V-Leute und Überwachung der Telekommunikation finden bei einem Verdachtsfall nicht statt.
Erst wenn eine Organisation als „Beobachtungsobjekt“ eingestuft wird, werden V-Leute eingesetzt und die Kommunikation überwacht.