Was ist eine Bodenwertzuwachssteuer? Bedeutung, Definition

Bodenwertzuwachssteuer, Bedeutung, Definition, Was ist


Eine Bodenwertzuwachssteuer ist eine Form der Wertzuwachssteuer. Sie erfasst die Wertsteigerung von Grundstücken.

Die Bodenwertzuwachssteuer kann als Steuer auf zwei unterschiedliche Arten erhoben werden:

  • a) auf den veräußerten Bodenwertzuwachs (Veräußerungsgewinn) oder
  • b) auf nicht oder noch nicht realisierte Wertzuwächse.

Aktuell gibt es in Deutschland keine Bodenwertzuwachssteuer. Steuern auf Bodenwertzuwächse werden in Deutschland als Steuer auf Veräußerungsgewinne erhoben oder im Rahmen der Einkommensteuer erfasst.

SPD regt Bodenwertzuwachssteuer für Grundbesitzer an

Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans schlug am 5. Januar 2020 vor, eine Bodenwertzuwachssteuer in Deutschland einzuführen. Diese soll Grundbesitzer betreffen. Sie soll dem Staat helfen den Wertzuwachs bei Grundstücken abzuschöpfen.

Update: Über ihre Facebook verbreitete die SPD weitere Details, wie sie sich die Bodenwertzuwachssteuer genauer vorstellen:

  • Ziel der Bodenwertzuwachssteuer ist es, die preistreibende Boden-Spekulation mit dem Ziel, dass bezahlbare Wohnungen entstehen, zu bekämpfen. Insbesondere soll der Staat den leistungslosen Wertzuwachs abschöpfen.
  • Die SPD wünscht sich eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Das bedeutet, dass Boden für staatliches und kommunales Handeln gesichert werden soll.
  • Die Bodenwertzuwachssteuer soll keine jährliche Steuer sein. Sie soll Grundstücks- und Eigentumsbesitzer nicht bestrafen. Auch soll die Bodenwertzuwachssteuer keine Wohnungsbausteuer werden.
  • Betroffen von der Bodenwertzuwachssteuer sollen Eigentümer von Gründstücken sein, die ihr Grundstück brach liegen lassen und nicht nutzen. Die Bodenwertzuwachssteuer soll greifen, wenn ein Grundstück zu Bauland durch eine Kommune umgewidmet wird und dieses Grundstück verkauft werden soll.
  • Die Bodenwertzuwachssteuer  ist Teil eines SPD-Parteitagsbeschlusses.
  • Ein Teil der Bodenwertzuwachssteuer soll einmalig an Kommunen gezahlt werden. Dieses Geld sollen die Kommunen in den sozialen Wohnraum investieren.

Anmerkung der Redaktion: Wie Norbert Walter-Borjans sich die Steuer genau vorstellt, ist unklar: Ob die Steuer auf den Veräußerungsgewinn oder noch nicht realisierte Wertzuwächse erhoben werden soll, ist unklar. Ob es Freibeträge geben wird, ist unklar. Welche Höhe die Steuer haben wird, ist auch unklar. Auch ist der (maximale) Besteuerungszeitraum unbekannt.

Norbert Walter-Borjans äußerte diese Idee im Zusammenhang mit den Mietpreisentwicklungen in Deutschland, dem kommunalen Wohnungsbau und dem Mietendeckel.

Auf die Idee, eine Bodenwertzuwachssteuer einzuführen, reagierte die Netzgemeinde mit Empörung und Verwunderung. Unter dem Hashtag #Bodenwertzuwachssteuer teilten viele ihr Unverständnis.

Bodenwertzuwachssteuer: Folgen, Vorteile und Nachteile

Folgen:

Eine Bodenwertzuwachssteuer würde Grundstücke als Vermögensanlage schlechter stellen.

Vorteile:

  • Eine Bodenwertzuwachssteuer würde die Bodenspekulation unattraktiver machen. Dies könnte sich entspannend auf den Bodenmarkt und die Grundstückspreise auswirken.

Nachteile:

  • Eine Bodenwertzuwachssteuer auf nicht oder noch nicht realisierte Wertzuwächse ist eine weitere steuerliche Belastung für Hausbesitzer, Landwirte und kleine Grundbesitzer. (Freibetragsregelungen könnten die Wirkung der Bodenwertzuwachssteuer für Hausbesitzer, Landwirte und kleine Grundbesitzer entschärfen oder sogar aufheben.)

Bodenwertzuwachssteuer in Deutschland

In Deutschland gab es von 1904 bis 1944 eine Bodenwertzuwachssteuer. Im Jahr 1911 wurde die Bodenwertzuwachssteuer im Reichswertzuwachssteuergesetz geregelt. Die Bodenwertzuwachssteuer betrug zehn bis 30 Prozent des Veräußerungsgewinns. (Der Veräußerungsgewinn ist der Gewinn, der durch den Verkauf von Vermögensgegenständen (in diesem Fall Grundstücken) erwirtschaftet wird.) Die Einnahmen aus der Bodenwertzuwachssteuer erhielten die Gemeinden.

1944 wurde die Bodenwertzuwachssteuer aufgehoben und ging als Zuschlag in Höhe von zwei Prozent in die Grunderwerbsteuer über.

In den 1970er Jahre gab es in der SPD eine Diskussion über eine Bodenwertzuwachssteuer, um die Spekulation mit Grundstücken unattraktiver zu machen. Diese Diskussion endete ohne ein politische Ergebnis.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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