Der 19. Bundestag ist der größte Bundestag aller Zeiten und das zweitgrößte Parlament weltweit. Eine Gesetzesänderung aus 2013 macht möglich, dass es 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate gibt. Wir erklären dir, wie die Wahlrechtsänderung dies bewirkt hat.
Die Normalgröße des Bundestag sind 598 Sitze, also auch 598 Abgeordnete. Bis 2013 erhielten die Abgeordneten Überhangmandate. Im gleichen Jahr wurde das Wahlrecht geändert. Dies war die Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die alleinige Praxis der Überhangmandate im Jahr 2008 für verfassungswidrig erklärte.
Die Reform des Wahlrechts wurde am 21. Februar 2013 im Bundes beschlossen. Paragraf 6 des Bundeswahlgesetz wurde daraufhin angepasst.
Überhangmandate einfach erklärt
Bei der Wahl können zwei Stimmen abgegeben werden. Eine für einen Politiker, eine für eine Partei. Bei der Stimmverteilung kann es passieren, dass mehr Direktkandidaten einen Sitz im Parlament gewinnen, als der Partei laut Zweitstimme zustehen.
Beispiel: Wenn eine Partei in einem Wahlkreis so viele Zweitstimmen erhält, dass sie 10 Politiker in das Parlament schicken kann und sie 11 Direktmandate gewinnt, so hat sie einen Direktkandaten zu viel, als sie haben darf. Dieser eine Direktkandidat erhält dann das Überhangmandat und darf auch in den Bundestag.
Ausgleichsmandat einfach erklärt
Ein Ausgleichsmandat dient dazu, zustandegekommene Überhangmandate auszugleichen, so dass Parteien, die keine oder wenige Überhangmandate erhalten haben, nicht benachteiligt werden.
Ausgleichsmandate erhalten Parteien, wenn andere Parteien Überhangmandate bekommen haben.
Die Folge und das Ziel ist, dass Parteien im Parlament entsprechend ihrer Zweitstimmen vertreten sind.
Die Bundesländer haben unterschiedliche Verfahren, um die Ausgleichsmandate zu ermitteln.
Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate nach Parteien:
- CDU: 36 Überhangmandate
- SPD: 19 Ausgleichsmandate + 3 Überhangmandate
- AfD: 11 Ausgleichsmandate
- FDP: 15 Ausgleichsmandate
- DIE LINKE: 10 Ausgleichsmandate
- GRÜNE: 10 Ausgleichsmandate
- CSU: 7 Überhangmandate
In Summe:
- 65 Ausgleichsmandate
- 46 Überhangmandate
Größe Bundestag
- 709 Abgeordnete – 2017 – 19. Bundestag
- 631 Abgeordnete – 2013 – 18. Bundestag
- 622 Abgeordnete – 2009 – 17. Bundestag
- 614 Abgeordnete – 2005 – 16. Bundestag
- 603 Abgeordnete – 2002 – 15. Bundestag
- 669 Abgeordnete – 1998 – 14. Bundestag
- 672 Abgeordnete – 1994 – 13. Bundestag
- 662 Abgeordnete – 1990 – 12. Bundestag