Mit dem legislativen Fußabdruck soll die Arbeit politischer Abgeordneter transparent gemacht werden. Deshalb versteht man unter der Begrifflichkeit die Auflistung der Lobbyisten, Interessenvertreter, Anwälte und aller an der Gesetzgebung Beteiligten Gruppen, (die nicht der Bundesregierung, dem Bundesrat oder Bundestag angehören), mit denen der an der Gesetzesfindung beteiligte Abgeordnete in dieser Zeit in Kontakt stand und an der Etablierung des Gesetzesentwurf gearbeitet hat.
Warum ist ein legislativer Fußabdruck in der Politik sinnvoll und wichtig?
Durch die Anwendung des legislativen Fußabdrucks in der Politik, werden Handlungen von Politikern transparent gemacht. Das heißt, bei jedem Gesetzesentwurf muss der jeweilige Abgeordnete in Form einer Liste aufführen, wo seine Ideen, Vorschläge und Entwürfe herkommen und von welchem Parlamentsmitglied sie in den Gesetzesentwurf übernommen wurden. Interessenkonflikte sollen durch die Offenlegung dieses Prozesses verhindert werden. Des Weiteren ermöglicht dieser Vorgang die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungsfindungsprozessen unter höchstmöglicher Transparenz auch auf der Ebene der Bürger einer Gesellschaft. Unter dem Aspekt der Nachvollziehbarkeit stellt dies einen unabdingbaren Bestandteil einer Demokratie dar, denn ohne den Einsatz eines legislativen Fußabdrucks bleiben Inhalte in der Politik für den Bürger und die Bürgerinnen nicht nachvollziehbar.
Die bisher vorhandenen Richtlinien hinsichtlich des bereits praktizierten Lobbyregisters haben in der Vergangenheit häufig ungleiche Behandlung unterschiedlicher Interessengruppen durch die Schaffung von Ausnahmen hervorgerufen. Als Effekt hat sich daraus eher die Vernebelung von den gestalteten Gesetzesprozessen, als höhere Transparenz eingestellt. Daher fordern Kritiker im Rahmen politischer Prozesse eine geordnete Kontrollinstanz, die diese Prozesse im regelmäßigen Turnus überwacht, um auf dieser Ebene für die gesamten Regierungsprozesse für mehr Klarheit und Durchblick zu sorgen.
Findet der legislative Fußabdruck bereits Anwendung in der deutschen Politik (im Vergleich zu anderen Ländern)?
Vergleicht man die deutsche Politik auf der Ebene von Regelungen in Bezug auf das Thema Lobbyismus und legislativer Fußabdruck auf internationaler Ebene, so stellt sich heraus, das Deutschland über die schwächsten Regelungen und Gesetze auf dieser Basis verfügt. Lediglich das im Jahr 1972 eingeführte Lobbyregister existiert in diesem Bereich und findet bedingt Anwendung. Das Lobbyregister funktioniert ebenso wie der legislative Fußabdruck, basiert jedoch auf freiwilliger Basis. Daher wird mit dem Lobbyregister auch keine größtmögliche Transparenz für den Bürger und Beteiligte geboten.
Bei einem Vergleich von Deutschland, mit anderen Ländern der Welt, stellt sich heraus das lediglich Estland und Slowenien bisher über einen gesetzlich verankerten legislativen Fußabdruck verfügen. Weitere europäische Staaten, wie beispielsweise Frankreich, Finnland, Ungarn oder Dänemark und weitere, verfügen, ebenso wie Deutschland, nur über Instrumentarien (ohne fest geregelte gesetzliche Vorgaben), die der Transparenz im Verlauf der Findung von Gesetzesentwürfen dienlich sein sollen. In wie weit diese tatsächlich Transparenz schaffen, ist jedoch, ebenso wie bei deutschem Vorgehen, unklar.
Warum ist die Etablierung eines gesetzlich verankerten legislativen Fußabdrucks in Deutschland problematisch?
Aus den rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes der deutschen Gesetzgebung ist die Veröffentlichung einer legislativen Fußspur im Vorblatt von Gesetzesentwürfen von Kritikern als problematisch bewertet worden. Die Bestimmung über die persönlichen Daten obliegt im Rahmen des Datenschutz dem Einzelnen und darf daher nicht gesetzlich verankert oder vorherbestimmt werden (was im Falle der Verpflichtung mit der Einführung des legislativen Fußabdrucks im deutschen Rechtssystem der Fall wäre). Gerade bei der Verschriftlichung von umfassenden Datensätzen (wie es im Falle des legislativen Fußabdruck gehandhabt würde) steht die Etablierung des legislativen Fußabdrucks im Konflikt mit dem Datenschutzgesetz.