Abwahl Ministerpräsident: Misstrauensvotum in Thüringen – Wie es funktioniert

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In diesem Beitrag erfährst du, wie die Abwahl eines Ministerpräsidenten per Misstrauensvotum im Freistaat Thüringen abläuft und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Eine Abwahl des Ministerpräsidenten in Thüringen ist in der Landesverfassung im Artikel 73 geregelt.

Misstrauensvotum / Misstrauensantrag in Thüringen

In Thüringen findet ein konstruktives Misstrauensvotum statt. Dass bedeutet, dass die Mitglieder des Landtages den Ministerpräsidenten nur abwählen können, wenn sie dafür auch einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit wählen.

Das Misstrauensvotum läuft wie folgt ab:

  1. Der Misstrauensantrag kann von einer Fraktion oder von mindestens 20 Prozent der Abgeordneten des Landtages beantragt werden.
  2. Für den Misstrauensantrag braucht es einen Gegenkandidaten zum aktuellen Ministerpräsidenten, sonst ist der Antrag nicht zulässig.
  3. Dieser Gegenkandidat muss durch die Mehrheit der Mitglieder des thüringischen Landtages gewählt werden. (Mit „Mehrheit“ ist hier die absolute Mehrheit gemeint. Mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages müssen für den Gegenkandidaten stimmen.)

Zwischen dem Misstrauensantrag und der Wahl müssen mindestens drei und dürfen höchsten zehn Tage vergehen.

Abwahl Ministerpräsident Kemmerich: Wie ein Misstrauensvotum in Thüringen ablaufen könnte

Den Misstrauensantrag darf jede Fraktion – unabhängig von der Größe – stellen. Das heißt Bündnis 90 / Die Grünen, DIE LINKE, SPD, CDU, FDP oder AfD dürfen den Antrag stellen. Die Antragstellende Fraktion darf den Antrag auch wieder zurückziehen.

Ein Gegenkandidat ist in Thüringen schnell gefunden. So könnte Bodo Ramelow aufgestellt werden, wenn er denn will.

Der Gegenkandidat braucht die absolute Mehrheit. Aktuell hat der thüringer Landtag 90 Sitze. Die absolute Mehrheit ist dann erreicht, wenn 46 Abgeordnete für den Gegenkandidaten stimmen. Hier wird es schwierig.

Rot-Rot-Grün fehlen in Thüringen vier Stimmen für ein erfolgreiches Misstrauensvotum

DIE LINKE hat 29 Sitze, die SPD hat 8 Sitze, Bündnis 90 / Die Grünen haben 5 Sitze. Zusammen haben Sie 42 Sitze und also auch 42 Stimmen. Es fehlen also 4 Stimmen, um die absolute Mehrheit für den Gegenkandidaten zu haben. Wo könnten diese vier fehlenden Stimmen herkommen?

Die AfD hat 22 Sitze, die CDU hat 21 Sitze und die FDP hat 5 Sitze. Wenn sich nur vier Abweichler finden, wäre die absolute Mehrheit erreicht.

Würden DIE LINKE, SPD oder Bündnis 90 / Die Grünen einen Misstrauensantrag stellen, so müssten sie darauf spekulieren und darauf vertrauen, dass sich Abweichler z.B. in der CDU-Fraktion befinden, die für ihren Kandidaten stimmen werden. (Hier stellt sich die Frage: Was die CDU davon hätte. Eine Beteiligung an der Regierung ist für die Christdemokraten nicht drin.)

Alternativ kann der Ministerpräsident auch freiwillig zurücktreten. Dies würde zu Neuwahlen führen.

Abwahl Ministerpräsident Thüringen: Misstrauensvotum / Misstrauensantrag in Thüringen

Die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten in Thüringen hatte für deutschlandweites Aufsehen gesorgt. Er wurde im dritten Wahlgang mit Stimmen der AfD gewählt. Als er gefragt wurde, ob er die Wahl annimmt, bejahte er die Frage und wurde damit zum neuen Ministerpräsidenten von Thüringen. Er ist damit der erste deutsche Politiker der mit Stimmen der AfD in das Amt des Ministerpräsidenten gewählt wurde.

Vor der Wahl hatten Thomas Kemmerich (FDP) und die FDP eine Zusammenarbeit mit der AfD in jeglicher Form ausgeschlossen.

Die AfD hatte im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten von Thüringen Christoph Kindervater als eigenen AfD-Kandidaten aufgestellt. Ihrem eigenen Kandidaten gaben die Abgeordneten der AfD-Fraktion keine Stimme. Er erhielt insgesamt im dritten Wahlgang 0 Stimmen.

Die Möglichkeit, dass die AfD einen CDU-Kandidaten hätte wählen können, sorgte dafür, dass die CDU keinen Kandidaten aufstellte.

Autor: Pierre von BedeutungOnline

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