Was war passiert?
Im September 2014 liefen mehrere junge Männer nachts bekleidet mit orangefarbenen Warnwesten, auf denen „Shariah Police“ stand, durch Wuppertal. Sie belehrten junge Muslime über islamische Verhaltensregeln und versuchten Menschen vom Besuch von Spielotheken, Bordellen und Diskotheken abzuhalten, sowie vom Trinken von Alkohol. Ihnen wird auch vorgeworfen, dass sie versuchten zu missionieren.
Die Polizei nahm die Männer nicht fest, da es keine Handhabe gegeben hat. Sie stellte aber die Westen sicher.
Die Männer waren zwischen 25 und 34 Jahre. Sie sollen aus der Salafisten-Szene stammen.
Als mutmaßlicher Initiator der Aktion gilt Sven Lau.
Wie reagierten die Gerichte?
Anklage wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: Wie reagierte das Landgericht?
Sieben Männer wurden – wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – angeklagt und vom Landgericht Wuppertal im November 2016 freigesprochen: Sie haben nicht gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.
Die Anklage sagte, dass diese Westen mit ihrem Aufdruck dazu geeignet sind Menschen einzuschüchtern. Die Verteidiger erwiderten, dass der Zweck von Warnwesten sei, Menschen vor Gefahr zu schützen. Selbst die Polizei trage diese Westen bei Kontrolle.
Das Landgericht kam daraufhin zu dem Urteil, dass sich Passanten nicht von der „Shariah Police“ bedroht oder eingeschüchtert fühlten.
Revision und Reaktion des Bundesgerichtshof
Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein. Der Fall ging vor den Bundesgerichtshof. Dieser hob die Freisprüche im Januar 2018 auf. Ihr Argument: Die Täter haben wo möglich doch gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. In Deutschland ist es „verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“.
Der Vorsitzende Richter des BGH sagte, dass die Westen kein Problem seien, aber die Aufschrift beurteilt werden müsse.
In ihrem Urteil sprachen die Richter von einer „rechtsfehlerhaften Abwägung“ durch das Landgericht Wuppertal. Dort muss nun der Fall erneut verhandelt. Die Richter am Wuppertaler Landgericht müssen prüfen, ob das Auftreten der selbsternannten Scharia-Polizei aggresiv war und womöglich junge Muslime einschüchterte. (In einigen islamischen Ländern gibt es eine offiziele Scharia-Polizei, die auf die Einhaltung der Regeln des Scharia achtet.)