Was ist der Steuerzahler-Gedenktag? Was steckt da hinter?


Der Steuerzahler-Gedenktag ist ein vom Bund der Steuerzahler ausgerufener inoffizieller und symbolischer Gedenktag. Er dient dazu, dass die Abgabenlast der deutschen Steuerzahler bewusst gemacht wird.

Bis zum Steuerzahler-Gedenktag haben die durchschnittlichen deutschen Steuerzahler – rein rechnerisch – nur für Steuern und Abgaben an den Staat gearbeitet. Erst danach verdienen sie – rein rechnerisch – Geld, dass ihnen zur freien Verfügung steht.

Zum Steuerzahler-Gedenktag legt der Bund der Steuerzahler stets Empfehlungen vor, wie steuerpolitische Probleme gelöst werden können.

Der Bund der Steuerzahler benutzt die „Einkommensbelastungsquote“ um zu ermitteln, wie viel Steuern im Durchschnitt gezahlt werden.

Wie wird die Einkommensbelastungsquote errechnet?

Der Steuerzahler-Gedenktag basiert auf der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Mit dieser Quote wird gezeigt, wie viel des Einkommens der Staat an Steuern und Abgaben einbehält. (So unter anderem: Spitzensteuersatz, Solidaritätszuschlag, Einkommensteuer, kalte Progression) Außerdem werden Rundfunkbeiträge, die EEG-Umlage, Sonderumlagen und Konzessionsabgaben auf Strom, Gas und Wasser miteingerechnet.

Die Einkommensbelastungsquote bezieht sich auf das Volkseinkommen, nicht auf das Bruttoinlandsprodukt.

Auch Steuern, die der Staat zahlt, werden mit in der Quote berechnet. So z.B., wenn der Staat Mehrwertsteuer auf gekaufte Produkte zahlt. Sozialleistungen werden mit eingerechnet.

Vergangene Steuerzahler-Gedenktage

Lesebeispiel: Im Jahr 2018 fiel der Steuerzahler-Gedenktag auf den 18. Juli. Vor dem 18. Juli 4:40 Uhr erhielt der Staat – rein rechnerisch – das komplette verdiente Geld eines deutschen Steuerzahlers. Nach dem 18. Juli 4:41 Uhr steht den Steuerzahlern – rein rechnerisch – ihr erarbeitetes Geld komplett selbst frei zur Verfügung. 54,3 Prozent von jedem verdienten Euro wurde an den Staat gezahlt. Nur 45,7 Prozent standen zur freien Verfügung.

Legende: Jahr – Tag des Steuerzahler-Gedenktages – Uhrzeit (ab der nicht mehr für den Staat gearbeitet wird) – Einkommensbelastungsquote

  • 2018: 18 Juli – 4:40 Uhr – 54,3 Prozent
  • 2017: 19. Juli – 3:27 Uhr – 54,6 Prozent
  • 2016: 12. Juli – 14:44 Uhr – 52,9 Prozent
  • 2015: 11. Juli – 6:14 Uhr – 52,4 Prozent
  • 2014: 8. Juli – 1:09 Uhr – 51,5 Prozent
  • 2013: 8. Juli – 9:55 Uhr – 51,6 Prozent
  • 2012: 8. Juli – 5:20 Uhr – 51,7 Prozent
  • 2011: 6. Juli – 3:36 Uhr – 51,1 Prozent
  • 2010: 4. Juli – 7:47 Uhr – 50,5 Prozent
  • 2009: 14. Juli – 8:42 Uhr – 53,3 Prozent
  • 2008: 8. Juli – 7:57 Uhr – 51,73 Prozent
  • 2007: 13. Juli – 11:40 Uhr – 53,02 Prozent
  • 2006: 5. Juli – 5:35 Uhr – 51,02 Prozent
  • 2005: 7. Juli – 19:12 Uhr – 51,45 Prozent
  • 2004: 15. Juli – 4:13 Uhr – 53,6 Prozent
  • 2003: 16. Juli – 19:03 Uhr – 54,2 Prozent
  • 2002: 15. Juli – 56 Prozent
  • 2000: 3. Juni – 12 Uhr – 56,9 Prozent
  • 2000: 20. Juli – 55,4 Prozent
  • 1999: 5. Juni – 22:48 Uhr – 54,5 Prozent
  • 1998: 3. Juni
  • 1997: 6. Juni
  • 1991: 30. Juni
  • 1990: 30. Juni – 50,7 Prozent
  • 1980: 9. Juni – 53,5 Prozent
  • 1970: 14. Juni – 45,6 Prozent
  • 1960: 1. Juni – 41,5 Prozent

Anmerkungen:

Im Jahr 2000 wurde die Berechnungen wiederholt, so dass der Steuerzahler-Gedenktag zweimal gefeiert wurde. EInmal am 3. Juni und ein zweites Mal am 20. Juli.

Teils sind die Zahlen und Uhrzeiten nicht bekannt. Wir haben diese eingetragen, wie wir sie auf der offiziellen Webpräsenz des Bundes der Steuerzahler vorgefunden haben.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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