Als „Hitzeschutz“ werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die den Menschen in den warmen Sommermonaten helfen sollen besser mit der Hitze, Schwüle und den hohen Temperaturen zurechtzukommen.
Das Ziel von „Hitzeschutz“ ist es, dass verhindert werden soll, dass Menschen einen Hitzetod sterben. Dafür machen staatliche Stellen Angebote, die angenommen werden können, aber nicht müssen.
Die staatliche Hitzeschutzmaßnahmen finden im Rahmen von Hitzeschutzkonzepten bzw. Hitzeschutzplänen statt. Sie sind KEIN Ersatz für private und individuelle Maßnahmen, um sich bei Hitze zu schützen.
Hitzeschutz: Wer ist besonders gefährdet?
Besonders gefährdert sind: (alphabetisch)
- alte Menschen
- Kinder
- Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen müssen
- Menschen mit Vorerkrankungen oder chronisch kranke Menschen (Hohe Risiken bestehen unter anderem für Menschen mit Herz-Kreislauferkrankungen)
- Menschen mit Einschränkungen
- Obdachlose
- pflegebedürftige Menschen
- Säuglinge
- Schwangere
- Ungeborene
Die oben genannten Menschen sind gefährdet, da ihre Körper die Hitze schlechter regulieren. Für sie bestehen erhöhte Risiken einen Hitzekollaps, Hitzschlag und Hitzeerschöpfung zu erleiden. Im schlimmsten Fall sterben sie einen Hitzetod.
Außerdem sind auch Menschen gefährdet, die sich aus beruflichen Gründen viel im Freien aufhalten, sowie Menschen, die viele Stunden ihrer Freizeit draußen verbringen.
Hitzeschutz: Ab wann?
Von „starker Wärmebelastung“ spricht man, wenn die gefühlte Temperatur 32 Grad Celsius überschreitet.
Von „extremer Wärmebelastung“ spricht man, wenn die gefühlte Temperatur 38 Grad Celsius überschreitet.
Für diese Wärmebelastungen spricht der Deutsche Wetterdienst dann Hitzewarnungen aus.
Hitzeschutz: Mögliche Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Hitzeschutzes möglich (und denkbar):
Einrichten von öffentlichten Trinkwasserbrunnen, sowie ein Verzeichnis oder eine App, wo sich diese befinden. (z.B. an öffentlichen Plätze oder an Bahnhöfen)
Trinkwasser (in Flaschen) verteilen.
Verzeichnis oder App über öffentliche klimatisierte Gebäude und Räume, die aufgesucht werden können. (z.B. Einkaufscenter, öffentlichte Einrichtungen)
Einrichten von Hitzeschutzräumen. (Der Unterschied zu öffentlich klimatisierten Gebäuden ist, dass Hitzeschutzräume speziell für / bei großer Hitze eingerichtet werden, während öffentliche klimatisierte Gebäude unabhängig von den Temperaturen da sind.)
Einrichtung eines Hitzeregisters: In diesem lässt man sich freiwillig eintragen. Im Falle einer großen Hitze nehmen dann Mitarbeiter telefonisch Kontakt auf und erkundigen sich, wie es dem Menschen geht, ob Wasser benötigt wird und ob Kontakt zu Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen besteht. (In der französischen Stadt Straßburg gibt es ein solches Hitzeregister. Rund 700 Menschen sind dort eingetragen. Es sind viele alte und kranke Menschen.)
Warnsystem per App, dass darüber informiert, zu welchen Tageszeiten man NICHT rausgehen sollte.
Absage von Sportveranstaltungen.