Transitverfahren: Bedeutung und Definition erklärt


Die Große Koalition – bestehend aus CDU, CSU und SPD – gab am 5. Juli 2018 bekannt, dass es keine Transitzentren geben wird, sondern Transitverfahren. Dieses Ergebnis ist Teil des Asylpakets der GroKo. Damit soll die Asylstreit in Deutschland beendet werden.

Weitere Ergebnisse des Asylpakets: Die SPD stimmte eingeschränkten Schnellverfahren an der Grenze zu und die Union werde bis Ende des Jahres ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte vorlegen.

Was sind Transitverfahren?

Beim Transitverfahren geht es um den beschleunigten Umgang mit Flüchtlingen an der Grenze. Damit soll die Sekundärmigration gesteuert werden.

Das Transitverfahren durchlaufen alle Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben. In dieser Zeit soll die Rückreise in das EU-Land organisiert werden, in dem die Flüchtlinge zu erst registriert wurden.

Es soll keine eigenen Zentren oder Zonen für Transitverfahren geben, sondern die grenznahen Räumlichkeiten der Bundespolizei sollen dafür genutzt werden.

Wo werden Transitverfahren angewendet?

Transitverfahren sollen nur an der deutsch-österreichisches Grenze stattfinden.

Anmerkung: Laut Bundespolizei wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 18.024 unerlaubte Einreisen nach Deutschland erfasst. Davon fanden lediglich 4.935 über die deutsch-österreichische Grenze statt. Dies sind rund 27 Prozent der Einreisen.

Die anderen 73 Prozent der Einreisen fanden über die Grenzen anderer Nachbarländer Deutschlands statt. Laut Statistik der Bundespolizei kamen über folgende Länder Personen unerlaubt nach Deutschland

  • Schweiz: 2039 unerlaubte Einreisen
  • Tschechien: 1905 unerlaubte Einreisen
  • Frankreich: 1622 unerlaubte Einreisen
  • Belgien: 857 unerlaubte Einreisen
  • Dänemark: 815 unerlaubte Einreisen
  • Polen: 789 unerlaubte Einreisen
  • Niederlande: 627 unerlaubte Einreisen

Über Flughäfen waren es 3747 unerlaubte Einreisen und an Seehäfen 591 unerlaubte Einreisen.

Mit wie vielen Transitverfahren muss gerechnet werden?

Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer soll es sich, um höchstens fünf Fälle am Tag handeln. Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz geht von maximal zehn Fällen am Tag aus.

Reisen Flüchtlinge mit Transitverfahren nach Deutschland ein?

Nein, Flüchtlinge die sich im Transitverfahren befinden, sind zwar körperlich nach Deutschland eingereist, aber nicht juristisch.

Für die Transitverfahren sollen keine Gesetzesänderungen nötig sein.

Was passiert, wenn einem Asyl-Antrag stattgegeben wird?

Dann werden die Flüchtlinge von der Transitunterbringungen in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Familien und schutzwürdige Personen werden gesondert untergebracht.

Was passiert, wenn ein Asyl-Antrag abgelehnt wird?

Ob die abgelehnten Flüchtlinge dann juristisch bzw. rechtlichen Widerspruch einlegen können, ist unklar, da dies im Asylpaket der GroKo nicht geklärt ist.

Die Rückführung in EU-Länder, in die Länder in denen die Flüchtlinge schon einen Asylantrag gestellt haben, ist nur möglich, wenn Rücknahmeabkommen mit diesen Ländern geschlossen werden. Dies betrifft meist Länder, die an das Mittelmeer grenzen: Griechenland, Spanien, Italien, Frankreich und weitere.

Flüchtlinge aus EU-Ländern mit denen kein Rücknahmeabkommen besteht, sollen – wenn die Vereinbarung zu Stande kommt – nach Österreich abgeschoben werden. (Noch ist die Vereinbarung nicht geschlossen. Stand 6. Juli 2018.)

Wer ist für einen Flüchtling zuständig?

Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land registriert sind, dort aber keinen Asylantrag gestellt haben, sollen in Deutschland ein beschleunigtes Verfahren erhalten. (Wie das Verfahren beschleunigt werden soll, ist noch nicht geklärt. Das Innenministerium soll hier Maßnahmen erarbeiten.) Hierbei soll zunächst ermittelt werden, welches EU-Land überhaupt für den Flüchtling zuständig ist. Während dieser Überprüfung werden die Flüchtlinge in Ankerzentren untergebracht.

Aktuell liegt die Rückführungsquote bei 15 Prozent. Diese soll laut GroKo gesteigert durch Verwaltungsabkommen  mit anderen EU-Staaten gesteigert werden.

Laut Dublin-Regeln ist das EU-Land für den Flüchtling und sein Asylverfahren zuständig, in dem der Flüchtling zum ersten Mal EU-Boden betreten hat.

Weiteres

Teil des Asyl-Kompromisses ist auch, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer bis Ende des Jahre einen Gesetzentwurf für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz vorlegt.

Seehofer, Nahles und Kramp-Karrenbauer zeigten sich zufrieden mit dem Kompromiss und äußerten sich, dass damit Migration gesteuert werde, nicht zu Lasten Dritter und ohne nationale Alleingänge stattfinde.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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